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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2023-03-01

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-03-01

Wortprotokoll

Wir von der grünen Fraktion sind klar für Eintreten und würden diese Vorlage mit Anpassungen auch unterstützen. Die AHV ist und bleibt wegen ihrem Umlageverfahren die beste, sicherste und eben auch gerade fairste Sozialversicherung, die wir haben. In diese zahlen auch, Kollegin Mettler, die Leute mit Millionensalären ein. Davon profitieren 92 Prozent der Bevölkerung, sprich, sie zahlen weniger ein als das, was sie am Schluss als Rente erhalten; 8 Prozent zahlen mehr ein als das, was sie am Schluss als Rente erhalten, weil die AHV gedeckelt ist.

Die Minimalrente ist mit rund 1200 Franken bei einem Beitrag von 4,35 Prozent nicht hoch. Das ist richtig. Aber sie ist trotzdem deutlich besser als alles, was wir in der zweiten Säule haben, gerade auch mit dem, was jetzt in der Vorlage 20.089 beschlossen wurde. Es gilt also, die AHV weiter zu stärken, weil sie vor allem denjenigen wirklich dient, die ein kleines Einkommen haben.

Wir hätten gerne mehr, selbstverständlich; wir hätten ja auch einen Verfassungsauftrag, der lautet, die AHV solle für alle existenzsichernd sein. Natürlich ist sie das mit der Minimalrente von rund 1200 Franken nicht. Ich bitte Sie also gerne darum, diese Anträge einzubringen. Wir haben das bereits getan. Die bürgerliche Seite hat die Anträge abgelehnt, mit denen wir in der AHV endlich die Existenzsicherung geschaffen hätten. Die zweite Säule funktioniert mit ihrem Kapitalverfahren nur für diejenigen mit hohen Löhnen gut. Aber Ihr immer wieder bemühtes "Sparsäuli" bleibt bei einem kleinen Lohn klein, und damit geht es am Schluss nicht auf.

In der AHV ist sogar die Maximalrente von 2450 Franken erst knapp existenzsichernd. Bei der AHV beträgt die Durchschnittsrente aber rund 1800 Franken. Wir haben also einen offensichtlichen Nachhol- bzw. Ausbaubedarf. Das Minimum gemäss der Verfassung ist nun wirklich, die AHV mindestens der Teuerung anzupassen, gerade auch angesichts der hohen Lebenshaltungskosten. Ich weiss nicht, was Sie rechnen. Wenn nur schon die Krankenkassenprämien im Schnitt um 6,6 Prozent wachsen und wir bei einer Vorlage einen Teuerungsausgleich von 2,8 Prozent vorsehen, dann haben wir einen ziemlichen Gap, bis nur schon die Krankenkasse ausgeglichen wäre.

Für Leute mit tiefen Renten ist die Erhöhung wichtig. Auch wenn es nur 7 Franken sind, ist sie für sie wichtig. Es geht darum, ob sie sich einen Kaffee kaufen oder eben nicht kaufen können. Wenn Sie das so beklagen: Mit dem Mischindex erhöhen wir die Rente alle zwei Jahre normalerweise um rund 10 Franken. Ich habe Sie noch nie sagen gehört: "Ach, das lohnt sich ja nicht. Geben wir doch mehr!" Ich würde mich freuen, eine solche Vorlage von Ihnen zu sehen.

Die jetzige Vorlage sieht vor, den Ausgleich von 2,5 Prozent, der bereits gesprochen wurde, noch um 0,3 Prozent zu erhöhen. Hätten wir uns aber auf die offizielle Teuerung von 2021 und 2022 gestützt, wären wir eigentlich sogar bei 3,4 Prozent Teuerung, die auszugleichen wären, damit die Kaufkraft wenigstens in etwa erhalten bliebe. Ich hoffe doch sehr, dass wir nicht gegen die Verfassung entscheiden, die sagt, dass die Teuerung auszugleichen sei. Der Mischindex gleicht heute in etwa die Hälfte aus. Es gibt bereits eine Entwertung der AHV-Renten, weil heute gemäss Gesetz kein voller Teuerungsausgleich ausbezahlt wird.

Wir bitten Sie also, einzutreten und dann im Entwurf gewisse Anpassungen vorzunehmen, nicht zuletzt beim Anteil des Bundes, den er selbstverständlich zu übernehmen hat. Ich bitte Sie einzutreten - für die Verfassung und vor allem für unsere Rentner und Rentnerinnen.