Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-12-14
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Wir behandeln heute ein wichtiges Geschäft zur Arbeitsmarktpolitik. Das zeigt sich auch daran, dass im Vorfeld von verschiedener Seite intensiv informiert worden ist. Die zur Debatte stehende Motion, "Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen", verlangt, dass nur noch die Bestimmungen zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags gegenüber anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen. Bei allen anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen behalten die Kantone das Recht, selbst in allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge einzugreifen.
Die Motion wurde am 18. Dezember 2020 eingereicht; der Ständerat hat sie am 14. Juni 2022 mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die WAK-S, die die Motion vorberaten hatte, beantragte die Ablehnung der Motion mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Sie erinnern sich vielleicht an die Diskussion in den Medien vor fünf Jahren. Im Juli 2017 entschied das Bundesgericht, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde im Kanton Neuenburg rechtlich haltbar ist, auch wenn er höher ist als ein auf nationaler Ebene in einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag festgelegter Mindestlohn. Mehrere Branchenverbände sowie Privatpersonen erhoben damals gegen diese neuen Minimallohnbestimmungen Beschwerde vor Bundesgericht. Insbesondere wurde gerügt, dass national gültige, allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge durch einen kantonal festgesetzten Mindestlohn übersteuert werden könnten und der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag keinen Vorrang mehr geniesse. Das Bundesgericht schützte den Neuenburger Mindestlohn, weshalb wir jetzt die vorliegende Motion diskutieren.
Eine Übersteuerung national geltender und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge durch kantonale Bestimmungen, in diesem Fall bezüglich des Mindestlohns, führt zu einer Verunsicherung und höhlt die Sozialpartnerschaft aus. Wenn zwei Sozialpartner wichtige Punkte, wie z. B. Mindestlöhne, gemeinsam abmachen, sollten diese nicht von dritter Seite durch die Kantone übersteuert werden können.
Die Motion betrifft ausschliesslich vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Diese Gesamtarbeitsverträge sind nicht nur Vereinbarungen zwischen Privaten, sondern aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates für die gesamte Branche verbindlich. Geregelt ist die Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Zudem bleiben die Kernanliegen von angenommenen kantonalen Mindestlohn-Initiativen unangetastet, sollten allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge ausgenommen werden.
Die WAK-N beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Motion zuzustimmen. Die Minderheit ist der Meinung, dass es aus staatspolitischen Gründen problematisch sei, Gesamtarbeitsverträge, bei denen es sich um Vereinbarungen zwischen Privaten handle, dem kantonalen Recht vorzuziehen. Eine Umsetzung der Motion würde einen klaren Eingriff in die Souveränität der Kantone darstellen und widerspräche dem Subsidiaritätsprinzip. Ausserdem sei es problematisch, Entscheide der kantonalen Stimmbevölkerung zu überstimmen.