Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-12
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Bei der vierten und letzten Differenz kommen wir zur Pièce de Résistance. Zur Förderung der erneuerbaren Energien hat der Nationalrat eine so genannte Lenkungsabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde auf im Inland erzeugte oder importierte Elektrizität aus Kernenergie eingefügt. Die Abgabe sollte während 10 Jahren, mit Verlängerungsmöglichkeit um weitere 10 Jahre, erhoben werden. Nachdem das Volk im September 2000 solche Abgaben abgelehnt hatte, fand es der Ständerat nicht richtig, nun eine solche durch die Hintertür der Kernenergiegesetzgebung dennoch einzuführen. Mit dieser Abgabe würde nur die Kernenergie belastet, die damit eindeutig gegenüber anderen Energien diskriminiert würde. Dazu kommt, dass es sich nicht um eine Lenkungssteuer, sondern um eine Zwecksteuer handelt, für welche eine Verfassungsgrundlage nötig wäre, die aber nicht vorliegt.
Der Ständerat hat diese Frage diskutiert, weshalb ich mir erlaube, auch dazu eine Ausführung zu machen. Eine Lenkungsabgabe würde auf dem Umweltartikel in der Bundesverfassung basieren, aber nur dann, wenn eine Lenkungswirkung bestünde und eine Rückerstattung an die Bevölkerung erfolgen würde. Bei der vorgeschlagenen Abgabe wäre aber beides nicht der Fall: Der Betrag wäre für die Lenkungswirkung zu gering, und eine Rückerstattung an die Bevölkerung würde nicht stattfinden, sondern der Ertrag würde zur Finanzierung alternativer Energien verwendet.
Es handelt sich deshalb nach meiner Auffassung um eine Zwecksteuer, für welche die Verfassungsgrundlage fehlt. Dass das UVEK sich darüber hinwegsetzen möchte, indem es in der durch Sparmassnahmen verursachten Not nicht Fliegen, sondern eine Abgabe "fressen" möchte, wie Herr Bundesrat Leuenberger vor dem Ständerat ausführte, ändert daran nichts, macht die Sache aber vor allem nicht besser. Es kann nicht angehen, dass Budgetkürzungen nicht durch Sparen, sondern einfach durch neue Abgaben kompensiert werden, welche den Strompreis vor allem auch für die KMU verteuern. Der Ständerat seinerseits hat diese Abgabe mit 22 zu 19 Stimmen abgelehnt.
Ihre Kommission beantragt mit Stichentscheid des Präsidenten ebenfalls Verzicht auf diese Abgabe und bittet Sie, dem Ständerat zu folgen.