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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Die Motion Dettling 21.3055 will den Bundesrat beauftragen, die Zollbestimmungen respektive die Verordnungen dahin gehend anzupassen, dass Milch zur Käseproduktion grundsätzlich nicht mittels Veredelungsverkehr eingeführt werden darf. Sie wurde am 3. März 2021 eingereicht, gleichzeitig mit der gleichlautenden Motion Salzmann 21.3053. Der Nationalrat hat die Motion Dettling am 12. September 2022 mit 109 zu 71 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat hatte beantragt, sie abzulehnen. Die WAK-S hatte sich am 9. Mai 2022 mit der gleichlautenden Motion Salzmann befasst und dem Ständerat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung beantragt. Der Rat ist diesem Antrag gefolgt und lehnte in der Sommersession die Motion Salzmann mit 23 zu 18 Stimmen ab.

Da die Motion Dettling im Nationalrat angenommen wurde, musste sich die WAK-S am 4. November 2022 wieder mit dieser Thematik befassen. Die Kommission fasste sich in der Diskussion mit Verweis auf die im Frühjahr geführte Diskussion und die damals gefassten Beschlüsse sehr kurz. Sie sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf und lehnt die Motion mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Was will die Motion? Ich möchte die Gründe für unser Beratungsergebnis kurz in Erinnerung rufen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Zollbestimmungen respektive die Verordnungen dahin gehend zu ändern, dass Milch zur Käseproduktion grundsätzlich nicht mehr mittels Veredelungsverkehr eingeführt werden darf. Begründet wird die Motion Dettling mit den tiefen Schweizer Milchpreisen seit der Aufhebung der Milchkontingentierung. Die Preise seien unterdurchschnittlich schlecht und nicht kostendeckend. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass es heute möglich sei, Milch aus dem Ausland zu importieren, um sie in der Schweiz zu Käse zu verarbeiten. Mit der aktuellen Regelung würden auf dem Inlandmarkt normale Marktmechanismen ausgehebelt, und es würde versucht, den Milchpreis zu drücken. Würde in der Schweiz ein kostendeckender Milchpreis bezahlt, so der Motionstext, wäre dieser Rohstoff heute und auch in Zukunft in ausreichender Menge vorhanden. Der Veredelungsverkehr von Milch für die Käseproduktion sei deshalb auszuschliessen.

Nun, wie sieht heute die geltende Rechtslage aus? Gemäss Regelungen im Zollgesetz (ZG) ist der Veredelungsverkehr generell zugelassen, wenn ihm keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Als solche gelten beispielsweise Interessen seuchenpolizeilicher, gesundheitspolitischer oder ökologischer Natur. Für den aktiven Veredelungsverkehr mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Grundstoffen sind weitergehende Einschränkungen vorgesehen. Er ist gemäss Artikel 12 Absatz 3 ZG nur zugelassen, wenn gleichartige inländische Erzeugnisse nicht in genügender Menge verfügbar sind oder wenn für solche Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere Massnahmen ausgeglichen werden kann.

Diese Voraussetzungen waren bei der Bewilligung der Veredelungsverkehrsgesuche, die ja diese Motion ausgelöst haben, erfüllt. Die Kommission sah am 9. Mai 2022 deshalb keinen zusätzlichen Handlungsbedarf und lehnte diese Motion damals ab. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Der Kommission sind keine neuen Sachverhalte zu Ohren gekommen. Der Kommission war es damals aber auch wichtig, zu prüfen, ob die Deklarationsbestimmungen korrekt eingehalten werden. Der Kommission wurden die entsprechenden Deklarationen zugestellt. Daraus schloss die Kommission, dass alles korrekt deklariert worden ist und, wie gesagt, kein weiterer Handlungsbedarf besteht; dies als kurzer Rückblick auf die Gründe, die uns im Sommer zur Ablehnungsempfehlung bewogen haben.

Die Kommission sieht auch heute keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnt die Motion weiterhin ab.