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Laubacher Otto · Nationalrat · 2003-03-11

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-11

Wortprotokoll

Ich kann nahtlos an dem anschliessen, was Herr Baader Caspar gesagt hat. Diese Vorlage lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Ich möchte Ihnen aus der Bundesverfassung Artikel 108 Absatz 1 zitieren: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Herr Baader hat es erwähnt: Im Jahre 1996 hat die PVK zuhanden der GPK eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Ich möchte Ihnen aus dem Bericht der GPK einige Sätze zitieren. Da heisst es unter anderem: "Das WEG beeinflusst die privaten Wohnbauinvestitionen nur in sehr geringem Ausmass. Die indirekten Wirkungen des WEG auf die Entwicklung der gesamten Baukonjunktur sind sehr schwach." Weiter unten können Sie lesen, dass sich Mietpreis- und Hypothekarzinserhöhungen merklich stärker auf die Nachfrage des Angebotes von WEG-Mitteln auswirken. Festzustellen sei jedoch, dass sich die Erhöhung der WEG-Kredite erst nach zwei bis drei Jahren auswirkt, während nach einer Zinserhöhung der Rückgang der Bauinvestitionen sofort eintritt. Daraus folgt, dass das WEG keine stabilisierende Wirkung auf die Baukonjunktur hat. Eine Seite weiter vorne - ich könnte noch weiter zitieren - wird auch erwähnt, dass die Eigentumsquote ein bisschen gestiegen ist, im Zeitraum zwischen 1975 bis 1981 jedoch weit unter dem europäischen Durchschnitt, und dass es sich nicht nachweisen liess, dass das WEG daran Schuld hatte.

Mit diesen Fragen, die hier aufgeworfen werden, möchte ich diese Vorlage an die WAK zurückweisen. Es stellt sich ohnehin die Frage: Ist diese Wohneigentumsförderung eine Bundesaufgabe, oder soll sie nicht den Kantonen und Gemeinden überlassen werden? Ist es der richtige Weg, dass man Objekt- und nicht Subjektförderung macht? So wie uns dieses Gesetz im Moment präsentiert wird, ist es eine Sozialgesetzgebung, die im Prinzip das, was der eigentliche Verfassungsauftrag ist, nicht erfüllt. Ebenso muss man sich überlegen, ob nicht auch eine Verfassungsänderung vorgenommen werden müsste, wenn dieses Gesetz angenommen würde. Denn dieses Gesetz genügt Artikel 108 der Bundesverfassung nicht.

Ich bitte Sie deshalb, dieses Gesetz an die WAK zurückzuweisen, es zu verbessern, die nötigen Fragen zu beantworten oder Änderungen anzuregen. Das Beste wäre an und für [PAGE 212] sich, man würde diesen WEG-Artikel streichen und diesen Bereich den Kantonen und den Gemeinden überlassen.