Minder Thomas · Ständerat · 2022-12-14
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-14
Wortprotokoll
Seit 2013 gibt es den Zugang zur beruflichen Ausbildung auch für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers. Die vorliegende Motion der SPK-N will diese Ausnahmeregelung erweitern. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen dahin gehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird. Begründet wird dies damit, dass sich nach den Erfahrungen mit der aktuellen Regelung gezeigt habe, dass diese zu eng gefasst sei. Von 2013 bis 2020 hätten in der Schweiz nur gerade 61 jugendliche Sans-Papiers oder abgewiesene Asylsuchende von dieser Möglichkeit profitiert. Die Regelung müsse daher gelockert werden, zumal auch vonseiten der Kantone und der Wirtschaft - Stichwort Lehrlingsmangel - eine weniger restriktive Regelung gefordert wird.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission lehnen die vom Nationalrat angenommene Motion hingegen ab. Der Bundesrat hat kürzlich einen Postulatsbericht erarbeitet, in dem die Gesamtsituation analysiert wurde. Er sieht darin keine Notwendigkeit, die Rechtslage zu ändern und die entsprechenden Kriterien zu lockern. Es würde gegenüber anderen Sans-Papiers, die keine berufliche Grundausbildung absolvieren oder absolvieren möchten, eine Ungleichbehandlung geschaffen. Es würde auch zu einer ungerechtfertigten Besserstellung gegenüber anderen Ausländerinnen und Ausländern führen, die die Zulassungsvoraussetzungen einhalten.
Die Motion schlägt als konkrete Massnahme vor, die Mindestaufenthaltsdauer, die erfüllt sein muss, damit abgewiesene Asylsuchende überhaupt in den Genuss einer Härtefallbewilligung oder -regelung kommen können, von fünf auf zwei Jahre herunterzusetzen. Eine Mindestdauer von bloss zwei Jahren Aufenthalt in der Schweiz widerspricht dem Asylgesetz, das einen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren vorsieht. Dazu kommt, dass es in einer so kurzen Zeit kaum möglich ist, die für eine Lehre erforderlichen Kompetenzen, vor allem auch die nötigen Sprachkenntnisse, zu erwerben, um die Integrationskriterien zu erfüllen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass Personen mit einem rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuch die Schweiz verlassen müssen. Es soll kein Anreiz für einen unrechtmässigen Aufenthalt geschaffen werden. Die Annahme der Motion würde ein falsches Signal senden, ja sie würde geradezu die illegale Migration fördern.
Das[NB]Problem,[NB]dass[NB]eine[NB]berufliche[NB]Grundausbildung nicht abgeschlossen werden kann, hat es früher unter dem alten Asylwesen und -regime mit den jahrelangen Verfahren gegeben. Seit der Einführung des beschleunigten Verfahrens mit den markant verkürzten Verfahrensdauern gibt es kaum mehr solche Fälle. Für die wenigen Personen, die sich noch in einer Grundausbildung befinden und einen negativen Asylentscheid haben - man kann sie fast an einer Hand abzählen[NB]-, kann schon jetzt unkompliziert die Ausreisefrist verlängert werden, damit sie die Berufslehre abschliessen können. Es gibt daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Dazu kommen noch zwei weitere Gegenargumente, die ich gerne anführen möchte. Das Thema wurde in den letzten Jahren bereits diverse Male debattiert. Erwähnt sei die Motion Grossen Jürg 19.4282, "Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid", mit der gleichen Stossrichtung wie das nun zu behandelnde Geschäft. Der Ständerat hat die Motion Grossen Jürg erst im März dieses Jahres abgelehnt. Wir sollten diese Haltung nicht wenige Monate später hinterfragen.
Und zuletzt, dies wird im Bericht nicht erwähnt: Die Kommission hat dieses Geschäft gleichzeitig mit der Motion Markwalder 20.3322, "Keine Lehrabbrüche von Asylsuchenden, die bereits in den schweizerischen Arbeitsmarkt integriert sind", behandelt. Deren Beratung haben wir in der SPK-S sistiert. Wir haben die Verwaltung gebeten, ein Papier zu erstellen, das Aufschluss darüber gibt, über wie viele Personen wir bei dieser Thematik überhaupt sprechen. Die SPK wird dieses Thema also voraussichtlich im Frühling nochmals aufgreifen.
Die Minderheit Mazzone beantragt die Annahme dieser Motion. Sie ist der Auffassung, dass die erwähnte Anpassung von 2013 nur eine sehr beschränkte Praxisänderung nach sich gezogen habe. Die Kriterien, die für deren Umsetzung festgelegt wurden, seien zu streng. Personen, die ohnehin bereits in der Schweiz seien, sollen unkompliziert Zugang zum Arbeitsmarkt finden.
Die Kommission ersucht den Rat mit 8 zu 4 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.