Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-03-12
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-03-12
Wortprotokoll
Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben die internationale Staatengemeinschaft erschüttert. In der Folge wurden in zahlreichen internationalen Organisationen, insbesondere in der Uno, aber auch in der [PAGE 226] EU, in der Financial Action Task Force und im Europarat eine Reihe von Aktionsplänen verabschiedet, die alle darauf abzielen, die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus noch enger zu verknüpfen und noch effizienter auszugestalten.
Ganz zuoberst auf dem entsprechenden Massnahmenkatalog steht die Forderung, dass alle Staaten die internationalen Konventionen, namentlich die Konventionen der Uno, zur Bekämpfung des Terrorismus umsetzen sollen. Die meisten dieser Konventionen hat die Schweiz bereits ratifiziert. Einzig dem Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ist sie noch nicht beigetreten. Das Finanzierungsabkommen hat die Schweiz allerdings bereits im Juni 2001, also noch vor den Anschlägen in den USA, unterzeichnet. Gerade dieses Übereinkommen ist zu einem zentralen Bezugspunkt für die internationale Bekämpfung des Terrorismus geworden, auch wenn es nicht eine Reaktion auf die terroristischen Ereignisse der letzten Zeit darstellt. Es versteht sich fast von selbst, dass bei solchen Bestrebungen die Schweiz als bedeutender Finanzplatz im Rampenlicht der internationalen Aufmerksamkeit steht, und es ist deshalb im Interesse unseres Landes, dass wir nun Vertragspartei des Finanzierungsübereinkommens werden.
Dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus gehören mittlerweile 75 Vertragsstaaten an. Dazu zählen auch zahlreiche Staaten, welche ein mit der Schweiz vergleichbares Rechtssystem haben und welche bei der Ratifikation ihr Strafgesetz geändert haben. Zehn der Uno-Übereinkommen hat die Schweiz bereits ratifiziert, und es war ursprünglich die Absicht des Bundesrates, die noch verbleibenden zwei Übereinkommen bis Ende des letzten Jahres zu ratifizieren und auch das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen. Dieses Ziel konnte zeitlich zwar nicht ganz erreicht werden, aber dafür liegt nun ein Gesetzentwurf vor Ihnen, der allen Bedenken, die in den beiden Kommissionen für Rechtsfragen und im Ständerat geäussert wurden, Rechnung trägt. Diese Vorlage bildet einen weiteren Stein im Abwehrdispositiv der Schweiz gegen den Terrorismus und macht deutlich, dass unser Land keine Basis für die Finanzierung und Unterstützung terroristischer Aktivitäten ist und das auch auf keinen Fall sein will.
Die Schweiz will aber auch weiterhin dem Grundsatz verpflichtet bleiben, dass eine Terrorismusbekämpfung auf die Dauer nur dann Erfolg verspricht, wenn sie rechtsstaatlichen Anforderungen einwandfrei genügt. Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zuzustimmen.
Nun noch zum Minderheitsantrag Leuthard betreffend die Identifikation von Benutzerinnen und Benutzern von Prepaid-Karten. In der letzten Wintersession hat der Ständerat eine Verpflichtung zur Registrierung von Benutzerinnen und Benutzern von Prepaid-Karten beschlossen. Ausschlaggebend war im Ständerat der Wille, den Strafverfolgungsbehörden ein Mittel in die Hand zu geben, um der zunehmenden Verwendung von anonymen Prepaid-Karten durch kriminelle Kreise entgegenzuwirken. Der Grund für die Beliebtheit der Prepaid-Karten im kriminellen Milieu liegt auf der Hand: Kriminelle benützen solche Karten während einigen Tagen und können sie dann wegwerfen, ohne Spuren zu hinterlassen.
Der Bundesrat hatte sich - wie auch der Ständerat - schon bei der Beratung des Telefonüberwachungsgesetzes für die Identifikationspflicht eingesetzt. Ich möchte Ihnen heute nochmals einige Zahlen und Fakten unterbreiten: Gemäss Angaben des Bundesamtes für Polizei und des UVEK sind im letzten Jahr von den verschiedenen Polizeistellen rund 80 000 Anfragen betreffend Identifikation von Telefonbenutzern an das UVEK gerichtet worden, wobei es in 6000 Fällen tatsächlich zu einer richterlich bewilligten Telefonüberwachung kam. Von diesen 80 000 Anfragen zur Identifikation betrafen 30 000 Mobiltelefone mit anonymen Prepaid-Karten; die Tendenz ist steigend. Gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Polizei beträgt die Verwendung von Prepaid-Karten im Bereich des illegalen Drogenhandels fast 100 Prozent, und im Jahre 2002 wurden von der Bundeskriminalpolizei 528 Fälle registriert, in denen der Täter nachweislich eine Prepaid-Karte verwendet hatte. Dazu kommen nun jüngste Hinweise vonseiten der Bundesanwaltschaft, welche ergeben haben, dass insbesondere im Ausland von mutmasslichen Terroristen wiederholt anonyme Schweizer Prepaid-Karten verwendet wurden. Das geht hin bis zu einem der mutmasslichen Planer der Anschläge vom 11. September 2001, einem Al-Kaida-Führungsmann aus dem engsten Umkreis von Osama bin Laden. Ebenso wurden gemäss amerikanischen Angaben in Afghanistan anonyme Schweizer Prepaid-Karten sichergestellt.
Eine andere, eine zusätzliche Dimension erhält die Registrierung von Prepaid-Karten beim neusten Handytyp mit integrierter Digitalkamera. Solche Handys erlauben jedem Besitzer, auch mit Prepaid-Karten, anonym Bilddokumente zu verbreiten und diese sogar im Internet einem unbegrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Bei diesen Bildern kann es sich auch um Kinderpornographie handeln.
Angesichts dieser Sachverhalte erscheint es mir nun wirklich unverständlich, wenn von den Gegnern einer Identifikation geltend gemacht wird, die Problematik anonymer Prepaid-Karten würde lediglich hochgespielt beziehungsweise die Registrierung solcher Karten hätte keine praktische Bedeutung. Ich hoffe übrigens auch, dass Sie sich von diesen Zahlen und diesen Fakten und nicht von den Meldungen der Sonntagspresse überzeugen lassen.
Die Identifikationspflicht für Erwerber von Prepaid-Karten stellt auch nicht, wie es zum Teil dargestellt wird, eine wesentliche Neuerung dar, denn es ist die gleiche Identifikation, wie Sie sie heute bei Ihren Hausanschlüssen fürs Telefon haben oder wie Sie sie haben, wenn Sie ein Natel mit einem Abonnement haben. Da sind Sie auch bekannt. Von einem neuen Angriff auf die Privatsphäre kann also mit Sicherheit nicht gesprochen werden.
Dazu kommt, dass für die Telefonüberwachung nach wie vor das geltende Gesetz gilt und es dafür nach wie vor eine richterliche Anordnung braucht. Es handelt sich also um eine verhältnismässige Massnahme, mit welcher die Strafverfolgungsbehörden wertvolle Informationen bei der Kriminalitätsbekämpfung erlangen können.
Der Verkauf von Prepaid-Karten ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern es ist und bleibt der unternehmerische Entscheid der Telekommunikationsunternehmungen, wie sie diese Identifikationspflicht umsetzen.
Der Minderheitsantrag Leuthard hat somit die volle Unterstützung des Bundesrates. Der Bundesrat hat schon vor zwei Jahren beim Telefonüberwachungsgesetz diese Identifikationspflicht gefordert und auch unterstützt. Nachdem nun davon auszugehen ist, dass anonyme Schweizer Prepaid-Karten auch im terroristischen Umfeld Verwendung finden, bitte ich Sie nachdrücklich, sich der vom Ständerat eingefügten Neuerung anzuschliessen und den Minderheitsantrag Leuthard zu unterstützen.