Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-12-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-12
Wortprotokoll
Ich muss einfach zwei Sachen korrigieren, die jetzt Herr Rechsteiner gesagt hat; sie sind so nicht wahr. In der Pressemitteilung des Departements des Innern vom 12. Oktober 2020 heisst es auf der zweiten Seite unter "Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge", dass der Koordinationsabzug "von 25 095 auf 25 725 Franken" und die Eintrittsschwelle "von 21 510 auf 22 050 Franken" steige. Insofern ist also die entsprechende Aussage von Herrn Rechsteiner falsch.
Bei der zweiten Aussage kann ich ihn unterstützen: 1990 hat es eine entsprechende Anpassung gegeben. Nur war 1990 die Teuerung bei 6 Prozent. Das heisst, die 4 Prozent für eine ausserordentliche Anpassung waren überschritten. Das war damals richtig. Wir sind jetzt 25 Prozent unter dieser Limite. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Also ist auch diese Aussage nicht vollkommen richtig.
Herr Rechsteiner, wenn Sie mit Zahlen operieren, dann bereiten Sie sich bitte vor und nehmen die richtigen.