Ettlin Erich · Ständerat · 2023-02-28
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28
Wortprotokoll
Gestern beim Apéro hat mir die Präsidentin gesagt: Du musst uns dann nicht zeigen, dass du alles verstehst, mach es kurz. Ich kann Ihnen versichern, ich verstehe auch nicht alles. Bei der Mehrwertsteuer genügt ein Betriebswirtschaftsstudium nicht, da muss man Philosoph sein. Ich versuche, es so darzustellen, dass es für alle klar wird. Ich glaube, wir haben in der Kommissionsdebatte auch gesehen, wie schwierig es ist.
Ich kann mich gut an die Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 erinnern. Damals dachten wir alle, das wird im Vergleich zur Warenumsatzsteuer (Wust) eine ganz einfache Sache. Die älteren Semester können sich noch an die Wust erinnern, das war eine noch schlimmere Steuer. Ganz so einfach wurde es nicht, obwohl es im Prinzip nicht kompliziert ist. [PAGE 19]
Bei allem, was wir jetzt diskutieren, wird davon ausgegangen, dass Mehrwertsteuerpflichtige - das sind die Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen - auf ihren Verkaufspreisen einen der drei Mehrwertsteuersätze hinzufügen. Auf ihren Vorprodukten und -leistungen lasten diese Mehrwertsteuersätze ebenfalls. Sie können sie jedoch als Vorsteuer abziehen. Ob das möglich sein soll oder nicht, darüber wird dann zu diskutieren sein. Nur die Endkonsumenten können die Vorsteuer nicht abziehen, so sind sie diejenigen, die effektiv belastet werden. So viel zur Ausgangslage. In der Detailberatung kommen dann alle Ausnahmen, sie machen das Ganze schwierig.
Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer wird regelmässig angepasst, da die Wirtschaft gemäss Botschaft des Bundesrates vom 24. September 2021 einem ständigen Wandel unterworfen ist. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen parlamentarische Vorstösse, Vereinfachungen für KMU und Betrugsbekämpfungsmassnahmen umgesetzt werden. Der Bundesrat hat hier also viele Anliegen des Parlamentes aufgenommen. Ein wichtiges Anliegen ist, dass man die Plattformen besteuert: Im Bereich des Versandhandels sollen elektronische Plattformen wie Internetmarktplätze selbst als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen gelten und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben. Dies entspricht dem Anliegen der vom Parlament angenommenen Motion Vonlanthen. Entziehen sich Plattformen oder Versandhandelsunternehmen ihrer Mehrwertsteuerpflicht, kann die ESTV ein Einfuhrverbot oder eine Vernichtung der Sendungen verfügen und die Namen der fehlbaren Unternehmen zum Schutz der Kunden und Kundinnen veröffentlichen. Es geht hier also darum, die modernen Formen des Handels steuerlich korrekt zu erfassen. Das ist ein Anliegen des Parlamentes, das gab bei uns viel zu reden.
Die Vorlage sieht weiter die Einführung der jährlichen Abrechnung mit Ratenzahlungen zur Senkung des administrativen Aufwands der Unternehmen vor. Als Massnahmen zur Steuersicherung soll einerseits der Handel mit Emissionsrechten und vergleichbaren Rechten der Bezugssteuer unterstellt und andererseits die Möglichkeit geschaffen werden, in bestimmten Fällen von einem Mitglied des geschäftsführenden Organs einer juristischen Person eine Sicherheit zu verlangen.
Schliesslich setzt die Vorlage weitere Motionen um. Ich erwähne einige davon: die Motion 16.3431 der WAK-S, "Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben" - Subventionen sollen also korrekt und rechtssicher abgewickelt werden -, die Motion Page 17.3657, "Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen", die Motion Stöckli 18.4194, "Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators", die Motion von Siebenthal 18.4363, "Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators", die Motion Maire 18.4205, "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel", und die Motion Humbel 19.3892, "Keine Behinderung der hausärztlich koordinierten Versorgung durch den Fiskus". Es kommt also einiges zusammen.
Die Mehreinnahmen infolge der Vorlage, wie sie der Bundesrat ins Parlament gebracht hat, werden auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Von Juni bis Oktober 2020 hat das EFD eine Vernehmlassung durchgeführt. 24 Kantone, 5 Parteien und 63 Organisationen haben sich geäussert, die meisten vollumfänglich oder überwiegend positiv. Die Vorlage wurde also gut aufgenommen.
Wir sind nicht Erstrat. Der Nationalrat hat die Vorlage am 10.[NB]Mai 2022 debattiert, hat Differenzen zur Botschaft geschaffen, ist im Grundsatz jedoch bei den wichtigsten Themen dem Bundesrat gefolgt. Wichtig ist, dass Produkte der Monatshygiene wie Tampons und Binden günstiger werden und künftig dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 statt 7,7 Prozent unterliegen. Ferner entschied der Nationalrat, dass ausländische Reisebüros nicht von der Steuerpflicht befreit werden sollen. Der Bundesrat hatte dies mit Verweis auf einen entsprechenden Auftrag des Parlamentes vorgeschlagen. Dagegen will die Mehrheit der grossen Kammer parallel zur Steuerausnahme für Heilbehandlungen in Spitälern auch Leistungen von Ambulatorien und Tageskliniken von der Steuer ausnehmen. Zudem beschloss der Nationalrat eine zusätzliche Steuerausnahme für Anlagestiftungen. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 129 zu 53 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Ihre Kommission hat am 28. Juni 2022 mit der Beratung begonnen und sie am 17. Januar und am 14. Februar 2023 fortgesetzt. Wir haben dabei zwölf Differenzen zum Nationalrat geschaffen. Auch in Ihrer Kommission wurde die Erweiterung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen diskutiert. Die Plattformbesteuerung, wie sie die Botschaft vorsieht, bezieht sich auf physische Lieferungen. Wir haben diskutiert, ob man elektronische Dienstleistungen, Downloads von Spielen usw., ebenfalls aufnehmen sollte. Aufgrund von einigen Unsicherheiten und offenen Fragen - wir haben die Diskussion wirklich detailliert geführt - will die Kommission in dieser Vorlage keine solche Erweiterung vornehmen. Allerdings hat sie einstimmig beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen - sie hat die Nummer 23.3012 -, mit dem Ziel, das Anliegen in einer separaten Vorlage wieder aufzunehmen und dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, sofern die Motion angenommen wird, eine Vernehmlassung durchzuführen und die Folgen einer Erweiterung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen genauer abzuschätzen.
Es versteht sich von selbst, dass bei einer Änderung des Steuerrechtes und speziell des Mehrwertsteuergesetzes viele Anliegen zusammenkommen, so auch in der Beratung in den Kommissionen. Eingehende Debatten haben wir neben der Plattformbesteuerung auch über die Frage der Besteuerung von Subventionen geführt. Diese Diskussion ist vermutlich noch nicht zu Ende, wir werden dazu Weiteres hören. Subventionen gelten als Nichtentgelte, dies wegen mangelnder Gegenleistung. Man kriegt nichts dafür. Es ist eine Einwegzahlung. Subventionen unterliegen deshalb nicht der Mehrwertsteuer. Das tönt jetzt gut, aber bei den Empfängern der Subventionen hat dies eine verhältnismässige Kürzung der Vorsteuer z. B. auf Investitionen in Liegenschaften zur Folge. Ein Teil der Subvention geht somit über die Mehrwertsteuer an den Bund und belastet indirekt die Gemeinden und Kantone. Das war die Diskussion, die wir geführt haben. Sie führte zur grundsätzlichen Entscheidung, die Motion 16.3431 nicht abzuschreiben. Wir empfehlen Ihnen, diese Motion nicht abzuschreiben. In der Vorlage des Bundesrates zum Mehrwertsteuergesetz wird lediglich Rechtssicherheit geschaffen, indem besser festgehalten wird, wann eine Subvention vorliegt, da es dazu in der Praxis viele Abgrenzungsschwierigkeiten gab und gibt.
Die restlichen Differenzen werde ich dann in der Detailberatung anhand der Fahne erläutern. Ich glaube, das ist klüger, als jetzt hier alles zusammenzufassen.
Eintreten war in der Kommission nicht bestritten, und in der Gesamtabstimmung haben wir die Vorlage einstimmig angenommen.