Landolt Martin · Nationalrat · 2022-12-13
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13
Wortprotokoll
Sie haben die Ausführungen der Vertreter der Minderheit sowie unseres Finanzministers zum Inhalt und zur Geschichte der letzten Differenz gehört. Im Ständerat wurde dahin gehend argumentiert, dass mit der ständerätlichen Formulierung mit dem Begriff "angemessen" ja schon sehr weit gegangen werde und bereits dies einen Eingriff in die Kantonshoheit bedeute, der möglicherweise an die Grenze der Verfassungsmässigkeit gehe. Diese Interpretation ist gelinde gesagt etwas subjektiv, zumal sich auch das Konzept des Nationalrates durchaus an einem bestehenden und bewährten Konzept, nämlich der Verteilung der übrigen Gewinnsteuer, orientiert hätte. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission aber, dem Ständerat zu folgen; dies vor allem auch deshalb, weil wir uns in einer Differenzbereinigung befinden und das Ziel einer Differenzbereinigung eben darin besteht, Differenzen zu bereinigen.
Eine letzte Bemerkung, die auch auf den Ausführungen und der Diskussion im Ständerat beruht: Es konnte durchaus festgestellt werden, dass diese neue Ergänzungssteuer sehr beliebig mal als Bundessteuer, mal als Kantonssteuer bezeichnet wird, je nachdem, was man gerade politisch erreichen will. Es ist zuhanden des Amtlichen Bulletins einfach hier noch zu klären und festzuhalten, dass es sich bei dieser neuen Ergänzungssteuer um eine Bundessteuer handelt. So steht dies auch in der Botschaft des Bundesrates.