Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-03-12
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Zum Antrag der Minderheit zu Artikel 102a: Herr Baumann J. Alexander hat den Antrag der WAK aufgenommen, und die CVP-Fraktion findet dieses Anliegen absolut berechtigt. Es ist so, dass Handänderungssteuern Umstrukturierungen behindern und benachteiligen. Gerade bei grossen Unternehmungen, bei denen eventuell in verschiedenen Kantonen Grundstücke zu übertragen sind, wirkt sich eine Handänderungssteuer negativ aus. Sie kann so teuer sein, dass die Umstrukturierung zum Scheitern kommt, und sie ist auf jeden Fall auch von der Abwicklung her sehr aufwendig. Das Anliegen ist daher richtig, und auch die Professoren Reich und Böckli weisen seit längerer Zeit auf diesen Systemmangel hin. Wir haben zudem in Artikel 14 des Bankengesetzes bereits eine Bestimmung, welche den Kantonen vorschreibt, bei Umstrukturierungen von Banken auf diese Handänderungssteuer zu verzichten.
Was als Argument gegen den Minderheitsantrag spricht, ist die Kompetenz der Kantone im Steuerbereich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat 1997 in einem Bericht festgehalten, dass man keine Möglichkeit sehe, den Kantonen diese Erhebung von Handänderungssteuern zu verbieten. Der Ständerat hat nach Ansicht einer Mehrheit der CVP-Fraktion richtig und in Berücksichtigung des föderalistischen Elementes entschieden, auf eine gesetzliche Verankerung unsererseits zu verzichten, den Kantonen aber, die diese Handänderungssteuer noch kennen und bei Fusionen auch anwenden, dringend zu empfehlen, diese abzuschaffen, weil sie effektiv für die Umstrukturierungen hinderlich ist. Wir meinen, gemäss unserer bisherigen Praxis, und nachdem die Kantone nicht in einer Vernehmlassung dazu Stellung nehmen konnten, wäre dies effektiv ein Affront. Wir empfehlen unserem Rat daher, dass man das Anliegen strikte weiterverfolgt, gemäss Ständerat diese Empfehlung an die Kantone abgibt, aber auf eine direkte Verankerung im Fusionsgesetz verzichtet.