Regazzi Fabio · Nationalrat · 2022-12-14
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14
Wortprotokoll
Die WAK-N hat die Motion Gmür-Schönenberger an ihrer Sitzung vom[NB]25.[NB]Oktober 2022 behandelt und schlägt sie Ihnen mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme vor. Den Antrag des Bundesrates auf Erteilung eines Prüfauftrages an die Verwaltung hat die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Motion fordert, dass der Meldeschein digitalisiert und vereinheitlicht wird. Mit der Motion soll das Meldeerfordernis beibehalten werden. Die Vollzugshoheit der Kantone und die föderalen Kompetenzen sollen erhalten bleiben. Es geht lediglich darum, den Prozess zu vereinheitlichen und zu digitalisieren, damit der bürokratische Aufwand verringert wird; dies kommt der Verwaltung von Bund und Kantonen sowie dem Tourismus zugute.
Die Meldepflicht ist eine internationale Verpflichtung, sie ergibt sich aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen. Das Meldeerfordernis ist in Artikel 16 des Ausländer- und Integrationsgesetzes festgelegt. Momentan haben alle Kantone unterschiedliche Lösungen. Einige Kantone haben keine digitale Lösung, sie müssen Papierausdrucke erstellen und diese von den Gästen von Hand ausfüllen lassen. Auch für die Datenaufbewahrung gibt es sehr unterschiedliche Bestimmungen, von der mehrjährigen physischen Lagerung der Meldescheine im Hotel bis hin zur Abgabe der Dokumente bei der örtlichen Polizei. Die aktuelle Situation führt zu einer Ressourcenverschwendung in der Bürokratie.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. In seiner Stellungnahme argumentiert er, dass die unterschiedliche Umsetzung den Interessen der Kantone dient.
Es kann aber anhand von Befragungen von Hoteliers festgestellt werden, dass diese Daten von den kantonalen Behörden sehr selten bis nie gebraucht bzw. in den Beherbergungsstätten abgeholt werden. Eine Vereinheitlichung und eine digitale Umsetzung dieses Meldeverfahrens würden somit auch den kantonalen Behörden dienen. Anstatt physisch die Meldescheine abholen zu müssen, wären diese digital hinterlegt.
Sowohl der Bund als auch die Kantone sollten ein Interesse an einer effizienten Methode der Erfassung und Aufbewahrung der Meldescheine haben. Die Hotels müssten auch nicht Unmengen an Papier ausdrucken, archivieren und dieses wie in einigen Kantonen teilweise bis zu zehn Jahre aufbewahren. An beiden Stellen würden Ressourcen gespart.
Die Motion steht zudem im Einklang mit der Tourismusstrategie 2021 des Bundes. Der Bundesrat definiert darin vor allem die Digitalisierung als wichtiges Ziel. Die Beispiele der Kantone Basel-Stadt und Fribourg zeigen, dass verschiedene Prozesse, die Hotels wegen gesetzlicher Vorgaben mit dem Kanton abwickeln müssen, vereinheitlicht werden können. Durch ein elektronisches Meldesystem für Hotels müssen Gästedaten nur einmal erfasst werden. Die Daten können für alle obligatorischen Meldeprozesse genutzt werden, statt dass Gäste bei ihrer Ankunft verschiedene Formulare ausfüllen müssen. Das System reduziert den administrativen Aufwand für Hotels und Verwaltung. Gleichzeitig stimmt die Datenqualität, und es entstehen weniger Fehler. Auch bei den Hoteliers hat ein Mentalitätswechsel in Richtung automatische Datenübertragung stattgefunden.
Sie werden mir sagen, dass die Fälle Fribourg und Basel-Stadt zeigen, dass sich die Kantone selbst organisieren können. Dies ist aber leider mit grossem Aufwand verbunden, und es macht keinen Sinn, wenn jeder Kanton eine eigene Lösung für das gleiche Ziel mit enormem Kostenaufwand erarbeitet. Es herrschen zu sehr Silomentalität und Gärtchendenken. Wo Leadership und Quick Wins fehlen, hat Innovation einen schweren Stand.
Der Bund soll hier ein willkommenes Leadership innerhalb seiner Kompetenzen ausüben. Der Bund hat ja eine Digitalisierungsstrategie. Die bessere Datenbasis für Auswertungen und Analysen ermöglicht eine gezieltere und optimierte Tourismusförderung für die Kantone und die Tourismusakteure. Die digitalisierten Daten können helfen - selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes -, das Verhalten und die Motive der Touristen besser zu verstehen und das Angebot an die personenspezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Aus der Perspektive des Gastes ist die aktuelle Lage unhaltbar und widerspricht einem modernen Customer Journey. Gäste müssen heute bei jeder neuen Übernachtung in verschiedenen Hotels einen neuen Meldeschein ausfüllen, notabene auch dann, wenn der Gast in verschiedenen Hotels im gleichen Kanton übernachtet.
Ich appelliere im Zeitgeist der Digitalisierung und der Entbürokratisierung an Sie und bitte Sie, diese Motion anzunehmen.