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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-03-12

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Bei der Umsatzabgabe handelt es sich um eine Transaktionssteuer. Sie stehen heute vor der Frage, ob entgeltliche Übertragungen in einem Konzern der Umsatzabgabe unterliegen sollen oder nicht. Der Ständerat hat die Verkäufe von der Umsatzabgabe befreit. Die Mehrheit der Kommission hat diese Befreiung nun noch ausgedehnt und die Ersatzbeschaffungen ebenfalls mitberücksichtigt. Die allfälligen Einnahmenausfälle wurden nicht einmal beziffert. Ich bitte Sie, davon abzusehen und das geltende Recht beizubehalten; dies aus zwei Gründen:

1. Die Befreiung von der Umsatzabgabe geht weit über die Ziele des Fusionsgesetzes hinaus. Es werden hier gar nicht mehr eigentliche Umstrukturierungen angesprochen, wie sie das Fusionsgesetz zum Gegenstand hat.

2. Die Befreiung von der Umsatzabgabe hat erhebliche Steuerausfälle zur Folge, gemäss Beschluss des Ständerates etwa in der Höhe von 15 bis 20 Millionen Franken. Mit dem Zusatz gemäss Kommissionsmehrheit werden weitere Steuerausfälle resultieren, etwa in der Höhe von 10 bis 15 Millionen Franken. Ich sage es nochmals: Angesichts der Situation der Bundesfinanzen wäre es absolut fahrlässig, diese Abgabe jetzt aufzuheben. Sie bringt auch im Blick auf das eigentliche Ziel, nämlich den Wirtschaftsstandort zu fördern und Umstrukturierungen zu erleichtern, rein gar nichts.

Wenn Sie jetzt dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen, hat das massive Steuerausfälle zur Folge, ohne dass dies dem Wirtschaftsstandort irgendwelche Vorteile bringen würde. Ich frage Sie: Wie wollen Sie das kompensieren? Darauf wollen und können Sie mir wohl keine Antwort geben.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.