Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2003-03-12
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Darf ich zuerst ganz kurz zu den Ausführungen des Kommissionssprechers etwas sagen? Herr Fischer hat zu Recht auf die Diskussion im Ständerat hingewiesen, die aber viel kontroverser war, als er es hier dargestellt hat. Es geht hier, wie Herr Fischer sagt, um die Frage, ob das letztlich eine Lenkungsabgabe oder eine Lenkungssteuer oder eben eine Zwecksteuer ist. Wir haben vor einer Woche an dieser Stelle bereits über diese Frage gestritten, und ich habe bei dieser Gelegenheit Herrn alt Ständeratspräsident René Rhinow zitiert.
Im Zusammenhang mit der Förderabgabe, die vor zweieinhalb Jahren vor dem Souverän zur Diskussion stand, hat [PAGE 262] Herr alt Ständerat Rhinow in seiner Arbeit und in seiner Argumentation eine andere Haltung eingenommen als Kollega Fischer. Herr Rhinow schrieb und argumentierte damals, dass es letztlich nicht primär eine Frage der Höhe der Lenkungsabgabe sei, sondern dass vor allem die Wirkung zu betrachten sei.
Wenn der Herr Kommissionssprecher hier sagt, die Höhe dieser Förderabgabe sei zu klein, um verfassungsmässig zu sein, könnte ich ihm mit der ketzerischen Frage antworten, ob er es dann begrüssen würde, wenn wir sie um das Zwei- oder Dreifache erhöhten, um so dann eben deren Verfassungsmässigkeit zu erreichen. Ich kann Ihnen sagen: Unser Kommissionssprecher würde zu Recht sagen, das gehe nicht an, weil wir damit unsere Energieversorgung zu stark belasten würden.
Zur Argumentation: Wir haben das Für und das Wider bezüglich dieser 0,3 Rappen hier in diesem Saal schon zweimal ausgelegt. Es gibt sachliche Argumente, die dafür und die dagegen sprechen.
Ich möchte von dieser Stelle aus den Minderheitsantrag politisch begründen, politisch deswegen, weil wir nach der Botschaft des Bundesrates eigentlich die Aufgabe haben, dem Souverän einen indirekten Gegenvorschlag für die Volksabstimmungen über die beiden Atom-Initiativen zu präsentieren. Wenn wir das Kernenergiegesetz anschauen, wie es auf dem Tisch liegt - wir haben es zu Ende beraten, und es besteht heute keine Differenz zum Ständerat -, so dürfen wir Folgendes feststellen: Unter dem Strich betrachtet haben wir ein kernenergiefreundliches Gesetz ausgearbeitet. Das anerkennen all jene, die mit der Kernenergie irgendwie "verwandt oder verschwägert" sind.
Mit diesem indirekten Gegenvorschlag gehen wir Anfang Mai in die Volksabstimmung. Diese Volksabstimmung wollen Herr Fischer und ich gewinnen, und zwar beide am gleichen Ort: Wir möchten, dass beide Initiativen abgelehnt werden. Aber wenn wir wirklich durchsetzen wollen, dass der Souverän diesen beiden Initiativen gegenüber eine ablehnende Haltung einnimmt, dann braucht es noch eine Konzession der Kernenergie. Nach gewalteter Debatte letzte Woche hat ein Fachjournalist in einer bekannten Tageszeitung der Schweiz richtig geschrieben, diese 0,3 Rappen seien in der Tat wenig. Aber sie sind eine kleine Konzession der Kernenergie dafür, dass wir als Parlament ein kernenergiefreundliches Gesetz ausgearbeitet haben.
Es gibt einige Votanten, die nach mir sprechen und sagen werden, das belaste unsere Volkswirtschaft. Sie werden dann Zahlenspielereien mit 100 oder 150 Franken pro KMU und 20 oder 30 Franken pro Haushalt anstellen. Die Schweizer Wirtschaft, vor allem unsere Binnenwirtschaft, ist jedoch hier und heute darauf angewiesen, dass wir in diesem Land Investitionen tätigen. Diese 0,3 Rappen, die jährlich 50 Millionen Franken zusammenbringen, werden ausschliesslich unserer Binnenwirtschaft zugute kommen, weil sie in die Forschung, in die Entwicklung und vor allem in Ausführungsprojekte investiert werden, die ein Zehn- oder Zwanzigfaches dessen generieren, was wir von unseren Stromkonsumentinnen und -konsumenten in der Tat abverlangen.
Wenn Sie diesen 0,3 Rappen zustimmen, dann stimmen Sie auch einem volkswirtschaftlich sinnvollen Investitionsprogramm zu. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommissionsminderheit zustimmen.