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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Ich danke der Berichterstatterin und Kommissionspräsidentin für den ausführlichen Bericht. Ergänzend zu ihren Ausführungen erlaube ich mir, Ihnen meine Überlegungen zum Vorstoss darzulegen, der vom Bundesrat ja abgelehnt wird.

Zuerst zur Frage, welche Instrumente dem Bund für die finanzielle Steuerung zur Verfügung stehen: Insgesamt hat er vier Instrumente. Das erste ist der Voranschlag. Wir beraten ihn jährlich im Sommer und Herbst für das kommende Jahr. Er muss immer schuldenbremsenkonform ausgestaltet und verabschiedet werden.

Das zweite Instrument ist der integrierte Aufgaben- und Finanzplan. Er schliesst an das Voranschlagsjahr an und zieht die drei darauf folgenden Jahre in Betracht. Im integrierten Aufgaben- und Finanzplan werden alle zum Zeitpunkt der Erarbeitung voraussehbaren Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt. Es handelt sich um ein Zusammenführen der zu erwartenden Aufwände und Einnahmen, mehr wird mit diesem Instrument nicht gemacht. Es gibt keine Bedingung, dass die Einnahmen und Ausgaben im Finanzplanhorizont einander die Waage zu halten hätten.

Das dritte Instrument ist die Legislaturplanung und mit ihr der Legislaturfinanzplan. Auch mit diesem Instrument wird für den Horizont von vier Jahren jeweils zu Beginn der Legislatur die finanzielle Entwicklung beim Bund dargestellt. Bei Fehlbeträgen werden keine Korrekturen oder Massnahmen eingeleitet.

Als viertes Instrument erarbeitet der Bundesrat eine Langfristperspektive. Sie blickt in die ganz weite Zukunft, bis ins Jahr 2050, und versucht, mögliche Entwicklungen aufzunehmen.

Das alles sind gute, aussagekräftige Instrumente. Der Bundesrat und die Verwaltung machen mit diesen Erkenntnissen aber nicht viel. Der Bundesrat nimmt keine Gewichtung vor. Er sagt nicht, wie man allenfalls gewisse Entwicklungen mit [PAGE 1313] mehr oder weniger Aufwand oder durch mehr oder weniger Einnahmen beeinflussen könnte. Es wird auch nicht ausgeführt, welche Risiken bestehen. Es fehlen Vorschläge, wie man mit Risiken umgehen könnte oder wie man korrigieren oder eingreifen müsste, damit es nicht so schlecht herauskommt, wie es allenfalls aussehen könnte.

Das hat mich auf die Idee gebracht, den Bundesrat damit zu beauftragen, eine Finanzstrategie für einen Zeithorizont von zehn bis fünfzehn Jahren zu erarbeiten. In diesem Zeithorizont soll er versuchen, Ausgaben und Einnahmen in einem Gleichgewicht zu halten bzw. entsprechend korrigierend einzugreifen und dies abzubilden.

Eine solche Strategie wäre alle fünf bis sechs Jahre zu überarbeiten. Wichtig wären eine departementsübergreifende kohärente Zielsetzung der zukünftigen Finanz- und Steuerpolitik, ein Massnahmenkatalog und Vorschläge zur Beeinflussung der zukünftigen Entwicklung, eine Beurteilung der möglichen Risikofaktoren sowie Vorschläge zu deren Bewältigung in Übereinstimmung mit der Finanzstrategie. Diese Finanzstrategie würde dem Parlament zur Kenntnisnahme unterbreitet und in periodischen Abständen zur Konsultation vorgelegt werden. Bei der Verabschiedung von einzelnen finanz- und steuerpolitischen Vorlagen zuhanden des Parlamentes würde der Bundesrat die Einbettung dieser Vorlagen in die Finanzstrategie aufzeigen.

Diese Ideen und Überlegungen sind nicht neu und nicht aus der Luft gegriffen. Es sind Finanzsteuerungsinstrumente, die mehrere Kantone eingeführt haben. Das Instrument hat sich bewährt. Es würde helfen, dass wir im Rahmen von[NB]Voranschlägen nicht mit Hauruckmassnahmen korrigieren müssten, sondern in weiser Voraussicht das finanzielle Gleichgewicht des Bundes halten könnten.

In der Stellungnahme des Bundesrates ist zu lesen, dass er die Motion nur ungern zur Ablehnung empfiehlt. Das Ziel einer verstärkten strategischen finanziellen Steuerung durch den Bundesrat und übrigens auch durch das Parlament wird anscheinend geteilt. Die Diskussionen, die der Bundesrat seit August über die Bereinigung der Finanzpläne führt und in denen er noch zu keinen Beschlüssen gekommen ist, zeigen die Notwendigkeit eines solchen Instruments. Seitens der Verwaltung wurde zwar ausgeführt, dass es an richtigen Gremien für diese Strategiediskussion und nicht an Instrumenten fehle. Nur, die Gremien, wie Bundesrat und Parlament, sind gegeben, und neue Gremien zu installieren, möchte ich sicher nicht anstreben. Die Gremien müssen aber ihre Verantwortung wahrnehmen.

Die Schwierigkeit liegt in der Ausgestaltung der Instrumente. Es werden nämlich in einer Art Pendenzenliste alle Vorhaben des Bundes zusammengetragen, quasi bottom-up. Was dann fehlt, ist eine strategische Top-down-Steuerung durch den Bundesrat. Für eine solche strategische Steuerung braucht es keine zusätzlichen Gremien, sondern Zeit, im Bundesrat und im Parlament, für eine Würdigung. Im Bundesrat werden solche Diskussionen im Rahmen der normalen Bundesratssitzungen geführt. Da fehlen natürlich der richtige Rahmen und die Zeit, um eine strategische Diskussion zu führen.

Mir geht es, wie gesagt, nicht um zusätzliche Instrumente. Ich kann mir sehr gut vorstellen, die Legislaturplanung und mit ihr den Legislaturfinanzplan entsprechend verbindlicher auszugestalten. Dieser findet heute kaum Beachtung. Er könnte aufgewertet werden. Alternativ könnte auch die Mittelfristplanung entsprechend umgestaltet werden.

Mit diesen Argumenten empfehle ich Ihnen die Annahme der Motion.

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