Amherd Viola · Bundesrat · 2023-03-01
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-03-01
Wortprotokoll
Im März 2022 hat der Bundesrat den Schutzstatus S für Personen, die wegen des Kriegs aus der Ukraine flüchten, aktiviert. Bis Ende Dezember 2022 wurde dieser Schutzstatus über 74[NB]000 Personen aus der Ukraine gewährt. Seit Herbst 2022 haben zudem die Gesuche von Personen im regulären Asylverfahren stark zugenommen. Am 24. Januar hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Asylprognosen für 2023 kommuniziert. Bis Ende Jahr ist mit zwischen 24[NB]000 und 40[NB]000 Asylgesuchen zu rechnen. Das wahrscheinlichste Szenario liegt bei 27[NB]000 plus/minus 3000 Gesuchen. Diese Zahlen sind sehr hoch.
Bereits seit 2016 besteht eine Notfallplanung, nach der die Armee dem SEM Infrastruktur zur Verfügung stellen kann, um bei Bedarf die Unterbringungskapazitäten zu erhöhen. Ein Bundesratsbeschluss ist dafür nicht notwendig. Als sich im letzten Herbst die Situation verschärfte, hat das SEM die Armee um Unterstützung ersucht. Seit Dezember stellt die Armee befristet bis Ende Mai 2023 auf den Waffenplätzen Bure, Dübendorf, Freiburg, Thun und St. Luzisteig bis zu 2700 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Angesichts der Probleme, rechtzeitig das richtige Personal für die Betreuung der Schutzsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren, hat das EJPD zudem personelle Unterstützung durch die Armee beantragt.
C'est pourquoi le 16 décembre 2022, le Conseil fédéral a décidé, à la demande du DFJP, d'engager l'armée en service d'appui en faveur du Secrétariat d'Etat aux migrations dans le domaine de l'asile avec un maximum de 500 militaires au plus tard jusqu'au 31 mars 2023. Comme l'engagement dure plus de trois semaines, l'Assemblée fédérale doit approuver ce service d'appui lors de la session suivant la décision du Conseil fédéral.
Die Armeeangehörigen unterstützen das SEM im Assistenzdienst in den folgenden Bereichen: personelle und materielle Unterstützung beim Aufbau, dem Einrichten und Abbau der zur Verfügung gestellten Infrastruktur; personelle Unterstützung beim Betrieb der zur Verfügung gestellten Infrastruktur im Sinne einer initialen Anschubleistung, bis das erforderliche zivile Personal verfügbar ist; personelle Unterstützung bei der medizinischen Erstversorgung von Asyl- und Schutzsuchenden. Die Armee erbringt ebenfalls Unterstützungsleistungen im Bereich von Personentransporten. Hingegen übernehmen die Armeeangehörigen keine Aufgaben im Sicherheitsbereich.
Die Unterstützungsleistungen der Armee werden von Durchdienern und Formationen erbracht, die gemäss Dienstleistungsplan ordentlich im Dienst stehen. Der Assistenzdienst verursacht damit ungefähr gleich hohe Kosten, wie wenn die Armeeangehörigen einen normalen Ausbildungsdienst absolvieren würden. Der Assistenzdienst der Armee zugunsten des SEM ist somit über das ordentliche Budget des VBS gedeckt. Die in der Botschaft festgelegte Zahl von maximal 500 Armeeangehörigen im Assistenzdiensteinsatz wird nicht ausgeschöpft; bislang stehen jeweils zwischen 15 und 25 Armeeangehörige gleichzeitig im Einsatz. Die Armeeangehörigen treten gestaffelt in den Einsatz ein. Das SEM stellt die konkreten Gesuche über die etablierten Prozesse des Ressourcenmanagements des Bundes. Über Umfang und Verteilung der jeweils benötigten Armeeangehörigen entscheidet das SEM zusammen mit der Armee.
Im Rahmen des vom SEM geführten Sonderstabs Asyl (Sonas) wird die Einhaltung der Subsidiarität für jede Leistung anhand bestimmter Kriterien geprüft. Ihre Einhaltung im Einsatz wird ebenfalls überprüft. Sobald die Aufgaben durch ziviles Personal des SEM, durch Zivildienstleistende oder private Anbieter erfüllt werden können, werden die Armeeangehörigen von diesen Aufgaben entbunden. Damit wenden wir die Lehren an, die wir aus dem Armee-Einsatz zur Unterstützung der zivilen Behörden zur Bewältigung der Pandemie gezogen haben. Gemäss dem im Rahmen des Sonas gefällten Entscheids des SEM und des Bundesamtes für Zivildienst sollen auf diese Weise von Januar bis April 2023 bis zu 140 Zivildienstpflichtige für Einsätze zugunsten des SEM aufgeboten werden. Seit Anfang Januar bis Mitte Februar konnte die Zahl von 40 auf 135 Zivildienstpflichtige erhöht werden.
Gleichzeitig nimmt die Schaffung von Unterkunftsgelegenheiten in den Städten und Kantonen die Zivilschutzverbände stark in Anspruch. Daher haben sich Bund, Kantone und Städte im Rahmen des Sonas darauf geeinigt, dass der Zivilschutz zugunsten der Kantone und Städte eingesetzt werden soll. Dies entspricht der Prioritätenordnung, die den gemeinsamen Eckwerten von Bund und Kantonen in der Notfallplanung 2016 folgt. Das wurde dort so vereinbart.
Das Verteilsystem zwischen Armee und Zivildienst auf Stufe Bund einerseits und Zivilschutz auf Stufe Kantone und Städte andererseits funktioniert also komplementär.
Ich bitte Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten, Ihrer Kommission zu folgen und dem Beschluss zuzustimmen.