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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-03-12

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Es handelt sich bei den Artikeln 26, 27 und 28 tatsächlich um die Schlüsselbestimmungen in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin schon erschüttert, wenn ich vonseiten der FDP-Vertreter vernehmen muss, dass man die Minderheitsanträge einfach pauschal ablehnen soll, wie dies Herr Gutzwiller gesagt hat.

Der Antrag der Minderheit Ménétrey-Savary verlangt drei Dinge: Bei einer Fusion von Unternehmungen, die wirtschaftlich gesund sind, aber trotzdem Massenentlassungen vornehmen wollen, sollen erstens die Behörden konsultiert werden, zweitens muss ein Sozialplan vorliegen, und drittens müssen auch Alternativen zu Entlassungen geprüft werden. Der Antrag ist also völlig moderat und spricht in keiner Weise davon, dass keine Entlassungen vorgenommen werden dürften. Sie müssen aber sozial abgefedert sein, und man muss auch Alternativen prüfen.

Zu den drei Punkten möchte ich Ihnen noch Folgendes zu bedenken geben:

1. Eine Konsultation der Behörden im Falle von Massenentlassungen dünkt mich eine Selbstverständlichkeit, wenn man sich die regionalen Auswirkungen von Fusionen vor Augen führt, die solche Entlassungen zur Folge haben können. Stellen Sie sich einmal vor, was es für die Region Basel für Auswirkungen haben könnte, wenn Roche und Novartis fusionierten und es im Zuge dieser Umstrukturierung, dieser Fusion, zu Entlassungen käme. Es erscheint mir eine Selbstverständlichkeit, die auch vonseiten der bürgerlichen Parteien anerkannt werden müsste, dass bei solchen gravierenden Einflüssen auf eine Region eine vorgängige Konsultation der Behörden stattfindet. Denn nur so können Sie die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen entsprechend abfedern.

2. Zu den Sozialplänen: Ich glaube, wir haben im Zusammenhang mit der Swissair zur Genüge gesehen, wie schwach die Sozialplanpflicht in der Schweiz verankert ist. In der Kommission wurde ganz klar, dass wir hier einen Legiferierungsbedarf haben. Sie haben auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Ausland vielfach eine gesetzliche Sozialplanverpflichtung besteht. Es ist deshalb nicht mehr als richtig, dass Unternehmungen, die sich zusammenschliessen und in diesem Prozess Entlassungen planen, Sozialpläne vorlegen müssen. Sie sind in diesem Fall auch finanziell abzusichern.

3. Zu den möglichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze: Das können zum Beispiel Arbeitszeitmodelle sein. Ich habe bereits in der Kommission darauf hingewiesen, dass es bei der Fusion von Ciba und Sandoz absolut zentral war, dass die Arbeitnehmerorganisationen Druck machten, damit anstelle von Entlassungen Arbeitszeitmodelle und weitere Massnahmen geprüft wurden, welche Arbeitsplätze sichern, statt sie einfach abzubauen.

Ich bitte Sie also, diese Anliegen ernst zu nehmen und nicht bloss mit ideologischen Argumenten zu bekämpfen. Die Diskussion in der Kommission war mehr als penibel; sie wurde auf einer rein ideologischen Ebene geführt. Primär wurde geltend gemacht, die beantragten Massnahmen würden in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen. Das stimmt aber nicht, denn die Unternehmungen werden in ihrer Handlungsfreiheit nicht beschnitten. Es geht einfach darum, dass man hier klarstellt, dass sich eine Unternehmung in einem sozialen Umfeld befindet und dass man die gesellschaftsspezifische Verantwortlichkeit festschreibt. Dazu gehört eine Konsultation der massgebenden Organe und Behörden und der Arbeitnehmerorganisationen. Damit wird die Sozialpflichtigkeit der Unternehmung rechtlich ein Stück weit verankert.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Nehmen Sie bei der Beratung des Fusionsgesetzes auch die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst.