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Germann Hannes · Ständerat · 2023-02-28

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-28

Wortprotokoll

Der Umgang der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht mit den Krankenzusatzversicherern ist in der Tat eine komplexe Materie. Dazwischen steht das BAG. Auch der Preisüberwacher und andere Ämter des Bundes mischen sich ein. Dabei wäre die Sache in dieser Angelegenheit meines Erachtens klar geregelt. Es gibt eine Praxis, die vom Bundesgericht so mehrfach abgesegnet worden ist.

Worum geht es? Es geht um den Zusatzversicherungsbereich im Krankenversicherungswesen. Dort gibt es im Gegensatz zur OKP Vertragsfreiheit. Aber dieses System kennen Sie ja alle, und ich will darauf auch nicht weiter eingehen. Was etwas schwerer wiegt, ist eben die Behauptung, dass es im Krankenzusatzversicherungsbereich Doppelverrechnungen gibt. So etwas wäre natürlich schwerwiegend. Das ist die Ausgangslage. [PAGE 39]

Sie haben - ich glaube, es war letzte Woche - von der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung, auch von Spitälern, die sich Sorgen machen, ein Schreiben erhalten. Eigentlich müssten sich ja auch die Kantone Sorgen machen, denn auch sie sind Bezahler in diesem System. Die Frage ist nun eher: Sind es die Zusatzversicherer, die zu viel bezahlen? Alle haben das Gefühl, sie bezahlen zu viel. Aber ich habe bei der Antwort des Bundesrates den Eindruck bekommen, dass man hier doch ziemlich weit aneinander vorbei diskutiert.

Ich habe konkrete Fragen betreffend die Einmischung der Finanzmarktaufsicht in die Tariffreiheit der Vertragspartner gestellt. Die Finma hat ihre Aufgaben, und das BAG hat auch eine Aufgabe. Aber die Aufgaben der Finma liegen ganz bestimmt im Bereich der Aufsicht und nicht darin, auf die Vertragspartner und die Verträge, die sie abschliessen, Einfluss zu nehmen. Derartige Absprachen würden, vereinfacht gesagt, das Kartellrecht verletzen. Werden den Zusatzversicherten von den medizinischen Leistungserbringern Kosten belastet, die bereits von der OKP getragen werden, werden sie also doppelt verrechnet, oder werden Kosten belastet, die im Vergleich zur OKP keine Mehrleistung darstellen, und schreiten die Krankenversicherer als Vertragspartner der Leistungserbringer nicht dagegen ein, dann verletzen sie ihre Pflicht und erfüllen das Erfordernis der einwandfreien Geschäftstätigkeit nicht. Aber dann ist das eine aufsichtsrechtliche Sache, die nichts mit Tarifzwängerei zu tun hat.

Warum kolportieren die Finma und gewisse Krankenversicherer fortwährend, dass bei der Rechnungsstellung im Zusatzversicherungsbereich sogenannte Doppelverrechnungen erfolgen würden? Offenbar soll diese Terminologie in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass in der Zusatzversicherung Leistungen erneut verrechnet werden, die bereits in der Grundversicherung entschädigt wurden. Im Grunde genommen geht es aber um eine andere Situation, in der eine Dienstleistung in der Grundversicherung und in der Zusatzversicherung unterschiedlich verrechnet wird. In der Tarifgestaltung im Zusatzversicherungsbereich besteht, wie erwähnt, Tariffreiheit zwischen Leistungserbringer und Versicherung.

Es wird, und das ist nun absolut matchentscheidend, unterschiedlich verrechnet, aber nicht doppelt bezahlt. Es gibt ein Beispiel aus einem anderen Versicherungsbereich, das man erwähnen könnte: Die IV zahlt einem Patienten einen Rollstuhl. Dafür zahlt sie den Preis X. Es ist ein Modell, das von der OKP übernommen wird - ein Rollstuhl in einfacher Ausführung. Jetzt möchte aber der Patient einen anderen Rollstuhl, nicht das Normalmodell N, sondern vielleicht einen Rollstuhl in etwas besserer Ausführung. Dafür wird natürlich ein Preis tarifiert, der wesentlich höher ist. Es ist ein Marktpreis, der vom Anbieter definiert wird. Jetzt ist klar, wie abgerechnet wird. Der Preis muss bezahlt werden, die OKP zahlt ihren Anteil - einfach das, was sie für das einfache Modell bezahlen würde -, und der Rest muss vom Zusatzversicherer übernommen werden oder vom Patienten selbst, wenn er zusätzlichen Luxus will. Das ist gut und richtig so, aber es sind zwei unterschiedliche Systeme.

Ganz ähnlich läuft es eben auch im Zusatzversicherungsbereich. Auch dort wird der OKP-Grundbetrag bezahlt. Es kommen dann vielleicht noch Zusatzleistungen hinzu. Im OKP-Grundversicherungsbereich sind auch die Kantonsbeiträge drin. Dann kommt vielleicht das Einzelzimmer hinzu, die freie Arztwahl oder sonstige besondere Leistungen. Die werden dem Zusatzversicherungsbereich zugeschlagen. Jetzt wird dort verrechnet. Entweder beginnt man oben zu rechnen, oder man beginnt unten. Aber im Grunde spielt das keine Rolle. Die Fachleute sprechen hier von der Austauschbefugnis. Entscheidend ist, dass jeder und jede im ganzen Spiel das bezahlen muss, was er oder sie versprochen hat. Das gilt eben für die Versicherung. Was nicht vorkommen kann und niemals vorkommen darf, ist, dass es Doppelverrechnungen gibt. Sonst wären das irgendwelche Fehler.

Wenn ich von der Austauschbefugnis spreche, so ist darauf hinzuweisen, dass auch das Bundesgericht diese mehrfach abgesichert hat, so im Bundesgerichtsentscheid 135 V 443 auf Seite 450. Sobald eine Leistung ausserhalb der OKP erbracht wird, ist folglich die Austauschbefugnis weiterhin möglich. So können eben echte Doppelverrechnungen nur vorkommen, wenn eine Leistung ausserhalb der Pauschale nach DRG durch die OKP vergütet wird, also zum Beispiel ein Zusatzentgelt bei einem selten eingesetzten hochpreisigen Medikament. Würde das gleiche Medikament noch einmal dem Zusatzversicherer in Rechnung gestellt, so wäre dies natürlich in der Tat eine Doppelverrechnung, und das ginge nicht. Aber das würde ja die Zusatzversicherung hoffentlich auch nicht bezahlen.

Nun hat man das Gefühl, jeder schiebe dem anderen den schwarzen Peter zu, wenn es darum geht, wer schuld daran sei, dass jemand irgendwo zu viel bezahlen müsse. Und ich möchte eigentlich, dass wir dieses System einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen, statt hier aneinander vorbei zu rechnen. Ich fände es wichtig, dass wir die verschiedenen Player vielleicht einmal in der Kommission anhören. Ich verzichte jetzt auch auf eine Motion oder dergleichen. Es besteht kein gesetzgeberischer Anpassungsbedarf. Man soll vielmehr einfach das geltende Recht befolgen, aber darauf achten, dass die Gewaltenteilung nicht verletzt wird. Wenn die Finma - gleich Aufsicht - und das BAG miteinander verhandeln, dann ist das schon etwas schwierig zu verstehen. Und wenn Anbieter genötigt werden, die Preise für ein Angebot abzustimmen, dann wird das Kartellrecht auf den Plan gerufen. Ich meine, wir sollten diesen Bereich entsprechend gut anschauen, damit wir hier möglichst rasch Klarheit schaffen und die Mär aus der Welt schaffen, es käme regelmässig zu Doppelbezahlungen.

Ich glaube, man muss es jetzt auch mal politisch klar sagen: Herr Maillard hatte als Regierungsrat dem Zusatzversicherungsbereich den Kampf angesagt. Er wollte ihn eigentlich eliminieren und hat in einem Memorandum dann Stimmung gemacht und immer wieder von diesen sogenannten Doppelverrechnungen gesprochen. Ich möchte wissen, Frau Bundesrätin, ob es diese gibt, ob sie auf Fehlern beruhen oder ob sie im System begründet sind. Aber ich kann nicht zulassen, dass am Schluss die Spitäler zu wenig kriegen oder die Kantone zu viel bezahlen. Auch das wäre nämlich möglich. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch nicht akzeptabel, wenn etwas zulasten der Patientinnen und Patienten geht.

Dieses enge Zusammenspiel zwischen Bundesamt und den Versicherern, die sich schadlos halten wollen, die in ihren Zusatzversicherungen vielleicht zu viel versprochen haben und diese Leistungen am Schluss nicht erbringen können oder wollen, sollten wir genau unter die Lupe nehmen. Ich werde in dem Sinne in der SGK-S, der ich auch angehöre, dann einen Themenantrag stellen, damit wir das vertieft anschauen und vielleicht nach einer Lösung suchen können.