Hegglin Peter · Ständerat · 2023-02-28
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28
Wortprotokoll
Einleitend wurde moniert, das System der Mehrwertsteuer sei sehr kompliziert, detailliert und auch verästelt; aus diesem Grund müsste man alles daransetzen, das System zu vereinfachen. Aus dieser Sicht sind die Überlegungen von Kollege Noser natürlich einfacher: Man würde an einer Leistung anbinden und diese Leistung je nachdem der Mehrwertsteuer unterstellen oder eben nicht. Wir sind aber heute in diesem System gefangen, und ich glaube, wir müssen auch in diesem System legiferieren. Die Überlegungen von Kollege Noser würden dazu führen, das System grundlegend zu überprüfen und neu aufzusetzen. Dazu wäre sicher ein Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren notwendig.
Ich habe mich gefragt, ob der Antrag der Mehrheit das System vereinfachen und besser nachvollziehbar machen würde. Ich meine, das tut er eben nicht. Der Mehrheitsantrag brächte eine Ungleichbehandlung. Er würde die Ungleichbehandlung, die wir heute zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Spitex-Organisationen haben, verschieben: Wir würden sie auf gewinnorientierte Spitex-Organisationen und private Unternehmen verlagern. Das würde das System diesbezüglich nicht vereinfachen. Es gäbe neue und komplizierte Abgrenzungsfragen.
Wo liegt heute der Unterschied zwischen gewinnorientierten und gemeinnützigen Organisationen? Sie sind überwiegend gleichgestellt. Bei den Hauswirtschaftsleistungen und bei gewissen Betreuungsleistungen sind sie nicht gleichgestellt. Wenn wir das jetzt gemäss der Kommissionsmehrheit ändern, dann bringt es eine neue Ungleichbehandlung zwischen gewinnorientierten Spitex-Organisationen und anderen Unternehmen, die hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuungsleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenpflege und der Hilfe zuhause erbracht werden und zwingend nötig sind.
Dies betrifft Leistungen wie zum Beispiel eine Begleitung zum Hausarzt oder zum Coiffeur, eine Bewachung des Hauses oder die Betreuung von Haustieren. Würde beispielsweise eine gewinnorientierte Spitex-Organisation die Wohnung einer unterstützungsbedürftigen Person putzen, dann würde eine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistung vorliegen. Sie müsste diese Leistung nicht versteuern, könnte dafür allerdings auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Führte ein Putzinstitut diese Reinigung aus, dann würde es sich um eine Leistung handeln, die zum Normalsatz von 7,7 Prozent besteuert würde.
Wie hoch wäre jetzt die Entlastung? Für die mit der Steuerausnahme verbundene Erleichterung könnte man bei solchen Leistungen auf den geltenden Saldosteuersatz abstellen. Bei Reinigungsarbeiten und Bewachungsaufgaben würde der Steuervorteil 5,9 Prozent betragen. Etwas geringer fielen die steuerlichen Vorteile mit 5,1 Prozent beim Waschen von Kleidern und beim Hüten von Haustieren sowie mit 4,3 Prozent bei Gartenarbeiten aus.
Die Frage ist jetzt: Würden diese gewinnorientierten Spitex-Organisationen die Vorteile den Empfängerinnen und Empfängern der Leistungen weitergeben oder nicht? Ich zweifle daran. Ich denke nicht, dass sie diese Vorteile weitergeben würden. Was aber passieren könnte: Private Leistungserbringer möchten für diese Leistungen auch von der Mehrwertsteuerbelastung ausgenommen werden. Wie könnte man das ablehnen? Mir fällt keine Begründung ein. Am Schluss führt es zu weniger Einnahmen für den Staat, zu einer Verlagerung der Ungleichbehandlung und nicht zu einer Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems.
Aus all diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.