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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2023-02-27

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-27

Wortprotokoll

Die Corona-Krise der vergangenen Monate hat gezeigt, wie fragil das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative sein kann und dass eine wirksame Kontrolle der Exekutive durch die Legislative eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Staates ist. Seit über zwanzig Jahren sind immer wieder Versuche zur Einführung eines Verordnungsvetos des Parlamentes unternommen worden. Doch jedes Mal hat sich der Bundesrat stark gewehrt und sich auf sein Recht, Verordnungen zu erlassen, berufen. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Aber auch das Parlament hatte immer konkrete Gründe dafür, ein Verordnungsveto zu fordern.

Die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas 14.422 war der letzte Versuch, auf die Problematik einzugehen. Sie verlangte, dass nur dann ein Veto ergriffen werden kann, wenn eine Verordnung tatsächlich dem Geist eines Gesetzes zuwiderläuft. Das wäre eine milde Massnahme gewesen, die auch der Verwaltung bei der Erstellung des Verordnungstextes geholfen hätte. Denn gerade beim Erlass von Verordnungen kommt es immer häufiger dazu, dass der Wille des Gesetzgebers nicht oder mindestens nicht vollumfänglich respektiert wird. Bundesrat und Verwaltung sind in diesem Sinne nicht lernfähig.

Ziel meiner parlamentarischen Initiative ist es, diesen Missstand zu korrigieren und den eidgenössischen Räten die Möglichkeit zu geben, zu rechtsetzenden Verordnungen des Bundesrates ein Veto ohne Möglichkeit auf Abänderung einzulegen. Das Verordnungsveto orientiert sich dabei an den folgenden Grundsätzen: [PAGE 25]

Rechtsetzende Verordnungen und Änderungen an rechtsetzenden Verordnungen sind vor ihrer Inkraftsetzung der Bundesversammlung zu übermitteln. Ausgenommen sind Verordnungen nach Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Es geht hier um die Beziehungen zum Ausland und um Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz sowie um Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Durch die hohe Hürde einer Ratsmehrheit wird zudem gewährleistet, dass das Verordnungsveto nicht missbräuchlich angewendet werden kann.

Les discussions autour du droit de veto aux ordonnances du Conseil fédéral ont montré qu'un contrôle efficace de l'exécutif est important pour le fonctionnement de l'Etat. De même, l'introduction d'un droit de veto général en matière d'ordonnance s'est avérée être la solution la plus largement soutenue. En effet, le risque alternatif est que le Parlement adopte des lois avec toujours plus de réglementations détaillées afin de limiter autant que possible la marge d'interprétation. Un scénario qui ne ferait que ralentir le processus législatif qui est déjà assez lent et qui entraînerait des retards inutiles et davantage de bureaucratie. L'introduction d'un droit de veto aux ordonnances doit permettre de contrôler efficacement le respect de la volonté du Parlement.

Je vous demande donc de donner suite à mon initiative parlementaire.