Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-02-28
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-02-28
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft geht es um die Erneuerung des heute in der Schweiz verwendeten Erfassungssystems zur Erhebung der LSVA. Das bestehende System wurde bereits 2001 eingeführt. Ende 2024 kommen nun sowohl die Erfassungsgeräte wie auch die strassenseitige Infrastruktur an ihr technisches Lebensende und müssen daher erneuert werden. Dabei wollen wir die Gelegenheit nutzen und das Erhebungssystem in der Schweiz an die europäischen Erhebungsstandards anpassen; Ständerat Wicki hat darauf hingewiesen. Dies wird die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe wesentlich vereinfachen und den administrativen Aufwand verringern.
Mit dem geänderten Schwerverkehrsabgabegesetz erhält der Bundesrat neu die Kompetenz, Anbieter oder Anbieterinnen zur Ermittlung der gefahrenen Kilometer zuzulassen oder damit zu beauftragen. Das EFD erhält die Kompetenz, deren Entschädigung festzulegen. Die Bemessungsgrundlagen für die LSVA bleiben gleich. Damit hat die Vorlage weder eine finanzielle Mehrbelastung der abgabepflichtigen Personen zur Folge, noch erzielt der Bund Mehreinnahmen.
Bereits im Nationalrat und in den vorberatenden Kommissionen wurde jeweils ein Minderheitsantrag gestellt. Darin wurde ein Systemwechsel beantragt: weg vom Gesamtgewicht und hin zur Berücksichtigung der Anzahl Achsen des Anhängers. Da sich Herr Wicki beim Eintreten bereits einlässlich zur Vorlage geäussert hat, äussere ich mich jetzt schon zu den Minderheitsanträgen. Damit muss ich voraussichtlich später nicht mehr sprechen.
Man muss hier berücksichtigen, dass zahlreiche Transportunternehmen auf der Grundlage einer Bemessung nach dem Gesamtgewicht Investitionen in ihren Fuhrpark getätigt haben. Wenn wir zu einem Achsensystem wechseln, dürfte [PAGE 16] zwar die Gesamtbelastung gleich hoch bleiben, gewisse Unternehmen könnten dadurch jedoch eine spürbare Mehrbelastung erfahren; in den Fuhrpark getätigte Investitionen könnten sich im Nachhinein als nutzlos erweisen. Der Bundesrat hat deshalb nach dem Vernehmlassungsverfahren auf eine Weiterverfolgung der Bemessung auf Basis der Achsen verzichtet. Ein Wechsel zu dieser Bemessungsgrundlage wurde ja damals vorgeschlagen; jetzt wurde die Idee einfach wieder aufgenommen, sowohl in der Beratung im Nationalrat als auch hier im Ständerat. Es gibt eine Minderheit Mazzone, deren Antrag von Ständerat Zopfi übernommen wurde. Wir wollen die Spielregeln jetzt aber nicht ändern, denn das System funktioniert. Ein Systemwechsel würde in der Privatwirtschaft grosse Investitionen ohne Mehrwert auslösen. Ich bitte Sie also bereits an dieser Stelle, den Antrag der Minderheit Mazzone respektive Zopfi abzulehnen.
Mit der LSVA nehmen wir jährlich rund 1,6 Milliarden Franken ein. Der Bundesrat sieht vor, keine Änderungen an der bisherigen Berechnungsweise vorzunehmen. Daher führt die Vorlage weder zu einer Erhöhung der Abgaben noch zu Mehreinnahmen für den Bund. Zur Finanzierung der Systemumstellung beantragt der Bund einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 515 Millionen Franken. Wie erwähnt wurde, können wir mit dem neuen System gleichzeitig 42 Stellen freispielen. Die personellen Einsparungen werden dem Programm Dazit angerechnet, da die technische Entwicklung des Systems unter diesem Titel läuft. Mit der Vorlage sichern wir die Einnahmen der LSVA langfristig und haben damit auch eine solid finanzierte Verkehrsinfrastruktur.
Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, ihr zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Mazzone respektive Zopfi abzulehnen.