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Rieder Beat · Ständerat · 2022-12-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-15

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen meine Interessenbindung bekannt: Ich bin selbst Notar und Vorstandsmitglied des Schweizer Notarenverbands (SNV). Dieser umfasst die freien Notare in verschiedenen Kantonen, das Amtsnotariat und auch die Mischformen, die es in der Schweiz gibt. Wir legiferieren ja hier in einem Kompetenzbereich der Kantone und machen das eigentlich in Übereinstimmung mit den Notarenverbänden und schlussendlich auch in Übereinstimmung mit den Kantonen.

Das Gesetz ist nicht umstritten, Herr Kollege Sommaruga hat es ausgeführt; wir können uns im Eintreten auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Ich werde mich auch nachher nicht mehr zu den Details äussern.

Im Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) folgt der Bundesrat eigentlich dem Vorbild anderer europäischer Staaten, welche die elektronische Form der öffentlichen Beurkundung bereits seit Längerem erfolgreich einsetzen. Vor dem Hintergrund dieses Gesetzgebungsprozesses und der anstehenden Digitalisierung im Notariat haben die Schweizer Notare, insbesondere auch in Zusammenarbeit mit dem Amtsnotariat, bereits ein Grobkonzept für die digitale Kanzlei erarbeitet. Im Zentrum der digitalen Strategie steht dabei das Ziel einer einmaligen Erfassung der Daten, das Streben nach einheitlichen Standards samt Harmonisierung der Prozesse, das Primat der digitalen Abwicklung der Geschäftsfälle sowie die Wahlfreiheit bei den Tools.

Der SNV, die Schweizer Notare - Amtsnotare und freie Notare - stehen hinter dem DNG, wie es heute vorliegt, weil sie der Ansicht sind, dass dieses Gesetz eine gute Grundlage darstellt, um das Notariat in eine digitale Zukunft zu führen und die Zwecke unseres Notariats zu wahren, nämlich Rechtssicherheit, Stabilität, Vorhersehbarkeit und Konstanz.

Lassen Sie mich drei, vier Punkte in diesem Gesetz erwähnen, die doch wichtig sind, weil Sie alle von diesen Änderungen betroffen sein könnten.

Die Frage des Zugriffs auf die Urkunde in digitaler Form ist zentral. Urkunden beinhalten private Willenserklärungen mit vertraulichem Inhalt, manchmal höchst persönlichem Inhalt, wie bei den letztwilligen Verfügungen. Hier ist es wichtig, dass der Zugriff beschränkt, kontrolliert und limitiert wird. Das Gesetz hält sich in diesem Punkt an die bisherigen kantonalen Regelungen, an die kantonalen Kompetenzen und Praktiken.

Bei Artikel 5 hat Ihre Kommission meines Erachtens eine wichtige Wahlfreiheit ergänzt: Bei den letztwilligen Verfügungen, bei den Testamenten entscheidet der Mandant oder die Mandantin selbst, ob er oder sie die Urkunde digital oder eben nicht digital erstellt haben möchte. Kollege Sommaruga hat es erwähnt, es gibt auch die Möglichkeit, solche digitalen Tools zu knacken. Hier hat dann die Klientin oder der Klient selbst das notwendige Vertrauen in dieses System oder eben auch nicht. Diese Ausnahme macht Sinn. Wieso ist das so? Wie bisher ist im ZGB auch weiterhin das handschriftliche [PAGE 1363] Testament möglich. Sie können also auch heute und weiterhin ein handgeschriebenes Testament auf Papier erstellen. Daher werden Sie im Bereich der letztwilligen Verfügungen nie eine volle Digitalisierung haben.

Bei der Frage nach den Kompetenzen musste die Kommission einen wichtigen Entscheid fällen, nämlich, ob jeder Kanton einzeln oder ob der Bund diese digitale Revolution anführen und umsetzen soll. Nach einigen Abklärungen und nach Erklärung der Kantone hat sich die Kommission für eine zentrale, schweizweite und uniforme Lösung entschieden. Die Kantone haben in anderen Bereichen keine guten Erfahrungen mit der Umsetzung von digitalen Prozessen gemacht.

Einen letzten Punkt möchte ich noch erwähnen: Digitale Urkunden haben gemäss Artikel 9 ZGB eine unumstösslich erhöhte Beweiskraft. Daher ist die Sicherheit dieses Systems für die Umsetzung matchentscheidend. Digitale Abänderungen der Urkunden sind mit absoluter Sicherheit zu vermeiden. Wenn sie nicht vermieden werden können, müssen sie mit hundertprozentiger Sicherheit feststellbar und kontrollierbar sein. Das ist die zentrale Challenge dieser digitalen Transformation des Notariats. Sie müssen sicher sein, dass Ihr Wille später nicht durch jemand anderes im digitalen Bereich abgeändert werden kann. Das Notariat garantiert bisher diese Rechtssicherheit, weil wir die Papierurkunde haben - die digitale Form der Urkunde wird diese Sicherheit ebenfalls garantieren müssen. Uns wurde zugesichert, dass die Systeme diese Anforderungen erfüllen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten; es gibt keine Differenzen, und wir können hier vielleicht ein wenig schneller vorwärtsgehen.

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