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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2022-12-13

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Seit bald drei Jahren muss jedes Ratsmitglied bei den Interessenbindungen gemäss Artikel 11 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes angeben, ob ein Mandat ehrenamtlich oder bezahlt ausgeübt wird. Das ist zu begrüssen, aber es gibt ein Manko. Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Information über die Höhe der Entschädigung für die Ausübung der entsprechenden Mandate. Das will die SP-Fraktion mit dieser parlamentarischen Initiative beseitigen. Wir möchten ergänzen, dass der genaue Betrag bei Entgelten über insgesamt 12[NB]000 Franken jährlich anzugeben ist. Diese Forderung ist sehr moderat. Zur Erinnerung: Es gab hier im Parlament auch schon Anträge für die Offenlegung jeder finanziellen Entschädigung, und zwar ohne Untergrenze. Diese wurden aber allesamt abgelehnt. Nun liegt also ein doch sehr pragmatischer und moderater Vorschlag vor.

In unserem Milizsystem verfügen die Ratsmitglieder über eine Vielzahl an Mandaten aus Verbänden, NGO, Krankenkassen oder Unternehmen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Aber diese Mandate müssen transparent sein, inklusive Entschädigungen.

Es kursieren immer wieder Spekulationen und Vermutungen, die dem Vertrauen in die Demokratie schaden. Wenn Sie sich nun dagegen wehren, Ihre finanziellen Interessenbindungen offenzulegen, dann befeuern Sie diese Spekulationen. Daher sollte es im ureigenen Interesse von uns allen liegen, klare Regeln und mehr Transparenz zu schaffen. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik, stärkt die politische Meinungsbildung und fördert die Demokratie.

Die Mehrheit der SPK-N erachtet die geltenden Offenlegungspflichten als ausreichend. Wir jedoch stellen die Frage: Ist ein Mandat, das mit 5000 Franken entschädigt wird, wirklich gleichzusetzen mit einem Mandat, das 150[NB]000 Franken einbringt? Die SP verneint diese Frage und ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit das Recht hat zu erfahren, welche finanziellen Interessen hinter einem Ratsmitglied stehen. Es ist doch klar, dass ein sechsstelliges Honorar ein höheres Abhängigkeitspotenzial hat als ein ehrenamtliches Vorstandsmandat. Bezieht ein Parlamentsmitglied einen grossen Teil seines Einkommens von einer einzigen Interessenorganisation, können daraus Abhängigkeiten entstehen. Diese müssen der Öffentlichkeit bekannt sein.

Die Mehrheit der SPK-N ist weiter der Meinung, dass die Pflicht zur Offenlegung der Mandate einen übermässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und nicht mit einem Milizparlament vereinbar ist. Hier frage ich mich, ob die Mehrheit unsere parlamentarische Initiative richtig gelesen hat. Denn nur bei Tätigkeiten nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e müssen die Einkünfte offengelegt werden, nicht bei beruflichen Tätigkeiten. Betroffen wären also alle Entschädigungen, die im Zusammenhang mit den Interessenbindungen stehen, die wir ja bereits heute angeben müssen. Alle Parlamentsmitglieder, die als Landwirte, Polizistinnen oder Lehrer arbeiten und ihr Parlamentsmandat tatsächlich nebenberuflich ausüben, wären also nicht betroffen. Es geht um jene Mandate, die häufig auch erst nach einer Wahl angenommen werden.

Zudem steigt die Anzahl nebenberuflicher Mandate seit Jahren an. Die Realität unseres Parlamentes ändert sich. Das Parlamentsgesetz muss dementsprechend angepasst werden. Derartige Regeln gelten übrigens auch in der EU, in mehreren europäischen Ländern und im Europarat. Mitglieder des Europäischen Parlamentes müssen finanzielle Vergütungen angeben. Der genaue Betrag wird in eine Einkommenskategorie eingeteilt und veröffentlicht. Die erste Kategorie stellt ein monatliches Einkommen von bis zu 500 Euro dar, die letzte ein Einkommen ab 10[NB]000 Euro. Eine parlamentarische Initiative für eine solche Regelung auch bei uns kam übrigens einst von SVP-Kollege Peter Keller. Der Nationalrat hat dieses Modell dann aber leider abgelehnt.

Für die nächsten Wahlen 2023 kommt erfreulicherweise der Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zur Anwendung. Vor der Wahl müssen Kampagnenbudgets über 50[NB]000 Franken und finanzielle Zuwendungen ab 15[NB]000 Franken offengelegt werden. Es ist nur konsequent, bei den finanziellen Interessenbindungen der Ratsmitglieder, die sich oftmals[NB]nach[NB]einer[NB]erfolgreichen Wahl ergeben, das Gleiche zu tun.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.