Bellaiche Judith · Nationalrat · 2022-12-12
Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedete im Jahr 2019 anlässlich ihres hundertjährigen Bestehens das Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es enthält die erste international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und bezweckt den Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und anderer Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Das Übereinkommen anerkennt das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung und verpflichtet die Mitgliedstaaten der IAO, dieses Recht zu achten, zu fördern und zu verwirklichen.
Beim Übereinkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, welcher der Ratifikation bedarf. Alle Mitgliedstaaten der IAO, welche das Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich zu dessen Einhaltung und zur Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen. Es wurde bislang von vierzehn Ländern ratifiziert. Für die Schweiz würde das Übereinkommen zwölf Monate nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft treten.
Inhaltlich stimmt das Übereinkommen weitgehend mit dem schweizerischen Rechtsverständnis und unseren Gesetzen überein, auch wenn die Begrifflichkeiten nicht in jedem Punkt identisch sind. Die schweizerische Gesetzgebung und Praxis konkretisieren das Recht auf eine Arbeit frei von Gewalt und Belästigung und bieten auch im internationalen Vergleich einen hohen und wirksamen Schutz. Im Hinblick auf die Ratifikation müssen daher keine neuen Gesetze oder Verordnungen verabschiedet oder bestehende Bestimmungen geändert werden. Die Erklärung zieht keine neuen Verpflichtungen für die Schweiz nach sich.
Botschaft und Bericht des Bundesrates wurden der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO unterbreitet, einer ausserparlamentarischen Kommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der schweizerischen Sozialpartner zusammensetzt. Sowohl Arbeitnehmerorganisationen als auch Arbeitgeberorganisationen tragen die Ratifikation des Übereinkommens mit. [PAGE 2276] Dies zeugt davon, dass die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz einer gelebten unternehmerischen Realität entspricht. Kein Arbeitgeber kann oder will es sich leisten, eine toxische Arbeitskultur zu dulden, weshalb konkrete Regeln, Massnahmen und Eskalationsverfahren heutzutage in Arbeitsreglementen weit verbreitet sind.
Der Ständerat hat das Geschäft am 19. September dieses Jahres beraten und ist auf die Vorlage nicht eingetreten. Er kam zum Schluss, dass das Übereinkommen unbestimmte Begriffe enthalte, und befürchtete, dass spätere Änderungen auch in der Schweiz zu Anpassungen führen könnten. Dem ist entgegenzuhalten, dass das Übereinkommen eine Flexibilitätsklausel enthält, die die Verhältnismässigkeit von Massnahmen sichert und überspitzten Formalismus bei der Anwendung von Rechtsbegriffen ausschliesst. Der Bundesrat hat deutlich festgehalten, dass das schweizerische Recht die Forderung des Übereinkommens bereits erfüllt und die Ratifizierung keine Gesetzesänderung mit sich führt.
Weiter kritisierte der Ständerat, dass keine breite Vernehmlassung durchgeführt wurde. Dem wiederum ist entgegenzuhalten, dass die Sozialpartner an der Erarbeitung des Übereinkommens beteiligt waren und darum davon ausgegangen werden kann, dass von einer Vernehmlassung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die Positionen der interessierten Kreise bereits eingeflossen sind.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft am 11.[NB]November dieses Jahres beraten und mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, Ihnen Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sind inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es als wichtig, diesen Grundsatz mit der Ratifizierung des Übereinkommens mit aller Deutlichkeit zu untermauern und nach aussen zu kommunizieren. Ein Nichteintreten könnte als zweifelhaftes Signal verstanden werden, zumal das Übereinkommen inhaltlich bereits erfüllt ist, kein neues Gesetz verabschiedet werden muss und das Übereinkommen keine finanziellen oder personellen Konsequenzen für Bund, Kantone oder Gemeinden zur Folge hat.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.