Fässler Daniel · Ständerat · 2023-02-27
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-27
Wortprotokoll
Ich möchte Folgendes sagen, dies als Reaktion auf das Votum von Ständerat Stöckli. Er mag in Bezug auf die Anordnung vorsorglicher Massnahmen teilweise recht haben, aber beim Eheschutzverfahren geht es natürlich teilweise bereits um einen Sachentscheid. Sie müssen im Eheschutzverfahren bereits darüber entscheiden, wer die Obhut über die Kinder hat; Sie müssen entscheiden, wer die elterliche Wohnung beziehen kann; Sie müssen darüber entscheiden, wie die Unterhaltspflicht aussieht. Das sind bereits materielle Entscheide, die gefällt werden müssen und die dann oft auch auf das definitive Verfahren im Scheidungsfall Einfluss haben. In diesem Sinne gibt es im Eheschutzverfahren nicht nur einen vorsorglichen, oberflächlichen Prima-facie-Entscheid, sondern es ist bereits auch ein materieller Entscheid.
Etwas möchte ich auch noch präzisiert haben: Wird ein Schlichtungsverfahren durchgeführt, dann können sowohl der Richter als auch die Parteien nachher von der Würdigung abweichen, die sie im Schlichtungsverfahren abgegeben haben. Das heisst, sie sind nicht an das gebunden, was sie im Schlichtungsverfahren vertreten haben.
Das wären noch meine zwei Ergänzungen.