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Michel Matthias · Ständerat · 2022-12-14

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-14

Wortprotokoll

Im ausgehenden 19. und im 20. Jahrhundert entstanden die grossen nationalen Verkehrsinfrastrukturen, inklusive des Bahnbetreibers SBB. Genau vor 150 Jahren ging die Eisenbahnhoheit, unter anderem die Konzessionserteilung, von den Kantonen auf den Bund über. Und vor 120 Jahren, im Jahr 1902, wurden die SBB als vollständige nationale Bahnorganisation operativ, und viele der damaligen Privatbahnen wurden in die SBB integriert.

Hier und heute geht es angesichts der vorliegenden Motion für ein Rahmengesetz zur Sekundärnutzung von Daten aber nicht um physische, sondern um digitale Verkehrsräume. Es geht darum, den regulatorischen Rahmen für national kompatible, interoperable Räume und Infrastrukturen zu schaffen; dies im Interesse eines fruchtbaren Binnenmarktes für Daten, und zwar nicht einfach für die erste Erhebung von Daten und ihre Nutzung, sondern dafür, dass diese Daten in unpersönlicher, in aggregierter, in sicherer Form für die Forschung, aber auch für andere Anwendungen zur Verfügung[NB]stehen.[NB]Es[NB]geht[NB]also um die weitere Verwendung dieser Daten.

Im Bereich Mobilität hat der Bundesrat bereits einen Schritt getan, Sie haben davon gehört, mit dem Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG), das in diesem Jahr in Vernehmlassung war. Das Ziel war dort, im Bereich Mobilität die Nutzung der Mobilitätsdaten verkehrsträgerübergreifend zu verbessern.

Solche Vorschläge kommen auch aus anderen Bereichen, nicht nur aus dem Verkehrsbereich, entweder von uns - aus den Räten -, aus der Verwaltung oder aus der Wirtschaft. Ein kleines Beispiel in Bezug auf Gesundheitsdaten: Interpharma hat sich kürzlich für eine nationale Regulierung der Sekundärnutzung von Daten im Gesundheitsbereich ins Zeug gelegt. Es gibt weitere Bereiche, die attraktiv und datenrelevant sind: Energie, Bildung, Landwirtschaft, Tourismus usw. Nach dem Ansatz des Bundesgesetzes über die Mobilitätsdateninfrastruktur würde die Datenbewirtschaftung jeweils separat pro Sektor geregelt. Dabei verbleibt man aber in Datensilos, und die Datenverwendung geht kaum über den Zweck der Erstverwendung, den Primärzweck, hinaus.

Die vorliegende Motion will eine umfassendere Stossrichtung einschlagen:

Erstens geht es um die sogenannte sekundäre Nutzung von Daten, darum, dass man Daten einfacher über den ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus verwenden kann. Es ist klar: Dank der digitalen Form lassen sich Daten ohne grossen Aufwand aus dem ursprünglichen, primären Kontext extrahieren, mit anderen Daten kombinieren und für weitere Zwecke nutzen. Erst die Verknüpfung dieser Daten ermöglicht das Gewinnen neuer Erkenntnisse, sie ermöglicht neue Lösungen und gute Entscheidungsgrundlagen. Damit das möglich wird, braucht es aber vertrauenswürdige Rahmenbedingungen, insbesondere vertrauenswürdige Datenräume, und es braucht Regeln, wie und von wem diese Datenräume genutzt werden können. [PAGE 1327]

Zweitens geht es in dieser Motion darum, die Datenräume und deren Bewirtschaftung sektorunabhängig zu betrachten. Es gibt übergreifende Grundprinzipien und Regeln, die in jedem Sektor gelten dürften. Die Bundesverwaltung hat hier schon wertvolle Vorarbeit geleistet. Es gibt einen Bericht des UVEK und des EDA an den Bundesrat vom 30. März 2022 mit dem Titel "Schaffung von vertrauenswürdigen Datenräumen basierend auf der digitalen Selbstbestimmung". Sowohl in der zentralen Fragestellung wie auch bei den Hindernissen für eine bessere Datennutzung stimmt dieser Bericht mit unserer Analyse überein. Ich zitiere aus diesem Bericht des UVEK und des EDA vom 30. März: "Die zentrale Frage lautet nun: Wie kann das Potenzial von Daten für Gesellschaft und Wirtschaft besser realisiert werden? Drei Tendenzen illustrieren, warum das Potenzial der Datennutzung noch nicht ausgeschöpft wird: Erstens sind Daten in immer mehr Sektoren bei einigen wenigen Akteuren konzentriert. Diese Akteure können die Daten für Innovation und ihre eigene Effizienzsteigerung nutzen, haben aber keinen Anreiz, ihre Daten mit weiteren Akteuren zu teilen. Zweitens können oder wollen viele private oder öffentliche Dienstanbieter das Datenpotenzial nicht nutzen, sei es aus fehlendem Know-how oder fehlenden Ressourcen, sei es aus Befürchtungen einer Schwächung ihrer aktuellen Position oder wegen administrativen, technischen oder rechtlichen Hürden. Drittens lässt sich bei einem wachsenden Anteil der Bevölkerung ein Misstrauen gegenüber der Nutzung von Daten feststellen."

Die Quintessenz ist, dass es zur Überwindung dieser Hindernisse vertrauenswürdige Datenräume braucht. Damit diese entstehen, müssen gewisse Grundprinzipien eingehalten werden: Transparenz, Kontrolle, Fairness, Verantwortlichkeit und Effizienz.

Schliesslich gibt es eine weitere Vorarbeit des Bundesrates, den Bericht vom 4. Mai 2022 mit dem Titel "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung". Dieser Bericht erfolgte in Erfüllung des Postulates Humbel 15.4225. In diesem Bericht legt der Bundesrat dar, wie die Voraussetzungen gestaltet werden müssen, damit Gesundheitsdaten künftig auch für die Forschung besser verknüpft und von ihr weiterverwendet werden können. Dieser Bericht fokussiert auftragsgemäss auf die Gesundheit und die Forschung. Erkenntnisse und Vorschläge daraus lassen sich aber sehr wohl auf andere Sektoren übertragen oder sind sogar allgemeingültig zu verwenden.

Um eine Vorahnung zu erhalten, welches Potenzial denn in den Datenverknüpfungen schlummert, sei auf ein kürzlich in der "NZZ am Sonntag" vom 27. November 2022 erschienenes Interview mit Felix Gutzwiller hingewiesen. Durch besser verfügbare digitale Daten und deren Verknüpfung verspricht sich Felix Gutzwiller bessere Forschung, tiefere Kosten und bessere Entscheidungsgrundlagen, d. h. mehr Qualität zu tieferem Preis. Er schätzt den Effizienzgewinn durch diese Nutzung verknüpfter Daten im Gesundheitswesen auf 10 bis 12 Prozent der Gesamtkosten. Damit ist eine Brücke geschlagen zu einem Thema, das uns alle bekanntlich beschäftigt.

Zum Abschluss habe ich noch ein greifbares Bild für diese häufig nicht fassbare digitale Welt: Wir haben in der Schweiz eine Recycling-Kultur, wir können und wir lieben das. Physisch werden Produkte wiederverwendet oder anders verwendet, und das kann man eigentlich auch mit Daten machen. Statt sie in einem Tresor liegen zu lassen oder zu vernichten, kann man sie in aggregierter, also in unpersönlicher Form wiederverwenden, recyclen oder sogar wertvoller verwenden. Das wäre dann das Upcycling. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie und offenbar auch der Bundesrat diesen Schritt mit uns zusammen tun wollen.

Ich beantrage die Zustimmung zu dieser Motion.