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Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2003-03-12

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-12

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in seiner Beratung von vorgestern drei Differenzen zu unseren Beschlüssen von letzter Woche geschaffen: Im ersten Teil von Artikel 2 Absatz 3 will er an seiner Formulierung festhalten, sich also auf die Universaldienste beziehen. Im zweiten Teil von Absatz 3 hat er grundsätzlich der Hauszustellung zugestimmt und damit dem Grundanliegen unseres Rates entsprochen, aber gleichzeitig auch das Wort "grundsätzlich" eingefügt. In Artikel 5 - das ist die dritte Differenz - geht es um die Voraussetzungen für den Erhalt einer Konzession. Dort hat der Ständerat an seiner Version festgehalten, in dem Sinne, dass diese Regelung im Gesetz und nicht auf Verordnungsstufe festzuhalten sei.

Ihre Kommission hat heute Morgen Stellung genommen und beantragt Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen.

Zur ersten Differenz: Beim ersten Teil von Artikel 2 Absatz 3 beantragen wir dies mit 16 zu 8 Stimmen aus folgenden Gründen:

1. Umfragen bei Betroffenen - ich habe selber solche gemacht - haben ergeben, dass der Kunde das Hauptgewicht ganz klar auf den Erhalt der Dienstleistungen des Universaldienstes legt und weniger auf den Erhalt einer Poststelle. Die Poststelle selber ist nur eine physische Hilfe.

2. Die Fassung des Ständerates hat schon vorher der Fassung der Mehrheit der Kommission entsprochen.

3. Schliesslich bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass wir einen Zeitfaktor beachten müssen - dieser gilt übrigens für alle Differenzen -: Wenn wir wieder Differenzen schaffen, dann wird es unmöglich sein, dass Sie das Gesetz in dieser Session noch verabschieden können. Bei einer Verschiebung in die Sommersession wissen wir nicht, was die Post in dieser Zeit noch unternehmen wird; wir geben ihr keine Leitplanken und Vorgaben. Das Departement kann die Verordnung nicht erstellen; es gibt eine Verzögerung, die möglicherweise auch zuungunsten der Kundinnen und Kunden ausfällt.

Aus diesem Grunde beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, dem Antrag in der Formulierung des Ständerates zu folgen.

Zur zweiten Differenz: Zusatz Hauszustellung. Der Ständerat will hier das Wort "grundsätzlich" einfügen. Es gilt, auch den Zeitfaktor zu berücksichtigen, und wichtig ist schlussendlich, die Zustellqualität in ganzjährig bewohnten Siedlungen zu sichern. Das wird damit an und für sich erreicht. Die Post hat sich schon früher einem Bewertungsgremium betreffend Poststellennetz unterstellt. Die Post hat diese Dienstleistung vor Ort bewertet und Anregungen des Bewertungsgremiums mitberücksichtigt. Sie hat also umgesetzt, was kritisiert wurde. In Zukunft, auch dann, wenn es um diese Hauszustellung geht, soll dieses Bewertungsgremium wieder tätig werden.

Ich darf Ihnen noch sagen, wie sich dieses Gremium zusammensetzt: Es sind Vertreter der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet, Vertreter der Stiftung Konsumentenschutz und ihrer Tochtergesellschaften in der italienischen und französischen Schweiz, eine Vertretung der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, das Konsumentenforum ist vertreten und auch der Schweizerische Gemeindeverband.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dies genügt, um der Post bei der Hauszustellung nicht einfach freie Hand zu geben. Dieses Gremium hat die Möglichkeit, einzugreifen und zu kritisieren, und die Post hat ja bewiesen, dass sie auf dieses Gremium schaut und den Rat entgegennimmt. Es ist also damit Exzessen in eine unbefriedigende Richtung ein Riegel vorgeschoben. Die Kommission hat sich bei dieser Differenz ebenfalls mit 16 zu 8 Stimmen dem Ständerat angeschlossen.

Schliesslich zu Artikel 5 Absatz 2: Die Bedingungen zum Erhalt einer Konzession. Wir wollten dies auf Verordnungsstufe regeln. Man könnte es auch weglassen - das stimmt -, aber die gleiche Formulierung ist bereits im Fernmeldegesetz und auch im Eisenbahngesetz enthalten. Es lohnt sich wirklich nicht, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen; eine Verzögerung nur wegen diesem Absatz 2 wäre wirklich fast nicht zu verantworten. Die Kommission hat sich aus diesen Gründen einhellig dem Ständerat angeschlossen.

Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.