Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-12-16
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-12-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Egloff stellt einen Angriff auf das Prinzip der Kostenmiete in der Schweiz dar. Die Kriterien für den Nachweis der orts- oder quartierüblichen Mieten würden stark geschwächt, und die Vermieterseite könnte mit dem Hinweis auf die Orts- und Quartierüblichkeit jede Anfechtung des Anfangsmietzinses oder jede Mietzinsreduktion abwehren. Heute stellt jedoch die Anfechtung des Anfangsmietzinses eines der wichtigsten Elemente dar, welche im[NB]geltenden[NB]Mietrecht[NB]die[NB]Anfechtung[NB]zu hoher Mieten ermöglichen.
Aus Sicht der Kommissionsminderheit sind die Folgen für die Mieterinnen und Mieter verheerend. Die Vermieterinnen und Vermieter könnten so die Mieten einfach an die Marktpreise anpassen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Wohnungspreise führen würde.
Die Umsetzung wäre zudem auch aus technischer Sicht kaum möglich. Um die orts- und quartierüblichen Mieten zu ermitteln, schlägt der Initiant die Schaffung eines Systems vor, in dem der Zustand und die Ausstattung von Wohnungen in drei Kategorien eingeteilt würden, nämlich "einfach", "gut" und "sehr gut". Wie dies genau umgesetzt werden kann, ist fraglich. Denn es gibt keine gefestigten Kriterien für die Einteilung einer Liegenschaft in die eine oder andere Kategorie. Für diese Einteilung bräuchte es in jedem Fall eine Expertise einer Fachperson. Dies widerspricht diametral dem erklärten Ziel der parlamentarischen Initiative, nämlich das ganze System zu vereinfachen.
Problematisch ist zudem auch, dass im hier vorliegenden Vorschlag die branchenetablierten Statistiken zugelassen werden sollen, um eine Anfechtung auszuschliessen. Diese Formulierung öffnet Tür und Tor für die Einführung der Marktmiete. Die Wissenschaftlichkeit von branchenetablierten Statistiken ist nicht überprüfbar. Mit dieser Zulassung, welche sich zumindest bis heute an den Angebotsmieten orientiert, würde eine eigentliche Marktmiete, welche das Gesetz nicht kennt, eingeführt. Heute bilden amtliche Statistiken die Bestandesmieten ab, also die Mieten, die mietvertraglich vereinbart wurden. Private Statistiken erfassen in der Regel die inserierten, ausgeschriebenen Mietzinse.
Bereits heute bezahlen die Mietenden in der Schweiz Milliarden von Franken zu viel, weil viele Mietzinse nicht angefochten werden. Zudem muss die aktuelle rechtliche Situation im geschichtlichen Kontext betrachtet werden. Das heutige Mietrecht wurde in den 1980er-Jahren erarbeitet. Durch ein Geben und Nehmen wurde ein Konsens möglich.
Der Vorschlag ist nicht nur einseitig, sondern angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit der Teuerung und einem steigenden Referenzzinssatz auch ökonomisch nicht angebracht.
Meine Minderheit fordert deshalb, die parlamentarische Initiative abzuschreiben und nicht ein weiteres Mal eine Fristverlängerung zu beschliessen, dieses Mal bis zur Wintersession 2024. Ich danke für die Unterstützung meiner Minderheit.