Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-12-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-12-14
Wortprotokoll
Sie haben vom Berichterstatter Ihrer Kommission gehört, dass es bekanntlich nicht das erste Mal ist, dass Sie sich mit dem Zugang zu beruflichen Ausbildungen und mit der Fortsetzung der beruflichen Ausbildung für junge Asylsuchende und Sans-Papiers befassen. Herr Ständerat Minder hat darauf hingewiesen, dass Sie die Motion 20.3925 der SPK-N abgelehnt haben; diese zielte darauf ab, dass auch abgewiesene Asylsuchende mit einer langen Verfahrensdauer ihre laufende Ausbildung abschliessen können. Ebenfalls abgelehnt haben Sie die Motion Grossen Jürg, die etwas Ähnliches verlangte. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Motion Markwalder sistiert wurde[NB]und[NB]dass[NB]die[NB]Verwaltung Ihnen dazu einen Bericht liefern wird.
Die Motion, die Sie jetzt beraten, geht über die abgelehnte Motion Grossen Jürg und die sistierte Motion Markwalder hinaus. Sie fordert vom Bundesrat den Zugang zu beruflichen Ausbildungen nicht nur für abgewiesene Asylsuchende mit einem negativen Asylentscheid, sondern auch für junge Sans-Papiers.
Die Haltung des Bundesrates ist die folgende, ich gehe dabei als Erstes auf die Forderung ein, die Dauer des bisherigen Aufenthaltes für die Erteilung einer Härtefallbewilligung auf zwei Jahre herabzusetzen: Ich möchte hier einfach in Erinnerung rufen, dass ein Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung gemäss geltendem Asylgesetz erst nach einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren gestellt werden kann. Bei der geforderten Herabsetzung der Mindestaufenthaltsdauer muss man Folgendes beachten: Eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf zwei Jahre hätte erstens eine Änderung des Asylgesetzes zur Folge und zweitens natürlich auch Einfluss auf alle Asylsuchenden. Es gäbe dann eine Ungleichbehandlung. Das heisst, im Grundsatz würden Sie sagen, dass es für ein Härtefallgesuch fünf Jahre brauche, dass es aber eine Kategorie von Leuten gebe, bei denen in diesem speziellen Fall nur zwei Jahre Aufenthalt benötigt würden. Das wiederum würde zu einer Ungleichbehandlung junger Asylsuchender wie auch junger Sans-Papiers führen, die eine Aufenthaltsbewilligung zu einem anderen Zweck verlangen, beispielsweise für ein Studium. Das wäre hier nicht enthalten, dafür gälten letztlich wieder strengere Zulassungskriterien.
Als Zweites fordert die Motion eine Verkürzung oder gar eine Abschaffung der Pflichtschulzeit in der Schweiz. Das würde sich unweigerlich auf die Integration auswirken, die das Ausländer- und Integrationsgesetz und auch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit für die Behandlung von Härtefallgesuchen derzeit vorsehen. In so kurzer Zeit ist es wahrscheinlich kaum möglich, die Kompetenzen für eine Lehre zu erwerben oder die erforderlichen Integrationskriterien zu erfüllen, insbesondere die Sprachkenntnisse. Die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz und die Dauer des Schulbesuchs sind gerade wichtige Kriterien zur Beurteilung der Gesuche. Junge Menschen ohne obligatorische schulische Bildung würden oft halt nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, die nötig sind, um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können.
Wie Herr Minder erwähnt hat, könnte die Umsetzung der Forderung auch zu einem gewissen Pull-Effekt führen, weil ein schneller Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ermöglicht würde, ohne dass die Schule in der Schweiz besucht werden müsste. Das Risiko einer Umgehung der [PAGE 1345] gesetzlichen Bestimmungen sollten Sie hier also vielleicht auch in Ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Sie können sich vielleicht erinnern, dass wir im Auftrag des Nationalrates einen Bericht zum Postulat 18.3381, "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers", erarbeitet haben. Darin kommen wir zum Schluss, dass sich die aktuelle Regelung für die Erteilung von Härtefallbewilligungen an und für sich bewährt hat. Die Kantone haben einen gewissen Spielraum, sie können eine Einzelfallprüfung vornehmen. Der Bundesrat erachtet diesen Spielraum für die Kantone als ausreichend.
Ich möchte Sie aus den genannten Gründen bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.