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Mettler Melanie · Nationalrat · 2023-02-28

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-02-28

Wortprotokoll

Wir sind von weit her gekommen mit dieser Vorlage. Die Reformgegner und Reformgegnerinnen werden Ihnen die Ausgleichsmassnahmen um die Ohren schlagen. Wir konnten im "Blick" bereits die Beispiele all derjenigen lesen, die einen Grund haben, die Reform abzulehnen. Aber ist die Fundamentalopposition der rechten und der linken Reformgegner und Reformgegnerinnen gerechtfertigt?

Bei den Ausgleichsmassnahmen müssen wir uns die Frage stellen, wofür und wem wir einen Ausgleich gewähren. Der Sozialpartnerkompromiss sah im Kern einen neuen Mechanismus im BVG vor, der über zusätzlich erhobene Lohnprozente die Rentenverluste, zu denen es durch sinkende Umwandlungssätze kommt, kompensieren sollte. In den nächsten fünfzehn Jahren sollten alle neu Pensionierten einen fixen Betrag erhalten, und nach Ablauf der fünfzehn Jahre sollte der Bundesrat entscheiden, wie die erhobenen Lohnprozente verteilt werden sollen. Der Nationalrat strich diesen Mechanismus raus. Er wollte lediglich die direkten Renteneinbussen kompensieren, etwas, wofür die Vorsorgeeinrichtungen bereits Beiträge bei den Versicherten eintreiben, um entsprechende Rückstellungen zu machen.

Die grünliberale Fraktion verfolgt einen anderen Ansatz. Die Ausgleichsmassnahmen sollen die Leistungen für neue Rentnerinnen und Rentner schützen, die erstens den vom Reformstau besonders betroffenen Jahrgängen angehören und zweitens kleine Vorsorgevermögen haben. Die Ausgleichsmassnahmen sollen also den Prinzipien Generationengerechtigkeit und Bedarfsgerechtigkeit folgen.

Interessanterweise hat das ständerätliche Modell diese Anliegen in grossen Teilen aufgenommen. Gegenüber dem nationalrätlichen Modell wurden die Generationengerechtigkeit und die Bedarfsgerechtigkeit folgendermassen gestärkt: Man näherte sich der Solidarität zwischen den Vorsorgeeinrichtungen mit günstigen Versichertenstrukturen und denjenigen mit weniger zahlungskräftigen Versicherten, wie ursprünglich im BVG vorgesehen. Die kleinen überobligatorischen Vermögen sind besser geschützt, die zusätzlichen Lohnprozente der Erwerbstätigen werden als Finanzierungsquelle für die Reform genutzt und nicht ad infinitum weitergeführt. Die Lohnprozente werden mit verstärkter Progression erhoben, werden also auf mehr als doppelt so hohen Lohnanteilen erhoben, als dies beim Beschluss des Nationalrates noch der Fall war. Der Finanzierungsbedarf der Reform wird voll gedeckt und nicht auf die nächsten Generationen verschoben.

Das sind riesige Schritte von den ursprünglichen Varianten in Richtung Generationen- und Bedarfsgerechtigkeit. Sowohl die Variante des Nationalrates als auch der Kompromiss der Sozialpartner hatten die Generationen- und die Bedarfsgerechtigkeit eben nicht priorisiert. Die Maximalforderungen der Reformgegner und -gegnerinnen von links und von rechts sind damit nun zwar nicht erfüllt - das werden wir in der nächsten Zeit auch immer wieder hören -, aber dafür haben wir eine ausgewogenere Vorlage.

Die Vorstellung des Ständerates, dass ein Vorsorgevermögen von 460[NB]000 Franken bereits einer Rente entspricht, die für die Reformstaukosten komplett selbst aufzukommen hat, scheint aber relativ streng. Ein Vorsorgevermögen von 460[NB]000 Franken ergibt eine Rente von 2300 Franken. Wir sind hier also noch nicht im Bereich der 40 Prozent reichsten Rentenhaushalte. Weiter ist der Ständerat der Meinung, dass fünfzehn Jahrgänge ausreichen sollten, um den Reformstau auszugleichen. Aus den Berichten der Aufsicht wissen wir aber: Mindestens zwanzig Jahrgänge sind besonders davon betroffen, dass sie die Kosten des Reformstaus auf ihren Schultern tragen. Der Antrag der Minderheit II (Mettler) beinhaltet deshalb nicht nur eine leicht höhere Vermögensschwelle, sondern auch zwanzig Jahrgänge statt deren fünfzehn. Die Mehrkosten halten sich mit total 5 Milliarden Franken über zwanzig Jahre in Grenzen.

Warum lasten die Reformstaukosten auf den Schultern dieser Jahrgänge? Lassen Sie sich von den Reformgegnern und -gegnerinnen von links und von rechts nicht irritieren: Der Reformbedarf in der zweiten Säule ist immens. Ein Grund dafür ist die aktuell stattfindende Umverteilung in der zweiten Säule. Die Aufsicht schätzt, dass seit der Finanzkrise rund 90 Milliarden Franken von den Lohnbeiträgen zu den Rentenbeziehenden umverteilt wurden. Die Jahrgänge der heute 45- bis 70-Jährigen haben mit ihren Vorsorgevermögen und kleineren Renten den aktuellen Reformstau finanziert.

Sie taten dies über eine Umlage auf Rentenbeziehende, wie eben erwähnt. Sie taten dies zusätzlich auch über ein ganzes Lohnprozent, das sie bis 2005 für die Finanzierung der Renten der Eintrittsgenerationen bezahlt haben. Sie taten es über die tiefere Verzinsung, sie taten es über den ständig sinkenden Umwandlungssatz auf überobligatorischen Vermögensteilen, sie taten es folglich über tiefere Renten, über hohe Risikoprämien und vor allem, das betrifft die Frauen, mit dem Gender Pension Gap als Folge der mangelnden Vorsorgeversicherung bei ihrer Erwerbstätigkeit. Es sind Rentensenkungen in Milliardenhöhe, die durch den Reformstau entstanden sind.

Die Grünliberalen sind der Meinung, dass die Auflösung des Reformstaus dringlich ist. Es ist auch logisch: Es werden je länger, je mehr Personen vom Reformstau betroffen sein, und dessen Auflösung wird mit jedem Jahr teurer.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Minderheit zu folgen, die die Vermögensschwelle bei 530[NB]000 Franken ansetzt und die Zuschläge auf zwanzig Jahrgänge ausweitet. Diese Variante lag bereits im Ständerat mit einem Minderheitsantrag vor, weshalb wir genau wissen, was sie kostet. Die Gesamtkosten bewegen sich bei den verschiedenen Varianten bis 2045 - ich habe es bereits gesagt - zwischen 40 und 60 Milliarden Franken. Wir haben also hier, bei einem totalen Anlagevermögen von 1200 Milliarden Franken, bei jeder Variante vertretbare Gesamtkosten für eine Reform, die eben diesen Reformstau löst und deutliche strukturelle Verbesserungen vorsieht. Die Gesamtkosten der Ausgleichsmassnahmen für die Folgen des Reformstaus bewegen sich zwischen 9 und 30 Milliarden Franken. Hier war der Nationalrat am knausrigsten und wollte weniger als 9 Milliarden Franken in den Ausgleich der Reformstaukosten investieren. Der Bundesrat war am grosszügigsten und wollte etwa die Hälfte der Gesamtsumme für Ausgleichsmassnahmen ausgeben, also etwa 30 Milliarden Franken. Der Ständerat liegt bei gut 11 Milliarden und die Minderheit II (Mettler) bei gut 16 Milliarden Franken. Sie liegt somit auch hier in einer guten Balance zwischen Kosten und Leistung.