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Salzmann Werner · Ständerat · 2023-03-01

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 7. September 2022 den Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 verabschiedet. Auch auf unseren Wunsch hin - Stichwort: dringende Interpellation Dittli 22.3040 - hat der Bundesrat diese Analyse des Krieges in der Ukraine und seiner Folgen vorgenommen. Der Zusatzbericht wurde uns an der Sitzung vom 24. und 25. Oktober von der Chefin VBS präsentiert. Gleichzeitig führten wir Anhörungen zu Neutralitätsfragen in Sachen Erweiterung der Kooperation mit der Nato oder der EU durch.

Was sind die wichtigsten Inhalte des Berichtes? Der Zusatzbericht fokussiert sich auf den Kernbereich der Sicherheitspolitik. Hauptthema ist die Armee und das, was zu tun ist, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, nämlich die Schweiz und ihre Bevölkerung zu schützen und zu verteidigen. Dabei thematisiert der Bericht vor allem zwei Aspekte: erstens, wie wir die internationale Zusammenarbeit für unsere eigene Sicherheit stärken können, und zweitens, wie die Fähigkeitsplanung der Armee im Licht der Erkenntnisse aus dem Krieg auszurichten ist.

Die Kommission begrüsste grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, zu prüfen, in welchen Bereichen die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Nato und der EU unter Einhaltung der Neutralität verstärkt werden kann. Allerdings wird die Ausrichtung auf die Verteidigung im Zusatzbericht zu wenig gewichtet. Man lässt es bei den drei Grundlagenberichten und den beschleunigten Beschaffungen dank der Zusatzfinanzierung bewenden. Es fehlt die Erkenntnis, dass wir uns in erster Linie auf die gefährlichste Bedrohung auszurichten haben.

Deshalb vertrat eine grosse Mehrheit der Kommission die Meinung, dass die militärischen Auswirkungen des Konflikts noch vertiefter untersucht werden sollten. Es sei angezeigt, namentlich die aktuellen Verteidigungslücken der Schweizer Armee zu analysieren und anschliessend festzulegen, wie sie sich schliessen lassen. In diese Diskussion müssen Themen wie das gewünschte Niveau der Verteidigungsfähigkeit, die Armeestrukturen, die Bestände, die Doktrin, Anpassungen der Ausbildung und Ausrüstung und die finanziellen Mittel einfliessen.

Mit 7 zu 5 Stimmen beschloss die SiK-S daher, den Bericht zu sistieren, und mit 9 zu 3 Stimmen, ein Kommissionspostulat vorzubereiten. Am 12. Januar 2023 hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen ein Postulat verabschiedet, das die offenen Fragen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit beantworten soll. Inhaltlich werde ich mich zum Kommissionspostulat separat äussern, wie die Präsidentin bereits angekündigt hat.

Vom 30. Januar bis 1. Februar besuchte eine Delegation der SiK-S die Mission der Schweiz bei der EU und der Nato, um sich ein Bild zu machen, wo und wie die Schweiz unter Berücksichtigung der Neutralität enger mit der EU und der Nato zusammenarbeiten könnte. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Neutralität der Schweiz respektiert wird und weder die EU noch die Nato von der Schweiz in Sachen Zusammenarbeit irgendetwas erwartet. Beide Organisationen bieten der Schweiz aber Möglichkeiten an, vertieft mit ihnen zusammenzuarbeiten. Für die Mehrheit der Mitglieder der Delegation stehen die konkreten Möglichkeiten bei der Nato im Rahmen des Partnership for Peace (PfP) im Vordergrund. Es geht aber nicht darum, mit Miliztruppen an Übungen der Nato teilzunehmen, sondern uns mithilfe von Berufskadern oder Beobachtern im Rahmen der Tätigkeit des PfP weiterzubilden.

Weiter ist die Kommission der Meinung, dass es nun am Bundesrat ist, dem Parlament konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die dann diskutiert werden können. An der Sitzung vom 3. Februar 2023 hat die Delegation der Kommission mündlich Bericht erstattet, und der Zusatzbericht wurde in der Kommission fertig beraten. Die Mehrheit der Kommission kommt zum Schluss, dass der Zusatzbericht eine nützliche konzeptionelle Grundlage für die Fortführung der Diskussion ist. Mehrheitlich wird die Absicht des Bundesrates begrüsst, zu prüfen, in welchen Bereichen die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Nato und der EU unter Einhaltung der Neutralität verstärkt werden kann. Die Kommission hat den Bericht unter Berücksichtigung des Kommissionspostulates vom 12. Januar 2023 zur Kenntnis genommen.

Ich komme zum Kommissionspostulat 23.3000 der Sicherheitspolitischen Kommission, "Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz". Wie erwähnt, hat der Bundesrat auf Wunsch der SiK nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs am 7.[NB]September einen Zusatzbericht verabschiedet. Der Zusatzbericht enthält erste Analysen des Kriegs und seiner Folgen und zeigt die internationale Kooperationsmöglichkeit im sicherheitspolitischen Bereich, namentlich der Nato und der EU - Stichwort: Pesco -, auf. Die Auswirkungen des Konflikts auf die Armee finden aber im Zusatzbericht nur in diffuser Weise Niederschlag, obwohl sich die Sicherheitslage in Europa seit Februar 2022 massiv verändert hat. Insbesondere zeigt der Bericht nicht auf, wie die Verteidigungsfähigkeit wiedererlangt werden soll und wofür finanzielle Mittel für die Armee eingesetzt werden sollen.

Der Ukraine-Krieg macht eindrücklich deutlich, dass kriegerische Auseinandersetzungen in Europa immer noch möglich sind. Es geht also darum, diese neue Bedrohungslage zu berücksichtigen und die Verteidigungsfähigkeit der Armee wieder in den Vordergrund zu rücken. Die verstärkte Ausrichtung auf die Verteidigungsfähigkeit setzt ein Konzept dessen voraus, was in Bezug auf die Doktrin, die Organisationsstruktur, die Ausbildung und den Einsatz der Armee geändert werden muss. Zudem soll in einer Sicherheits- und Verteidigungsstrategie skizziert werden, wie die Resilienz der Schweiz gestärkt werden soll. Ein Bericht zur Erfüllung dieses Vorstosses würde die erste Grundlage für die Arbeiten liefern.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 3 Stimmen, dass der Bundesrat so rasch wie möglich, spätestens aber bis Ende August, in einem Bericht darzulegen hat, wie die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz angesichts der Rückkehr bewaffneter Konflikte wie des Ukraine-Kriegs gestärkt werden kann. Diesbezüglich wurden vier Punkte aufgenommen.

Beim ersten Punkt geht es um die Kernfrage, wie die Armee bezüglich Militärdoktrin, Fähigkeiten, Strukturen, Ausbildung, Systeme, Personal, Immobilien sowie Betriebskosten auf die Verteidigung ausgerichtet werden soll.

Der zweite Punkt betrifft die Frage, welche Massnahmen der Bundesrat kurz- und mittelfristig plant, um die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen; wir haben in der SiK bereits diverse Unterlagen gesehen.

Beim dritten Punkt geht es um die Frage, wie die Armee in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes, über die wir informiert worden sind, in den nächsten Jahren die Ausserdienststellung der Systeme finanzieren und gleichzeitig die Planungssicherheit garantieren kann. Wir haben diverse Anfragen von Rüstungsfirmen erhalten, die diesbezüglich grosse Fragezeichen setzen.

Beim vierten Punkt - das ist dem sicherheitspolitischen Bericht untergeordnet - geht es darum, dass der Schweiz eine Sicherheits- und Verteidigungsstrategie fehlt. Es soll aufgezeigt werden, wie neben der Armee ein Operationskonzept Widerstand im Verteidigungsfall aussehen soll; hier gibt es ein Konzept, welches zum Beispiel die Amerikaner den Ukrainern beibringen, nämlich das Resistance Operating Concept (ROC). Es geht hier auch um Massnahmen im psychologischen Bereich, in der Medienberichterstattung, im Cyberraum, also um Fragen, wie die Resilienz der Schweiz gestärkt werden soll.

Die Minderheit der Kommission beantragt, das Postulat abzulehnen. Sie wird Ihnen die Begründung selber geben.

Ich bin erfreut, dass der Bundesrat die Annahme des Postulates beantragt. Er sagt aber gleichzeitig, dass August zu früh sei, um dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten. Wir sind aber der Meinung, dass die Ziffern 1 bis 3 unbedingt beantwortet werden müssen. Wenn das in einem Bericht nicht möglich ist, sollten gegenüber der Sicherheitspolitischen Kommission bis zu diesem Zeitpunkt mindestens Aussagen darüber gemacht werden können. Der Grund ist: Wenn wir ab 2024 mit der fähigkeitsbasierten Rüstungsbeschaffung beginnen wollen, brauchen wir das. Die fähigkeitsbasierte Armeebotschaft 2024 muss bis im dritten Quartal des nächsten Jahres fertiggestellt werden. Ein Bericht oder [PAGE 47] eine Aussage zu den Ziffern 1 bis 3 muss eben vorher vorliegen, weil die Armeebotschaft auf vier Jahre ausgelegt werden soll. Liegt der in Auftrag gegebene Bericht, liegen diese Aussagen erst Ende 2023 oder später vor, ist dies zu spät, um sie noch in der Armeebotschaft 2024 zu verarbeiten. Das heisst, wir verlören vier Jahre.

Die Armee verfügt auch über ein internes Zielbild 2030 plus. Diese Konzeption beinhaltet ein umfassendes Armeedesign mit dem Ziel der Verteidigungsfähigkeit. Bereits heute sind alle Berichte, Beschaffungen usw. darauf ausgerichtet. Das Postulat ist die Grundlage, um dieses Zielbild zu formalisieren, dies im Wissen darum, dass es natürlich ständig weiterentwickelt werden muss.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Postulat der SiK zuzustimmen und für einen Zeitplan einzustehen, der vorsieht, bis Ende August die Fragen gemäss den Ziffern 1 bis 3 im Rahmen von Aussagen zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommission zu beantworten. Die Aussagen zu Ziffer 4 kann man später in einem Bericht festhalten.