Fluri Kurt · Nationalrat · 2022-12-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass gesetzliche Änderungen vorzunehmen seien, welche notwendig seien, damit städtebauliche Projekte in Bahnhofsnähe nicht zu einer Explosion der Verkaufs- und Mietkosten für Wohn- und Geschäftsräume führten, wodurch Familien mit mittlerem oder bescheidenem Einkommen und das Kleingewerbe und Selbstständigerwerbende vertrieben würden. Insbesondere werden verschiedene Massnahmen gefordert. Sie sehen, dass es insgesamt acht sind.
Ich möchte einige davon aufzählen: Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Wohnungen, die in unmittelbarer Nähe von Bahninfrastrukturen erstellt werden, in Bezug auf Art, Miete und Verkaufspreis auf ein überwiegendes allgemeines Bedürfnis abgestimmt werden müssen. Dasselbe würde für Geschäftsräumlichkeiten zutreffen. Zu diesem Zweck würden Wohnungen und Geschäftsräume einer unbefristeten, automatischen Kontrolle von Mieten und Verkaufspreisen unterstellt. Diese Kontrolle würde auf dem Prinzip des Einstandspreises und einer Rendite auf dem investierten Eigenkapital, also auf dem Prinzip der Kostenmiete, basieren.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht kein Handlungsbedarf für eine diesbezügliche Gesetzesänderung. Sie ist der Meinung, dass sich die Situation bei solchen Projekten bereits deutlich verbessert habe und weitere Massnahmen zu einem zu grossen Eingriff in den Liegenschaftsmarkt führen würden. Insbesondere ist die Kommission der Auffassung, dass es nicht darum gehen könne, für die SBB ein spezielles Mietrecht zu schaffen, es gebe ja auch andere Eisenbahnunternehmen, die Immobilienbesitz haben - SOB, RhB usw.
Die Kommissionsmehrheit ist auch der Auffassung, dass die parlamentarische Initiative zu einer Marktverzerrung führen würde, und sie ist der Auffassung, dass gemäss Ziffer 1.8 der strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB diese den Auftrag hätten, Bahnhöfe und deren Umfeld zu entwickeln. Die Kommission ist mindestens mehrheitlich der Auffassung, dass die SBB bereits heute mit den Standortgemeinden und Städten in diesem Sinn und zu diesem Ziel zusammenarbeiteten. Am 27. Juni dieses Jahres haben die SBB einen [PAGE 2418] Rahmenvertrag zwischen ihnen, dem Bundesamt für Wohnungswesen und dem Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz abgeschlossen, der zusichern soll, dass gemeinnütziger Wohnungsbau auf der Basis von Baurechten gefördert wird.
Somit ist die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen der Auffassung, dass es zur Umsetzung der Absicht dieser Initiative dieser nicht bedürfe. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen deshalb, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.