Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-12-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-13
Wortprotokoll
Kollegin Gmür hat vorhin gesagt, dass ihr der Sonntag heilig sei. Das mutet doch etwas eigenartig an bei einer Motion, die genau den Sonntag in einen normalen Arbeitstag umwidmen möchte.
Sie haben bei der letzten Motion, als es um die Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ging, gesagt, dass wir in der Schweiz ein enorm flexibles Arbeitsrecht und eine arbeitsrechtliche Ordnung hätten, die allen wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trage - und hier, bei dieser Motion, wollen Sie die Regeln unseres flexiblen Arbeitsrechts über den Haufen werfen!
Sie haben eine Antwort des Bundesrates erhalten. Sie ist knapp ausgefallen, aber nichtsdestoweniger zutreffend. Sie besagt, dass es gemäss den Artikeln 27 und 28 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz immer dann, wenn es unentbehrlich ist, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht, Möglichkeiten gibt, vom Nachtarbeitsverbot und vom Sonntagsarbeitsverbot abzuweichen - aber nicht einfach so, sondern eben dann, wenn eine Notwendigkeit gegeben ist. Das ist der Punkt. Es kann nicht einfach am Arbeitgeber liegen - und das ist ja offenbar der Sinn Ihres Vorstosses -, zu sagen, er ordne jetzt Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit an. Das muss der Sinn sein.
Das schweizerische Arbeitsrecht sieht dort, wo ein Bedürfnis besteht und ein solches dann auch legitim geltend gemacht werden kann, bereits weitestgehende Flexibilität vor. Das hätte sich dann bei einer detaillierten Prüfung des Anliegens in der Kommission, was Sie ja verweigert haben, gezeigt.
Aber was eben bei der heutigen Regelung auch der Fall ist: Die auf dem Spiel stehenden Interessen müssen berücksichtigt werden - nicht nur die Interessen der Arbeitgeber, sondern auch die Interessen der Arbeitnehmenden. Es mutet schon eigenartig an, auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt, wo die Leute motiviert arbeiten, wo sehr produktiv und engagiert gearbeitet wird und wo auch mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Unternehmen gearbeitet wird, jetzt die Regeln auszuhebeln, die für einen minimalen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sorgen.
Es ist gesagt worden, wir müssten jetzt unbedingt und sofort handeln, die drohende Energiemangellage erfordere das. Kollege Zanetti hat aber darauf hingewiesen: Wenn Sie den Ablauf kennen, dann wissen Sie, dass die Motion hier nicht das geeignete Instrument ist. Der Ablauf wäre: Wenn eine Motion angenommen wird, wird sie der Kommission des Zweitrates zugewiesen, und es gibt dann im allerschnellsten Falle in der kommenden Session eine Abstimmung im Zweitrat. Danach muss die Motion umgesetzt werden. Bei Bestimmungen von solcher Tragweite gibt es einen Konsultationsprozess. Bei einer Regelung des Arbeitsmarkts müssen die betroffenen Verbände, die die Interessen repräsentieren, mit einbezogen werden. Eine Motion ist also keine Antwort auf die hier bestehenden Probleme. Diese werden, wenn es effektiv zu einer Notsituation kommt, über das Landesversorgungsgesetz geregelt, wie Kollege Zanetti gesagt hat.
In diesem Sinne haben wir eine Rechtsordnung, die auch dringenden und unentbehrlichen Anliegen Rechnung trägt. Es braucht hier keine zusätzliche Übersteuerung auf dem Buckel der Arbeitnehmenden, indem der Schutz in Bezug auf Sonntagsarbeit, der ja immer relativiert ist, geschwächt wird. Es gibt viele Leute, die am Sonntag arbeiten müssen, und es gibt auch viele Leute, die in der Nacht arbeiten müssen. Es gibt auch Ausnahmen für Notsituationen und dringende Bedürfnisse. Diese Regeln sind tauglich, sie sind genug flexibel.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.