Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-13

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13

Wortprotokoll

Eine Minderheit will einen Ausbaupfad Tierwohl ins Gesetz schreiben. Sie möchte, dass die Beteiligung an besonders tierfreundlichen Produktionsformen bis zum Jahr 2035 bei 95 Prozent liegt. Der Bundesrat soll Zwischenziele für diesen Ausbaupfad festlegen. Die Branchen- und Produzentenorganisationen sollen entsprechende Massnahmen ergreifen und Bericht erstatten. Der Bundesrat soll ergriffene Massnahmen mitfinanzieren können, sofern die betroffenen Branchen und Organisationen deren Wirkung nachweisen können. Schliesslich heisst es in Absatz 5, der Bundesrat müsse bis spätestens 2030 eigene Massnahmen ergreifen, wenn die ergriffenen Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung hätten.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, die Ergänzung zum Tierwohl nicht anzunehmen. Die Mehrheit möchte, dass die AP22+ eng gehalten bleibt und nicht mit zusätzlichen Aspekten ergänzt wird, die mit den Langfristperspektiven erarbeitet werden sollen. Schlussendlich sind die Landwirte heute schon sehr aktiv und nehmen an den Tierwohlprogrammen teil. Die Teilnahme variiert je nach Tierart zwischen 80 und 90 Prozent und ist somit auch im internationalen Vergleich sehr hoch. Ein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Mehrheit aktuell nicht.

Wie ich aufgezeigt habe, ist die vorgeschlagene Bestimmung sehr detailliert. Sie verlangt vom Bundesrat weitergehende Massnahmen, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Die Formulierung konnte nicht vertieft geprüft werden, es gab dazu keine Vernehmlassung.

Die Kommission meint, es brauche die Ergänzung nicht. Wie wir vorhin bereits gehört haben, ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, zusätzlich um das Tierwohl besorgt zu sein. Es geht hier vor allem auch um das Konsumentenverhalten. Konsumenten sollten bei ihrem täglichen Einkauf darauf achten, Produkte zu erwerben, die entsprechend produziert und gekennzeichnet wurden. Beim Konsumenten besteht heute mehr Handlungsbedarf als in der Agrargesetzgebung.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Kommission zu folgen und diese Ergänzung nicht aufzunehmen. Sie wurde in der Kommission mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.