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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-12

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-12

Wortprotokoll

Im Namen einer sehr grossen Mehrheit der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, dieser Initiative zuzustimmen.

Sie wissen, dass sich diese Initiative mit Verbrechen befasst, deren nur sehr wenige Täter beschuldigt werden. Aber es sind Täter, die ausserordentlich grosses Unheil angerichtet haben, die unendlich viel Leid verursacht haben - und, Frau Kommissionspräsidentin, leider allzu oft endgültiges Leid, das nicht mehr korrigiert werden kann. Um diese geht es.

Es geht darum, für solche Täter, die nicht therapierbar sind, festzuhalten, dass der Schutz der Gesellschaft, der Schutz der Opfer Priorität erhält gegenüber den Resozialisierungsanstrengungen. Es geht um den Schutz vor dem Täter. Wenn schon ein solches Verbrechen von dieser Schwere, um die es hier geht, geschehen ist, soll es mit Sicherheit nicht ein zweites Mal geschehen. Das ist, was die Initianten und Initiantinnen dieses Volksbegehrens wollen. Man muss es ernst nehmen.

Nur darum ist das Strafgesetzbuch angepasst worden, nur um zu erreichen, dass das Volksbegehren vielleicht zurückgezogen wird. Aber die Verbesserung hat Lücken. Mag sein, dass sie flexibler ist als die Initiative. Aber es ist nicht das Ziel dieser Initiative, flexibel zu sein. Sie will in einem ganz ernsten Zusammenhang, in ganz schweren Fällen, tatsächlich eine endgültige Lösung vorsehen. Sie will nicht, dass durch regelmässige Nachuntersuchungen ein Druck zur Freilassung entsteht, und sie will die Frage des Hafturlaubs endgültig regeln. Sie wissen, dass zum Teil zweite Verbrechen der gleichen Täter, zweite tödliche, fürchterliche Verbrechen, im Hafturlaub geschehen sind, und das soll sich nicht wiederholen. Darum geht es.

Die Initiative will - das ist natürlich eine entscheidende Forderung - dann, wenn eine Freilassung oder eine Entlassung verfügt wird, die Haftung desjenigen Behördenmitglieds festhalten, das diese Freilassung oder Entlassung unterzeichnet hat. Wir sind ja im Parlament manchmal sehr grosszügig, wenn es darum geht, für andere, besonders für Wirtschaftsunternehmer, eine Kausalhaftung zu verlangen. Hier geht es einmal darum, für einen Politiker, für ein Behördenmitglied, eine Kausalhaftung festzuhalten. Weshalb soll hier nicht möglich sein, was für die Wirtschaft allenfalls von uns angeordnet wird?

Wir haben Urteile von Fachleuten: Herr Urbaniok, erfahren in der Beurteilung schwerster Straftäter, hält fest, dass die geltenden Massnahmen des Strafgesetzbuches allenfalls nicht genügen, weil auch Fehler vorkommen können. Darauf gibt die Initiative klar Antwort: Der Schutz der Gesellschaft, der Schutz vor der Wiederholung solch schwerer Taten, ist höher zu werten als die Möglichkeit, dass aus fehlerhafter Beurteilung, aus pauschalem Vertrauen, es komme dann schon gut, eine Freilassung oder eine Entlassung zugelassen wird.

Noch ein Letztes: Es ist festzustellen, dass die Initiantinnen - das Volksbegehren ist ja von Frauen gestartet worden, die teilweise in ihrer Verwandtschaft solch schwere Fälle miterlebt haben und davon betroffen sind - weder Schaufenster eingeschlagen noch Steine geworfen haben. Es ist für Juristen vielleicht etwas schwierig, gegenüber gewöhnlichen Bürgern, die sich Gedanken machen und zur Tat schreiten, einzuräumen: Ihr habt Recht. Die Initiantinnen haben als Demokratinnen gehandelt, ohne eine Partei, ohne eine grosse Interessengruppe im Rücken. Sie haben mit unglaublichem Einsatz 194 000 Unterschriften von Mitbürgerinnen und Mitbürgern gesammelt, die aus Betroffenheit ganz schweren Straftaten gegenüber mitgemacht haben.

Ich bin eigentlich der Auffassung, es würde diesem Parlament besser anstehen, vor diesen Initiantinnen den Hut zu ziehen, als mit juristischen Spitzfindigkeiten an dem, was sie beantragen, herumzuwerkeln. Die Initiative ist richtig. Sie spricht ein Problem an, das dringend einer Lösung bedarf, weil wir in unserem Land zu viele Opfer von Fehlbeurteilungen in Sachen Strafvollzug zählen müssen.

Im Namen der SVP-Fraktion fordere ich Sie auf: Stimmen Sie dieser Initiative zu; lösen wir endlich das Problem der nicht therapierbaren, schweren Gewalttäter.