Pelli Fulvio · Nationalrat · 2003-03-11
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-11
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, nicht weil sie überzeugt ist, dass das System der Wohnbauförderung so weiterzuführen sei, sondern weil eine verfassungsmässige Verpflichtung besteht, sie weiterzuführen.
Artikel 108 der Bundesverfassung ist sehr präzis: "Der Bund fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus." Es ist somit Pflicht des Parlamentes, sowohl den Wohnbau als auch das Wohneigentum zu fördern, mindestens bis uns das Volk etwas anderes vorschreibt.
Nachdem das heutige, sehr komplizierte Förderungssystem fast unbrauchbar geworden ist und zum Teil zu nicht vertretbaren Ergebnissen führte, fühlen wir uns verpflichtet, dieses durch ein neues, einfacheres zu ersetzen - im Interesse der Mieter, aber auch der Eidgenossenschaft, deren Risiken dank dem neuen Gesetz vermindert werden. Dazu wird das neu vorgesehene Förderungssystem viel weniger Bürokratie erfordern, was zu einer Verkleinerung des Bundesamtes führen sollte. Ein weiterer Fortschritt ist, dass das neue Gesetz es in speziell umschriebenen Fällen erlaubt, die Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.
[PAGE 215] Die freisinnige Fraktion ist aber überzeugt, dass in Zukunft die Förderung des Wohnbaues dank verbesserter Rahmenbedingungen und nicht mehr durch eine direkte finanzielle Hilfe stattfinden muss. Es ist deshalb notwendig, Artikel 108 der Bundesverfassung an die neue Situation anzupassen. Wir werden deshalb noch während dieser Session durch eine Parlamentarische Initiative beantragen, bis 2007 die Wohnbauförderung von der Liste der Bundesaufgaben zu streichen, was bedeutet, dass dem Volk eine Revision von Artikel 108 der Bundesverfassung zu beantragen ist.
Daneben muss durch eine Übergangsbestimmung garantiert werden, dass die eingegangenen Verpflichtungen während längstens dreissig Jahren erhalten bleiben. Es ist auch die Frage zu prüfen, ob das Bundesamt für Wohnungswesen nach Abschaffung der Bundeskompetenz zur Förderung des Wohnbaues weiter bestehen muss.
Um während der nächsten vier Jahre eine Situation zu schaffen, die kein Präjudiz für die künftige Entscheidung des Volkes darstellt, ist der Rahmenkredit so zu gestalten, dass in den nächsten Jahren die Förderung in einem Mass erfolgt, das so gering wie möglich ist, ohne jedoch das System infrage zu stellen. Da die Botschaft für das Jahr 2003 einen Rahmenkredit von 75 Millionen Franken vorsieht - so auf Seite 2887 -, muss nach unserer Auffassung dieser Kredit in den folgenden Jahren nicht erhöht werden. Deshalb haben wir beim Bundesbeschluss eine Reduktion des Kredites für Darlehen und Beteiligung von 496 Millionen Franken auf 300 Millionen Franken beantragt, das sind viermal 75 Millionen Franken.
Es bleibt die Frage offen, ob auch eine Kürzung des Kredites für Eventualverpflichtungen vorzunehmen sei. Meines Erachtens ist das nicht notwendig. Es handelt sich um Kredite, die für die Teilkonversion früherer Anleihen sowie für Neuausleihen zu verwenden sind. Was die Konversionen anbelangt, hängen sie nicht von der künftigen, sondern von der Förderungstätigkeit der Vergangenheit ab. Eine Kürzung hat deshalb keinen Sinn. Was die Neuausleihen anbelangt, hängen sie direkt vom Kredit für Darlehen und Beteiligungen ab, weshalb die Anpassung automatisch erfolgen sollte.
Ich bitte die Berichterstatter und Herrn Bundesrat Deiss, hier etwas mehr Klarheit zu schaffen.