Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-03-12
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-12
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage geht es darum, einerseits die zwei von der Schweiz noch nicht genehmigten Uno-Übereinkommen im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu ratifizieren; von insgesamt zwölf Abkommen betrifft das jenes gegen die Terrorismusfinanzierung und jenes gegen terroristische Bombenanschläge. Andererseits wird mit einem Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuches sowie die Anpassung weiterer Bundesgesetze den Zielen der Übereinkommen Rechnung getragen. Namentlich wird ein Artikel eingeführt, der die Terrorismusfinanzierung ahndet. Der Bundesrat hatte vorgesehen, einen allgemeinen Terrorismustatbestand ins StGB einzufügen. Da der gordische Knoten der Definition des terroristischen Aktes nicht durchgehauen werden konnte, hat der Ständerat - meines Erachtens zu Recht - diesen Vorschlag gestrichen. So musste denn das StGB nur in wenigen Details, die Sie von den Kommissionssprechern vernommen haben, ergänzt werden.
Ich freue mich immerhin, dass meine Motion 01.3703 auf Bestrafung des Versendens der Briefe mit dem weissen Pulver vor zwei Jahren, als Anthrax-Krankheitskeime eine aufkommende Gefahr bildeten, durch Aufnahme der Teildelikte Verbreitung von Krankheiten und Seuchen beziehungsweise Schreckung der Bevölkerung in den Katalog des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs umgesetzt werden konnte.
Ein anderer Punkt, über den schon gesprochen worden ist, Ziffer 4 Artikel 15 Absatz 5bis, ist quasi durch die Hintertür ins Gesetz gerutscht. Der Ständerat hat mit 18 zu 16 Stimmen, also äusserst knapp, einen Antrag Marty Dick angenommen, nach welchem die Mobilfunkanbieter ihre Kunden anlässlich des Kaufes der Prepaid-Karten zu registrieren und die Unterlagen danach während zwei Jahren den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu halten haben. Ich habe in der Kommission die Aufnahme von Absatz 5bis erfolgreich bekämpft, und zwar aus folgenden Gründen: Es geht mir keineswegs darum, irgendwelche Kriminalität zu schützen und die Gesetzesbrecher zu begünstigen, schon gar nicht die Terroristen, die jetzt bereits zum dritten Mal von der Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen in die veröffentlichte Meinung eingebracht worden sind.
Dabei lässt sich ein zeitlicher Zusammenhang mit Sitzungen der vorberatenden Kommission erkennen. Erstmals wurde ich im August des letzten Jahres in meinen Träumen am Strand von einem Journalisten gestört, der mich auf die Verlautbarungen der Bundesanwaltschaft aufmerksam machen wollte. Unsere Kommission für Rechtsfragen erhielt dann auf das Datum der Beratungen hin einen Brief von der Bundesanwaltschaft mit dem Inhalt, dass sich Terroristen der schweizerischen Prepaid-Karten bedienen würden. Und in den letzten Tagen wurden, unter freundlicher Einschaltung eines Genfer Blattes, dem der stellvertretende Bundesanwalt ein Interview gewährte, und in einer Sonntagszeitung Meldungen über einen Zusammenhang zwischen schweizerischen Prepaid-Karten und dem internationalen Terrorismus gebracht. Damit hat die Bundesanwaltschaft einen öffentlichen Druck aufgebaut, der diesen Rat möglicherweise dazu anhalten könnte, vom Antrag der Kommissionsmehrheit abzuweichen, was ich verhindern möchte. Etwas überspitzt gesagt: Man könnte sich noch häufigere Sitzungen der Kommission zu diesem Geschäft wünschen, sofern die Bundesanwaltschaft kurz davor jedesmal nicht nur einen Fahndungsfortschritt bekannt geben, sondern auch erzielen könnte.
[PAGE 224] Doch bei der Einführung einer derart belastenden Massnahme ist zu prüfen, ob diese verhältnismässig, aber auch zielführend ist. Beides muss verneint werden. Der Mehraufwand für die Betreiber ist unverhältnismässig hoch im Vergleich zum erwarteten Nutzen. Ich behaupte, dass sich aus dieser Massnahme kaum ein Nutzen ergeben könnte. Wer trotz der Prepaid-Registrierung zu kriminellen Zwecken anonym telefonieren möchte, kann auf andere Telefondienste ausweichen. Ich erwähne nicht die Telefonkabinen, die bei regelmässiger Benutzung sehr leicht überwacht werden können, aber die ausländischen SIM-Karten, mit denen diese Gespräche ebenfalls möglich sind. Wenn wir ins Ausland schauen - die Situation ist recht interessant -, sind es lediglich Deutschland, Italien und Ungarn, welche die Registrierung kennen. Die übrigen europäischen Staaten haben ebenfalls Prepaid-Systeme, jedoch ohne Registrierung. In Grossbritannien gibt es 33 Millionen unregistrierte Prepaid-Kunden, Frankreich hat 17 Millionen, Spanien 20 Millionen. Ich denke nicht, dass die Registrierung einen sehr schweren Schlag für die Terroristen darstellen würde.
Bemerkenswert ist immerhin, dass die obersten Terroristenjäger, die USA, wenn sie grossen Nachdruck auf die Einführung der Registrierung legen und daher wohl auch die jeweils neuesten Informationen über die Verbindungen zum Terrorismusnetz zur Verfügung stellen können, keine Registrierung kennen. Ich frage mich, Frau Bundesrätin, wo die Willfährigkeit unseres Landes bzw. seiner Führung gegenüber dem Machtbewusstsein der USA ihre Grenzen findet.
Die allgemeine Registrierungspflicht könnte auch sehr leicht umgangen werden, unter anderem durch den Kauf über eine unbeteiligte Drittperson. Sie finden auf der Bundesterrasse irgendeinen Drogenabhängigen, der Ihnen liebend gerne eine Karte bei der Post abholt und sich dort registrieren lässt, wenn er das Herausgeld auf die Hunderternote behalten darf. Er wird sich nicht mehr erinnern können, wem er die Karte zur Verfügung gestellt hat. Ein guter Krimineller hat auch einen gut gefälschten Personalausweis. Die Falschangaben bei der Registrierung sind also nicht wegzubringen. Es ist wohl sehr einfach, die Leute in diesem Bereich zu täuschen. Es sind weder Grenzwächter noch Polizisten, welche diese Ausweiskontrolle vornehmen, und andere Leute kann man diesbezüglich ja relativ leicht täuschen. Denkbar ist auch der Erwerb einer gebrauchten Prepaid-Karte, sei es legal, sei es durch Diebstahl. Wenn Sie dem - dem Antrag Marty Dick entsprechenden - Antrag der Minderheit Leuthard zustimmen, kann ich Ihnen garantieren, dass die Handy-Diebstähle wieder zunehmen werden; das wird wieder aktuell und attraktiv. Wenn die Betreiber diese Register führen müssen, dann hätte das Register ja auch nur einen Wert, solange es aktuell ist. Die Swisscom berichtet, sie habe mal eine überprüfende Statistik erstellt und festgestellt, dass das Register durch Weiterkäufe und Umzüge sehr rasch an Nutzen eingebüsst habe. Kunden, die sich freiwillig registrieren lassen, das entspricht etwa einem Drittel, haben irgendeinen Bonus - sie bekommen eine Zeitschrift, sie bekommen die neuesten Angebote, - und da zeigt sich, dass nach einem Jahr bereits ein Viertel der Daten nicht mehr aktuell ist.
Mit der Einführung der Registrierungspflicht entstehen aber auch Nachteile, denken Sie an die schnelle und unkomplizierte Aktivierung des Mobilanschlusses. Mit der Registrierung muss man etwa zwei Stunden warten, bis die Nummer aufgeschaltet werden kann. Wenn nun ausländische Geschäftsleute oder auch Feriengäste in die Schweiz kommen und hier eine Karte erwerben, wollen sie sofort telefonieren können - sobald sie da sind, nicht erst vier Stunden später. Das wird nicht mehr so einfach möglich sein.
Dem Handel entstehen höhere Kosten, welche auf die Kundschaft abgewälzt werden müssen, und der Wettbewerb kann verfälscht werden. Frau Bundesrätin, ich bitte Sie um die Bestätigung, dass Sie einverstanden sind, dass die Prepaid-Karten weiterhin an Kiosken und Tankstellen angeboten werden können. Wenn nicht, gibt das eine Verschiebung im Markt.
Wir haben ein neues Wettbewerbsgesetz, hier aber wollen wir den Markt verengen. Wenn nämlich nur noch Swisscom, welche in praktisch allen Orten mit etwa 10 000 Einwohnern eine Geschäftsstelle unterhält, diese Packages verkaufen kann und man in die Stadt fahren muss, wenn man zu einem andern Anbieter gehen will, ist der Markt verfälscht.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Absatz 5bis abzulehnen. Und behalten Sie beim Abstimmen in Erinnerung: Das Telefon ist zum Sprechen, nicht zum Abhören erfunden worden.