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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-12-15

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-15

Wortprotokoll

Bei den Hilfsmitteln ist der Unterschied zwischen den Leistungen der IV und der AHV sehr ausgeprägt. Personen im AHV-Alter sind bezüglich der Hilfsmittel schlechtergestellt. Das hat Auswirkungen auf die Mobilität und die Selbstständigkeit. Die IV finanziert Hilfsmittel, unter anderem bauliche Anpassungen, im Rahmen einer vom Bundesrat erstellten Liste. Der Leistungskatalog in der AHV ist bescheidener. In der Hilfsmittelliste der massgebenden Verordnung figurieren nur wenige Hilfsmittel.

Ein exemplarischer Fall eines Hilfsmittels, welches nicht im Leistungskatalog der AHV zu finden ist, ist der weisse Stock, welcher für Menschen mit einer Sehbehinderung für die Mobilität und Sicherheit im Alltag zentral ist. Gemäss dem Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) "Hör- und Sehbeeinträchtigungen in der Schweiz", den das EDI in Auftrag gegeben hat, steigt die Prävalenz bei diesen Beeinträchtigungen im AHV-Alter deutlich an. Jedoch erhalten diese Personen keinerlei Unterstützung im Hinblick auf den weissen Stock.

Diese Lücke bei der Versorgung von Betroffenen soll mit dieser Motion geschlossen werden. Durch eine smarte Auswahl von Hilfsmitteln, die die Mobilität und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen im Alter ermöglichen, kann das selbstbestimmte Leben gefördert werden. Heimeintritte können verhindert oder massgeblich verzögert werden. Dies ist sowohl mit Blick auf die Lebensqualität der Betroffenen wie auch zur Vermeidung der hohen Kosten einer stationären Versorgung wünschenswert. Zudem wird die generelle Strategie "ambulant vor stationär" unterstützt.

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit möchte deshalb einstimmig den Bundesrat beauftragen, die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung zu überarbeiten und gezielt bestimmte Hilfsmittel der Liste gemäss Artikel 21 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung zu übernehmen, welche massgeblich dazu beitragen, dass das selbstbestimmte Leben gefördert wird und dass ein stationärer Aufenthalt oder ein Heimaufenthalt von Menschen mit Behinderung im[NB]Rentenalter[NB]vermieden oder deutlich verzögert werden kann.