de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-02-28
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-28
Wortprotokoll
In diesem Block entscheiden wir darüber, wie die Senkung des Umwandlungssatzes für die betroffene Übergangsgeneration ausgeglichen werden soll. Im Grunde entscheiden wir damit auch, wie es der Herr Bundespräsident vorhin nochmals verdeutlicht hat, über einen Kern dieser Reform.
Ich möchte es auch noch einmal in Erinnerung rufen: Diese Reform ist nötig, weil die Lebenserwartung gestiegen ist und weil die angesparten Altersguthaben für die längere Rentenbezugsdauer der länger lebenden Rentner nicht mehr ausreichen. Wir müssen also eine Umverteilung von der jungen Generation zur Rentnergeneration entsprechend korrigieren, sonst geht das ganze System am Schluss nicht mehr auf. Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent wurde bereits in beiden Kammern dieses Parlamentes beschlossen. Jetzt geht es, wie gesagt, darum, wie das entsprechend auszugleichen ist.
Wir haben drei Modelle auf dem Tisch. Das eine ist das Modell des Bundesrates. Der Bundesrat will, wie der Herr Bundespräsident noch einmal argumentiert hat, dass möglichst alle Versicherten einen Rentenzuschlag erhalten, damit wir auch in der Bevölkerung eine Mehrheit für diese Reform gewinnen können. Der Nationalrat hat indes anders argumentiert und gesagt: Wir gleichen genau dort aus, wo die Betroffenen sind. Er hat das sogenannte Anrechnungsprinzip angewendet und damit die Kompensationen auf jene beschränkt, die unmittelbar von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Der Ständerat hat versucht, einen Kompromiss zwischen den beiden Varianten zu finden, und sagt nun, er wolle erreichen, dass mehr als nur die Betroffenen, sondern rund 50 Prozent der Versicherten auch tatsächlich einen Zuschlag zur Rente erhalten. Das resultiert dann, befristet auf fünf Jahre und auf Kohorten à fünf Jahre, in einem maximalen Zuschlag von 200, 150 oder 100 Franken pro Monat, je nach Sparkapital. Das Ganze müsste nach dem Ständerat über den Sicherheitsfonds teilfinanziert werden, auch befristet auf fünfzehn Jahre mit 0,24 Prozent auf den erweiterten Lohn. Das sind die Varianten, die wir auf dem Tisch haben.
Meine Minderheit I will am Beschluss des Nationalrates festhalten. Dieser Antrag ist in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen unterlegen.
Die Minderheit II (Mettler) will eine höhere Vermögensschwelle und zwanzig Jahrgänge berücksichtigen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag der Minderheit III (Maillard), der das Bundesratsmodell vorschlägt, scheiterte in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen.
Der Antrag der Minderheit Meyer Mattea, die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag auf fünfzehn Jahre gemäss Bundesrat zu beschränken, ist in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen unterlegen.
Ich danke, wenn Sie der Mehrheit folgen.