Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-12-15
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Ich erlaube mir in meiner Funktion als Kommissionspräsident, hier noch das - wie sage ich dem jetzt? - Effizienzargument vorzubringen. Ich mag mich an gewisse Sendungen aus meiner Kindheit erinnern - vielleicht war es auch die "Sesamstrasse" -, in welchen gewisse Sachen immer wieder gezeigt wurden, damit man sie auch wirklich versteht. Hier haben wir genau den gleichen Fall: Wir waren in der Kommission, wir haben Anhörungen durchgeführt, dann waren wir wieder in der Kommission; wir sind in den Rat gegangen, dann haben wir den Rückwärtssalto gemacht, wie Kollege Rieder sagt, und sind wieder in die Kommission gegangen. Wir haben das Gutachten des BJ bestellt, waren dann natürlich wieder in der Kommission und sind letztlich heute wieder im Rat. Wir haben ein paar Wiederholungen [PAGE 1372] durchgeführt, und ich kann Ihnen sagen: Wir haben verstanden. Wir haben verstanden, was das Anliegen ist, und wir haben verstanden, dass das Anliegen so schlicht nicht umsetzbar ist. Es ist weder vernünftig noch verfassungskonform umsetzbar.
Kollege Rieder argumentiert, dass Artikel 161 der Bundesverfassung die Grundlage bilde. Dann messen Sie den Text der parlamentarischen Initiative daran! Sie finden ihn auf Seite 3 des übrigens ausführlichen Berichtes, den die Kommission auch schriftlich abgeliefert hat. Sie sehen dort ganz unten den Satz geschrieben: "Nicht betroffen von dieser Regelung [...]." Das ist eben genau das Problem. Es geht um die hauptberuflichen Tätigkeiten; Kollege Caroni hat es bereits gesagt. Bei den hauptberuflichen Tätigkeiten haben Sie gerade eine Treuepflicht, eine gewisse Weisungsgebundenheit. Wie rechtfertigen Sie vor Artikel 161 der Bundesverfassung, dass Sie hauptberufliche Tätigkeiten ausnehmen wollen? Wie rechtfertigen Sie, dass Sie Tätigkeiten, die bereits beim Einsitz bestanden haben, ausnehmen?
Wenn Sie Artikel 161 der Bundesverfassung so auslegen, dann ist klar, dass das dem nicht standhält. Es ist eine falsche Auslegung von Artikel 161 der Bundesverfassung, weil dieser eben genau übersteuert, dass juristisch bindend eine Einflussnahme geschehen kann. Auch der Arbeitgeber kann auf unsere Entscheide in der Kommission und im Rat eben nicht Einfluss nehmen. Deshalb ist dieses Argument nicht stichhaltig, und deshalb sind die Ausnahmen gar nicht möglich. Dort liegt die Ungleichbehandlung. Die hauptberufliche Tätigkeit wird gegenüber der Mandatstätigkeit ungleich behandelt oder die schon bestehende gegenüber der neuen.
Jetzt kann Kollege Rieder sagen: Gut, dann lassen Sie die Ausnahmen weg; dann lösen wir das Problem, indem es keine Ausnahmen gibt. Auch da muss ich Ihnen sagen, dass Sie das wieder am Text der Initiative messen sollen. Im ersten Absatz steht: "Es sind gesetzliche Regelungen auszuarbeiten, wonach Mitglieder der Bundesversammlung keine bezahlten Mandate von Unternehmen oder Organisationen annehmen dürfen, die von rechtlichen Regelungen betroffen sein könnten [...]." Denken Sie einmal durch, was es heisst, die Ausnahmen wegzulassen: Bei der zweiten Vorlage von heute, dem Geschäft 20.034, "Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. Änderung", wären offensichtlich alle Anwälte von diesen Regelungen betroffen. Alle Anwälte dürften nicht mehr in der Kommission für Rechtsfragen sein. Da würde es plötzlich einsam. Notariatsdigitalisierungsgesetz: Die Notare dürften nicht mehr in der Kommission für Rechtsfragen dabei sein.
Wenn Sie Artikel 161 der Bundesverfassung so strikt auslegen, führt das dazu, dass Sie letztlich wirklich jede Möglichkeit ausschliessen, dass Leute, die mit der Materie vertraut sind, dabei sind. Ich glaube, man muss das sehen. Die Kommission hat das wirklich bedacht und sich nicht einfach nur auf das Gutachten des BJ abgestützt, sondern gesehen, dass die parlamentarische Initiative Rieder auch mit Abänderungen im Text so nicht umsetzbar ist. Es gibt Alternativen, das hat Kollege Rieder selber gesagt. Er sagt: Wenn das Problem von der Bevölkerung akzeptiert ist, also wenn es bekannt ist, kann man es über Transparenzvorschriften regeln. Die Kommission wollte das mehrheitlich nicht. Wir haben es gehört, es liegt wieder eine parlamentarische Initiative vor, dieses Mal von Kollegin Mazzone. Die Kommission wird sich zwangsläufig noch einmal damit befassen müssen, ob Transparenzvorschriften eine Alternative sein könnten.
Ich bitte Sie, der Initiative keine Folge zu geben und die Kommission nicht in eine Zusatzrunde zu schicken. Wir haben verstanden, dass eine vernünftige und verfassungskonforme Umsetzung leider nicht möglich ist.