Ettlin Erich · Ständerat · 2023-02-28
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28
Wortprotokoll
Wir sind bei den Belegärzten, einem Punkt, den auch die Frau Bundesrätin angesprochen hat. In Artikel 21, "Von der Steuer ausgenommene Leistungen", hat der Nationalrat eine Erweiterung vorgenommen. Diese besteht darin, dass diejenigen Leistungen ausgenommen sind, "die von Spitälern, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik sowie Ambulatorien und Tageskliniken erbracht werden".
Das Beispiel der Belegärzte haben wir uns erklären lassen: Wenn Belegärzte die Infrastruktur von Spitälern privat nutzen, müssen sie heute dafür keine Mehrwertsteuer bezahlen - auch neu nicht. Neu kommt nun aber hinzu, dass sie auch bei der Erbringung von Leistungen in einem Ambulatorium von der Steuer ausgenommen sind. Das ist eine Ausweitung der Ausnahmen, natürlich verbunden mit Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer.
Wir in der Kommission gingen davon aus, dass das Spital in der Regel keinen Gewinn erzielt und von daher auch nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Ambulatorien hingegen erzielen Erträge und erwirtschaften damit einen Gewinn, folglich können sie auch mehrwertsteuerpflichtig sein. Der Grundsatz lautet: Was Gewinn abwirft, soll auch der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Diese Diskussion haben wir so geführt. Am Ende hat Ihre Kommission die Variante des Nationalrates abgelehnt und sich mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen ausgesprochen. [PAGE 25]
Die Kommission empfiehlt Ihnen, hier beim geltenden Recht zu bleiben und die Variante des Nationalrates nicht zu übernehmen.