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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-01

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-01

Wortprotokoll

Ich freue mich, wieder unter Ihnen zu sein, wenn auch in anderer Rolle. Ich darf Ihnen sagen, dass ich in der Direktion sehr gut empfangen wurde. Da sind viele gute Leute, sodass ich mich wohlfühle in der neuen Rolle und auch gut unterstützt werde, auch wenn ich jeden Tag wieder sehe, wie komplex die Aufgaben sind. Ich freue mich sehr auf eine konstruktiv-kritische Zusammenarbeit mit Ihnen. Ich weiss, dass Sie kritisch sein werden, aber das ist auch gut so, weil das ja die besten Lösungen gibt.

Ich freue mich auch, hier mit diesem Geschäft starten zu dürfen. Weil ich dazu in meiner neuen Rolle noch nichts beigetragen habe, darf ich meiner Vorgängerin und Ihnen gratulieren zu diesem Geschäft. Sie verabschieden heute das modernste Strassenverkehrsgesetz; im Hauptteil dieses Gesetzes, der ja nicht bestritten ist, werden die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren verabschiedet. Hier kann die Schweiz wirklich eine Vorreiterrolle spielen. Mit diesen Rahmenbedingungen geben Sie dem Bundesrat die Kompetenzen, rechtzeitig, richtig und mit den richtigen Regulierungen auf das automatisierte Fahren zu reagieren. Ich glaube, das ist ein enorm wichtiger Bereich.

Ein weiterer Bereich beinhaltet, möglichst CO2-sparende Technologien einzusetzen. Hier werden die Rahmenbedingungen gelockert, beispielsweise in Bezug auf die Abmessungen von Fahrzeugen.

Der letzte Bereich betrifft den besagten zusätzlichen Artikel. In meinem neuen Amt bin ich sehr froh darüber, dass hier ein Kompromiss gefunden wurde; diesen haben die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher ausführlich dargelegt. Ich halte das für einen sehr guten Kompromiss. Roadcross hat versichert, dass sie gegen das Gesetz kein Referendum ergreifen werden. Es wäre wirklich schade gewesen, wenn alle anderen Teile, die eine Modernisierung und Anpassung an die neuen Technologien bedeuten, durch ein Referendum gefährdet worden wären.

Sie haben in der letzten Herbstsession den sogenannten Raser-Artikel angepasst und den Ständerat eingeladen, Vorbehalte zu prüfen, welche die Schweizerische Staatsanwältekonferenz (SSK) gegenüber den Präsidenten der KVF-N und der KVF-S eingebracht hatte. Der Ständerat hat diesem Anliegen nun Rechnung getragen und die betreffenden Formulierungen angepasst, ohne inhaltliche Veränderungen festzulegen. Die SSK unterstützt die angepasste Formulierung ausdrücklich. Roadcross hat erklärt, wie ich es Ihnen schon dargelegt habe - es lohnt sich, das zu wiederholen -, auf ein Referendum zu verzichten. Die Formulierung des Ständerates ist im Vergleich zu Ihrem Beschluss während der Herbstsession inhaltlich in den Hauptpunkten unverändert. Es geht hier lediglich um eine rechtsdogmatische Betrachtung und um eine Verbesserung.

Der Bundesrat unterstützt die neue Formulierung und beantragt Ihnen, dem Antrag Ihrer Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Mit diesem guten politischen Kompromiss kann, wie gesagt, einerseits die Forderung von Roadcross Schweiz berücksichtigt werden, wonach vorsätzliche Raserei mit der nötigen Härte angegangen und grundsätzlich mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr sanktioniert werden muss - das war die Hauptforderung, damit kein Referendum ergriffen wird. Andererseits kann aber auch dem ursprünglichen Anliegen des Parlamentes nachgekommen werden, wonach eine übermässige Sanktionierung der Fahrzeuglenkenden, die aus achtenswerten[NB]Gründen[NB]handeln[NB]oder noch unbescholten sind, zu vermeiden ist.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.