Gross Jost · Nationalrat · 2003-03-12
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit - 9 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung -, diesen Eingriff in den Bereich der kantonalen und kommunalen Steuerhoheit nicht vorzunehmen.
Sie erinnern sich sehr gut: Beim letzten Artikel haben Sie gesagt, dass es nicht angehe, dass wir in Bezug auf die öffentlichen Unternehmen ins kantonale Dienstrecht eingreifen würden. Sie sollten jetzt bezüglich dieser verfassungsrechtlichen Bedenken konsequent bleiben. Es ist klar gesagt worden, dass Artikel 129 der Bundesverfassung, der nur die direkten Steuern bzw. die Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern betrifft, nicht anwendbar ist. Sie können sich nur auf den schmalen Grat der Zivilrechtskompetenz gemäss Artikel 122 der Bundesverfassung begeben. Hier greifen Sie in die kantonale Steuerhoheit ein, ohne dass die Steuerfolgen für die Kantone auch nur in minimalster Weise quantitativ abgeschätzt worden sind und ohne dass Sie die Kantone angehört haben. Das dürfen Sie nicht tun!
Herr Baader, wenn Sie hier die bundesgerichtliche Rechtsprechung zitieren und sagen, die Zivilrechtskompetenz erlaube dies, muss ich Ihnen sagen, dass das Bundesgericht ganz klar gesagt hat, dass hier ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit und in den kantonalen Kompetenzbereich nur möglich ist, wenn der Vollzug der zivilrechtlichen Normen des Zivilrechtes massiv beeinträchtigt, ja geradezu vereitelt würde. Wollen Sie im Ernst behaupten, dass Handänderungsansätze in einer Bandbreite zwischen 1 und 3,5 Prozent des Verkehrswertes oder des Kaufpreises eine solche Fusion verunmöglichen? Wollen Sie das angesichts der Milliardenkosten sagen, die eine Fusion grosser Unternehmen verursacht? Sie sollten hier in der Argumentation konsequent bleiben und so etwas nicht gegen den Willen und ohne Anhörung der Kantone vollziehen. Sie müssen das ja auch gegenüber jedem Grundeigentümer rechtfertigen: Wie wollen Sie einem Grundeigentümer, der diese Handänderungssteuer bei einer Transaktion normalerweise bezahlt, klar machen, dass bei Umstrukturierungen, wie auch immer sie gestaltet sind, ein genereller Steuererlass, ein genereller Steuerausschluss, auf kantonaler Ebene stattfindet?
Ich bitte Sie, diese verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen und nicht in die Konfrontation mit den Kantonen zu gehen.