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Hess Bernhard · Nationalrat · 2003-03-12

Hess Bernhard · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2003-03-12

Wortprotokoll

Das Hauptmotiv des vorliegenden Volksbegehrens besteht eindeutig darin, dass wir es jedem Kind, jedem Jugendlichen und allen anderen Menschen in unserem Lande schuldig sind, endlich alle rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sexual- und Gewaltstraftäter, die als nicht therapierbar eingestuft werden, lebenslang verwahrt bleiben und nie mehr die Gelegenheit erhalten, neue fürchterliche Straftaten an unschuldigen Opfern zu begehen. Selbst wenn auch nur noch das absolut kleinste Risiko hinsichtlich eines solchen Straftäters bestehen sollte, darf dieses Risiko niemals auf die Gesellschaft abgewälzt werden, sondern muss einzig und allein vom Täter getragen werden.

Das Volksbegehren erkennt sehr wohl an, dass der Gesetzgeber in der Schweiz, nicht zuletzt beim Entwurf des Strafgesetzbuches, aufgrund zahlreicher Mordtaten rückfälliger Straftäter darum bemüht war und ist, den Schutz der Gesellschaft vor derartigen Taten generell zu verbessern. Deshalb will die Initiative auch gar kein neues Gesetz, geschweige denn irgendwelche gravierenden Änderungen unseres Rechtssystems. Den Urheberinnen geht es einzig und allein darum, eine Lücke, allerdings eine entscheidende und Leben bedrohende, im Strafgesetzbuch für immer zu schliessen.

Die Forderung, die die vorliegende Volksinitiative zur Schliessung dieser Lücke in der Verfassung verankern will, bezieht sich ausschliesslich auf die extrem gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftäter, die auf der Basis zweier unabhängig voneinander erstellter Gutachten als nicht therapierbar, also als nicht heilbar und nicht behandelbar verurteilt worden sind.

Diese spezielle Tätergruppe wird allerdings, und das ist gesetzlich auch in Zukunft vom Bundesrat so vorgesehen, in der Verwahrung genauso behandelt wie die Tätergruppe, die als therapierbar eingestuft wird. Genauso wie die therapierbare Tätergruppe soll auch jeder einzelne unbehandelbare Schwerverbrecher regelmässig überprüft werden, obwohl bei ihm laut Urteil jegliche Behandlung unsinnig ist und demnach auch gar keine prüfenswerten Veränderungen eingetreten sind. Aus leidvoller Erfahrung wissen wir, dass diese Überprüfungen immer wieder zur Erteilung von Hafturlaub oder gar zur Entlassung unbehandelbarer Täter und zum Tod zahlreicher Menschen geführt haben.

Die Initiative will, dass derart gefährliche, unheilbare Sexual- und Gewaltstraftäter nicht mehr vorzeitig aufgrund irgendwelcher Überprüfungsergebnisse freikommen und Leib und Leben der Menschen in der Schweiz noch einmal gefährden können. Häufig wird dem vorliegenden Volksbegehren vorgeworfen, dass der Initiativtext nicht wenigstens vorsieht, dass nicht therapierbare Täter dann in die Freiheit zu entlassen sind, wenn sie alters- oder gesundheitsbedingt keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen würden. Nach meinen Informationen haben sich auch die Initiantinnen diese Frage gestellt und bewusst auf diese Möglichkeit verzichtet. Dabei sind sie davon ausgegangen, dass ein zu lebenslanger Haft verurteilter, nicht therapierbarer Sexual- und Gewaltstraftäter, der viele Jahre im Strafvollzug verwahrt worden ist, bei einer alters- oder gesundheitsbedingten Freilassung in eine ihm kaum noch bekannte, äusserst feindlich gegenüberstehende Gesellschaft zurückkäme, in der er sich kaum noch zurechtfinden würde und zum absoluten Aussenseiter würde.

Für einen Schwerstkriminellen wie beispielsweise Werner Ferrari stellt die Strafanstalt, in der er über Jahrzehnte hinweg verwahrt wird, die gewohnte Lebensumgebung dar, in der er seinen Platz hat und die ihm vertraut ist. In dieser Einrichtung wird er bei gesundheitlichen oder altersbedingten Problemen in der Regel besser betreut und versorgt werden als in einer ihm fremden Gesellschaft.

Ich habe noch ein Wort zum Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul zu sagen: Die Initiative verstösst keineswegs gegen die Menschenrechte oder gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Schweiz. Im Gegenteil: Die Träger des Volksbegehrens stellen bewusst die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt. Wir sollten alles daransetzen, dass in Zukunft kein Mensch mehr sein Leben verliert, weil ein extrem gefährlicher, nicht therapierbarer Sexual- oder Gewaltstraftäter frühzeitig entlassen wird.

Deshalb bitte ich Sie - auch im Namen der Schweizer Demokraten -, dem vorliegenden Volksbegehren zuzustimmen.