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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2022-12-12

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12

Wortprotokoll

Am 29. August 2022 hat Ihre Kommission die parlamentarische Initiative Python beraten. Frau Python will das Konzept der planetaren Belastbarkeit in der Verfassung festschreiben. Das Konzept wurde Ihnen von Frau Python und Herrn Egger in ihren Voten eben dargelegt. Ich verzichte hier auf weitere inhaltliche Ausführungen.

Ich kann es aber vorwegnehmen: Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Ablehnung kommt jedoch nicht daher, dass es grundsätzlichen inhaltlichen Widerstand gibt. Im Gegenteil: Die wissenschaftliche Fundiertheit des Konzepts und die Wichtigkeit der Rücksicht auf die globalen Zusammenhänge wurden in der Diskussion immer wieder betont. Im Zentrum der Diskussion stand vielmehr, wie diese parlamentarische Initiative umgesetzt werden könnte und welche Gesetzesanpassungen sich dadurch ergeben würden. Anders ausgedrückt: Es wurde die Frage gestellt, welche notwendigen Gesetzesanpassungen nicht gemacht werden können, weil das Konzept der planetaren Belastbarkeit nicht in der Verfassung steht.

Es blieb in der Beratung unklar, wie die Verankerung in der Bundesverfassung und im Gesetz erfolgen soll. Die Frage, ob nur das Konzept als solches in der Bundesverfassung abgebildet werden soll oder ob darauf basierend auch bereits Ziele und Zielwerte definiert werden sollen, konnte nicht abschliessend geklärt werden.

Schon heute gibt es in der Bundesverfassung einige Artikel, welche den in der parlamentarischen Initiative geforderten Grundsätzen Rechnung tragen. So wird bereits in der Präambel festgehalten, dass wir eine Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen haben. In Artikel 2 wird die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gefordert. Ein weiteres Beispiel ist Artikel 73, der besagt, dass ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits verlangt wird. Die Bundesverfassung bezieht also schon heute eine globale Perspektive mit ein und beschränkt sich nicht nur auf eine Schweizer Perspektive.

Die Notwendigkeit, dass das Konzept der planetaren Belastbarkeitsgrenzen in der Verfassung stehen muss, konnte nicht erkannt werden. Vielmehr sind wir überzeugt, dass konkrete Massnahmen viel effektiver wären und auch eine grössere Wirkung bei der Sensibilisierung der Bevölkerung hätten. Um solche konkreten Massnahmen festzusetzen, fehlt es nicht an Gelegenheiten. Als Beispiel nenne ich das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, das wir erst kürzlich beraten haben, und das CO2-Gesetz, das wir in Kürze behandeln werden.

Um diese parlamentarische Initiative umzusetzen, wäre eine Volksabstimmung mit einer Zustimmung in allen Kantonen nötig. Dies erachtet die Mehrheit der Kommission als nicht zwingend und befürchtet, dass dies gar zu einem Scheitern führen könnte. Die Mehrheit der Kommission ist im Gegenteil davon überzeugt, dass im Rahmen der heutigen Verfassung die Beachtung des Konzepts der planetaren Belastbarkeitsgrenzen möglich ist und dass für die Berücksichtigung dieses Konzepts die nötigen Gesetzesanpassungen gemacht werden können, sofern wir in diesem Rat die Mehrheiten dafür finden.

Aus den ausgeführten Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und auf die Festsetzung des Konzepts in der Verfassung zu verzichten.