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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2022-12-14

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2022 die von Frau Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach am 20. Dezember 2019 eingereichte und vom Nationalrat am 30. September 2021 mit 111 zu 79 Stimmen angenommene Motion "Gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern" vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch einen Artikel aufzunehmen, in dem das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung verankert wird. Auf diese Weise sollen Kinder besser vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Die Kommission hat zunächst vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichten Postulates 20.3185, "Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung", Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt, dass die gewaltfreie Erziehung heute nicht gesetzlich verankert ist, sondern aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden muss. Sogar das Bundesgericht hat die Frage offengelassen, ob Eltern unter Umständen ein Züchtigungsrecht haben. Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des erwähnten Postulates zeigt die rechtliche Situation im Zusammenhang[NB]mit[NB]gewaltfreier[NB]Erziehung[NB]in[NB]der Schweiz und in Europa auf.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass sich ein präventiver Ansatz zum Wohl des Kindes und als Hilfestellung für betroffene Eltern besser in das bestehende System einfügen würde, und er formuliert im Postulatsbericht auch einen Vorschlag für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würde die bestehende Bestimmung über die elterliche Erziehungspflicht in Artikel 302 ZGB ergänzt. Das Ziel sollte die Prävention von Gewalt in der Erziehung sein.

Die Kommission hat dies diskutiert; ihr lag auch ein Antrag vor, sie hat ihn aber abgelehnt, weil sie über die programmatische Norm, die der Bundesrat in seinem Bericht vorschlägt, hinausgehen will. Die Schlussfolgerung im Bericht des Bundesrates, dass die Kinder in der Schweiz mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt geschützt seien bzw. dass eben eine programmatische Norm ausreichend sei, ist[NB]für[NB]Ihre[NB]Kommission für Rechtsfragen nicht nachvollziehbar.

Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz in Europa zu einer Minderheit von Staaten gehört, die Gewalt in der Erziehung noch nicht gesetzlich verboten hat und die keine Förderung von gewaltfreier Erziehung kennt, und dies, obschon die Schweiz 1997 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes unterzeichnet und sich damit verpflichtet hat, alle Gesetzgebungsmassnahmen [PAGE 1350] zu treffen, die notwendig sind, um ein Kind vor jeder Form von Misshandlung zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder einer anderen Person befindet, die es betreut. 23 von 27 EU-Staaten haben schon eine gesetzliche Bestimmung aufgenommen und damit positive Erfahrungen gemacht.

Nun, die Zahlen in der Schweiz über Gewalt an Kindern sprechen leider eine wirklich sehr traurige Sprache: Fast jedes zweite Kind in der Schweiz erleidet körperliche oder psychische Gewalt in der Erziehung. Jedes fünfte Kind leidet unter schwerer Gewalt. Mehr als 1500 Kinder werden jährlich wegen Gewalt in der Erziehung auf Kindernotfallstationen in Spitälern behandelt. Welch ein entsetzliches Leid, das den Schwächsten unserer Gesellschaft zugefügt wird!

Gewalt in der Erziehung hat immer negative und zum Teil lang anhaltende Folgen für die betroffenen Kinder. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen: Es ist die Kombination einer gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung mit entsprechenden Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen, wie sie auch der Bundesrat vorschlägt, die erfolgreich zu einer Verringerung von Gewalt an Kindern führt. So ist beispielsweise das Gewaltniveau seit der Einführung eines analogen Artikels in Deutschland deutlich gesunken.

Ihre Kommission für Rechtsfragen bejaht den Handlungsbedarf. Die Aufnahme einer Bestimmung ins ZGB, die ausdrücklich und eindeutig eine gewaltfreie Erziehung vorsieht, schafft Klarheit, hat hohe Signalwirkung, wirkt auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung, bewirkt hoffentlich eine Änderung des Erziehungsverhaltens und legt ein ideales Fundament für Sensibilisierung und Prävention. Damit werden Kinder vor Gewalt geschützt. Eine solche Bestimmung schafft die Grundlage für Prävention und korrigiert die unhaltbare Ansicht, es gebe ein notwendiges Mass an Gewalt in der Erziehung.

Die Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, dass es Pflicht des Staats sein muss, Kinder zu schützen, wo es möglich ist. Sie empfiehlt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung ins ZGB aufzunehmen und es so zu verankern und damit die Motion des Nationalrates anzunehmen.