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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-02-28

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-28

Wortprotokoll

Eine starke Grundversorgung ist auch unserer Fraktion sehr wichtig. Die Initiative versucht, Ausnahmen von einer überregulierten Verschärfung zu formulieren. Mit einem drohenden Personalmangel droht auch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit im Gesundheitsbereich. Dementsprechend ist die parlamentarische Initiative ein richtiger Schritt. Es besteht aber die Gefahr, dass mit einem komplizierten Entwurf mit vielen Ausnahmen von den Ausnahmen eine noch stärkere Regulierung resultieren könnte.

Grundsätzlich unterstützt unsere Fraktion den Entwurf der Mehrheit. Er soll aber möglichst schlank und einfach umgesetzt werden können. Es muss verhindert werden, dass im Sinne der Lockerung der Regulierung ein komplizierter Entwurf verabschiedet wird. Zu beachten ist, dass die Neuregelung der Zulassungssteuerung erst kürzlich in Kraft getreten ist. Hier bereits eine Änderung vorzunehmen, ist schwierig nachvollziehbar. Speziell im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie soll zuerst die neue Regelung ihre Wirkung entfalten, mindestens während einer Übergangsfrist bis 2025.

Ausserdem sollte der Begriff "massive Unterversorgung" bzw. die Definition des Mangels dringend geklärt und im Gesetz klar bestimmt werden, und zwar mit Zahlen zu den Ärzten pro Einwohner oder mit Wartelisten für Patienten. Sonst kann der Begriff beliebig angewendet werden und ist nicht aussagekräftig. Eine kantonale Auslegung dieses Begriffs sollte vermieden werden.

Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die vermeintliche Unterversorgung vor allem ein Verteilungsproblem. In Städten gibt es in der Grundversorgung sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eher zu viele als zu wenige Ärztinnen und Ärzte. Ein Mangel ergibt sich vielmehr punktuell auf dem Land, wobei auch hier die Verteilung sehr unterschiedlich sein kann.

Es liegt an den Kantonen, die neuen Steuerungselemente umzusetzen und bei einer allfälligen Unterversorgung entsprechende Lösungen zu entwickeln, namentlich bei der Ausbildung. Diesbezüglich kann auf den Kanton Luzern und sein Praxisassistenzprogramm verwiesen werden. Der Kanton selbst spricht dabei von einem Erfolgsrezept.

Aus unserer Sicht müssen Ausnahmen auf Regionen beschränkt werden, in denen tatsächlich ein Mangel herrscht. Mögliche Ausnahmen dürfen nicht generell in einem Kanton eingeführt werden, da, wie schon gesagt, die Situation in den einzelnen Regionen unterschiedlich ist. Sonst führen sie dazu, dass sich Ärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater in Städten niederlassen, wo es schon genügend gibt. Zu prüfen wäre daher die Erteilung einer Zulassung, welche nur für die ausnahmebewilligte Region gültig ist.

Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheit Glarner zu unterstützen.