Herzog Eva · Ständerat · 2022-12-14
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Grüter wurde von Ihrer Kommission, der WAK-S, an ihrer Sitzung vom 4. November 2022 beraten. Die Initiative wurde am 6. März 2019 eingereicht, und der Nationalrat hat ihr am 15. März 2022 Folge gegeben.
Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass der Mineralölsteuersatz, der Mineralölsteuerzuschlag und die Importabgaben nicht mehr in die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Treibstoffen einbezogen werden. Der Verfasser der parlamentarischen Initiative stört sich daran, dass die Mehrwertsteuer bei Treibstoffen heute auf den ganzen Preis erhoben wird, womit auch diverse Abgaben und Zuschläge mitbesteuert werden. Er ist der Meinung, dass diese Praxis der Logik der Mehrwertsteuer, welche einen Mehrwert und nicht auch im Preis enthaltene Abgaben besteuern sollte, fundamental widerspricht. Er spricht von einem Betrag von 300 Millionen Franken, die zu viel bezahlt würden; so würden pro Liter Benzin 7 Rappen zu viel bezahlt.
Nun, was ist die Geschichte dieser parlamentarischen Initiative? Die WAK-N gab ihr am 17. August 2020 mit Stichentscheid des Präsidenten Folge. Ihre WAK, die WAK-S, gab dieser parlamentarischen Initiative am 17. Juli 2021 mit 9 zu 4 Stimmen keine Folge. Dann folgte die WAK-N der WAK-S am 24. Januar 2022 und beantragte dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben. Dieser folgte der Kommission aber nicht und gab dieser parlamentarischen Initiative am[NB]15.[NB]März mit 105 zu 84 Stimmen Folge, worauf sie erneut zur Vorprüfung in die WAK-S kam.
Unsere Kommission empfiehlt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben, mit folgender Begründung: Es ist so, die allgemeine Konsumsteuer ist auf den ganzen Betrag geschuldet, und es ist auch möglich, dass dort Kosten enthalten sind, die durch staatliche Regulierung entstanden sind. Es ist aber nicht möglich, diese herauszurechnen. Das würde einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand bedeuten und wäre in der Praxis kaum umsetzbar. Es wäre einerseits ein Aufwand für die Verwaltung, andererseits auch ein Aufwand für die Privatwirtschaft selber.
Diese Argumentation hat Ihre Kommission überzeugt. Sie empfiehlt Ihnen deshalb mit einer klaren Mehrheit, mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.