Töngi Michael · Nationalrat · 2022-12-13
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2022-12-13
Wortprotokoll
Ich erläutere gerne diese parlamentarische Initiative und gebe auch meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin Vizepräsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands.
Heute gibt es vereinfachte Berechnungen des Mietzinsaufschlags bei grösseren Sanierungen. Die Verordnung gibt vor, dass die Investitionen in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als [PAGE 2327] wertvermehrend gelten; diese Pauschale wird häufig angewandt. Deshalb ist sie erstens wichtig, aber zweitens umstritten und drittens, das zeigen Zahlen, eindeutig zu hoch.
Zur Überprüfung der Pauschale haben das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Wohnungswesen zusammen vor drei Jahren eine Studie erstellt. Die Hochschule Luzern hat an zwanzig Beispielen aus der Praxis durchgerechnet, wie hoch bei grösseren Sanierungen der werterhaltende und der wertvermehrende Anteil sind. Sie hat dazu auf der Basis des Baukostenplans ein Modell entwickelt und die Mehrleistungen berechnet.
Was waren jetzt die Resultate dieser Studie? Angeschaut wurden zwanzig Beispiele aus der Praxis von verschiedenen Eigentümerkategorien, und es hat sich gezeigt, dass der wertvermehrende Anteil bei grösseren Sanierungen zwischen 34 und 58 Prozent liegt. Er ist damit eindeutig viel tiefer als die 50 bis 70 Prozent, die heute in der Verordnung stehen. Dies hat grosse Auswirkungen: Bei einer Sanierung mit vielleicht 200[NB]000 Franken Investitionskosten bedeutet der Unterschied zwischen 60 und 40 Prozent Wertvermehrung einen Unterschied von 150 Franken beim Mietzinsaufschlag. Das ist sehr viel Geld, und das wird jedes Jahr wieder von den Mietenden bezahlt.
Leider wollte der Bundesrat aus dieser Studie keine Schlüsse ziehen. Er sagte dann plötzlich, sie sei nicht repräsentativ, obwohl er sie selber in Auftrag gegeben hatte. Sie war auch nicht ganz günstig. Aber er wollte nicht handeln. Deshalb ist diese parlamentarische Initiative nötig.
Aus Sicht des Mietrechts ist es völlig klar: Wenn man nach der Kostenmiete geht, dann ist diese Pauschale von 50 bis 70 Prozent zu hoch. Diese Pauschale verschiebt die Kosten letztlich zulasten der Mieterinnen und Mieter. Die Pauschale ist eine Vereinfachung für die Vermieterschaft, um die Erhöhung zu berechnen und zu überwälzen. Wenn der Vermieter oder die Vermieterin meint, er oder sie könne damit zu wenig überwälzen, dann kann er oder sie immer noch die effektiven Kosten in Rechnung stellen und einen höheren Betrag auf die Mieten überwälzen.
Wir wissen alle, dass Sanierungen heute wichtig sind. Sie sind eine Aufgabe der Zeit. Aber es ist falsch, wenn man diese Aufgabe der Zeit zulasten der Mietenden macht, wenn man sie so macht, dass am Schluss die Rendite der Vermieterinnen und Vermieter höher ist. Das wollen wir verhindern.
Ich möchte an dieser Stelle gerne daran erinnern, dass wir eine Abstimmung über das CO2-Gesetz hatten. Die rechte Ratsseite, die damals dagegen war, warnte in Horrorinseraten davor, dass es mit diesem Gesetz zu Mieterabzocke kommen würde. Es waren Inserate der Ratskollegen Wobmann, Imark und Glarner, die vor hohen Mietzinsaufschlägen bei Sanierungen gewarnt haben. Ich glaube, diese Kollegen und Sie alle haben jetzt eine Gelegenheit, die Mietzinsaufschläge bei Sanierungen zu begrenzen und zu schauen, dass eben nicht so viel überwälzt wird. Wenn Sie dies heute machen, dann können Sie nachher auch in Ruhe ein weiteres Gesetz in energetischen Bereichen annehmen, weil Sie dann tatsächlich eine gute und richtige Kostenverteilung zwischen Mietenden und Vermietenden machen.
Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.