Stadler Simon · Nationalrat · 2023-03-01
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-01
Wortprotokoll
Kollege Philipp Kutter war für dieses Geschäft als Berichterstatter vorgesehen. Ihm bedeutet diese Vorlage sehr viel. Ich weiss persönlich, dass er hier sehr viel Zeit investiert hat. Lieber Philipp, wir wissen, dass du uns heute zuhörst. Wir denken heute, aber auch morgen an dich.
Zum Ausgangspunkt dieser Vorlage: Die parlamentarische Initiative verlangt die Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Unsere Kommission legt Ihnen nun das entsprechende Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern vor. Wir ersuchen Sie, auf das Gesetz und den Bundesbeschluss einzutreten.
Das geltende Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist befristet. Im Herbst 2022 haben wir dieses Impulsprogramm gerade im Hinblick auf die heutige Vorlage bis Ende 2024 verlängert. Das neue Gesetz erfüllt nun den Auftrag der parlamentarischen Initiative, die bisherige Anstossfinanzierung in eine stetige Unterstützung zu überführen.
Dieses wichtige Thema ist uns allen aus früheren Debatten bestens bekannt. Es eignet sich auch nicht für eine politische Stimmungsmache. Arbeits- und Leistungswille sind auch für die jüngere Generation keine Fremdwörter. Wie viele von Ihnen kenne ich junge Familien und sehe eins zu eins, wie es in der Praxis bei der Kinderbetreuung läuft.
Es gibt heute markante Unterschiede zwischen den Kantonen. In finanzstarken Kantonen kann man zum Teil mit der grossen Kelle anrichten, und dann gibt es finanzschwächere Kantone, wo die Rechnung für die Eltern häufig nicht mehr aufgeht. Denn wenn die Mutter ihr Teilzeitpensum erhöht, erhalten die Eltern aufgrund des etwas höheren Lohnes zum Teil keine Betreuungsgutscheine mehr und müssen die Kita-Kosten schlussendlich vollumfänglich alleine bestreiten. Ja, Mütter werden hier aufgrund des etwas höheren Lohnes abgestraft. Am Schluss kommt dann noch der Staat und schröpft sie mit höheren Steuern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt da ein frommer Wunsch. Es besteht Handlungsbedarf, und zwar auf zwei Ebenen.
1. Handlungsbedarf bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Stichworte sind hier: die hohen Kosten für die Eltern, bestehende Angebotslücken, eine fehlende Abstimmung auf die Bedürfnisse der Eltern, die Qualität.
2. Handlungsbedarf bei der Politik der frühen Kindheit. All jene, die in den Kantonen, Städten und Gemeinden täglich mit der familienergänzenden Kinderbetreuung zu tun haben und den Handlungsbedarf bestens kennen - die SODK, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband -, unterstützen den Entwurf der Kommission. Wir sollten ihre Meinung ernst nehmen.
Der Entwurf legt den Finger genau auf diese wunden Punkte bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Er will die beiden Hauptziele der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung sowie der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter erreichen. Wie soll das geschehen? Erstens wird im Entwurf die finanzielle Beteiligung des Bundes an den effektiven Kosten von Eltern geregelt, deren Kinder ein Angebot der externen Betreuung in Anspruch nehmen. Zweitens soll der Bund Programmvereinbarungen mit den Kantonen abschliessen können, wenn sie neue Kita-Plätze schaffen, wenn sie die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen, wenn sie die Qualität der Angebote verbessern und wenn sie Massnahmen zur Politik der frühen Förderung ergreifen.
Es stellt sich die Frage, ob sich Bundesbeiträge an die Eltern positiv auf den Beschäftigungsgrad der Mütter auswirken. Ja! In den letzten Tagen wurde dies zum Teil mit dem Hinweis auf eine bestimmte Studie bestritten. Man darf hier jedoch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Unsere Kommission hat sich natürlich intensiv mit verschiedenen Studien zu dieser Frage befasst. Das BSV hat zehn verschiedene Studien in einem Zusatzbericht für die Kommission analysiert. Die Analyse führte zum folgenden klaren Ergebnis: Acht von zehn Studien aus der Schweiz zeigen eine Korrelation zwischen der familienergänzenden Kinderbetreuung und dem Beschäftigungsgrad der Mütter. Eine Studie ergab keine Korrelation, und eine Studie zeigt einen eher geringen Effekt.
Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung des BFS von 2020 zeigt, dass 29 Prozent der Mütter mit einem Kind unter vier Jahren nur teilzeiterwerbstätig oder nicht erwerbstätig sind, weil geeignete Betreuungseinrichtungen für Kinder nicht verfügbar oder zu teuer sind.
Eine weitere Studie hat verschiedene Gemeinden der Deutschschweiz bezüglich des Angebotes an familienergänzenden Betreuungsangeboten und der Erwerbspartizipation der Mütter untersucht. Die Studie stellte fest, dass eine Erhöhung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu einem signifikanten Anstieg der Vollzeitarbeit bei Müttern führt. Durch höhere Arbeitspensen der Frauen verbessert sich auch ihre Altersvorsorge in der zweiten Säule.
Eine Studie von Infras kommt zum Schluss, dass das Arbeitspensum der Frauen bei einer Senkung der Betreuungskosten, einer Qualitätssteigerung des Angebotes und einer besseren Erreichbarkeit der Angebote steigen würde. Die Studie rechnet mit einer durchschnittlichen Pensenerhöhung von 1,4 bis 5,6 Stellenprozenten. Zudem zeigt die Studie, dass die Senkung der Betreuungskosten und die Erreichbarkeit der Angebote die stärksten Effekte erzielen würden.
Eine Studie von BAK Economics schätzt, dass eine Reduktion der Betreuungskosten bei einem zusätzlichen Betreuungsplatz das Arbeitsvolumen um 46 Stellenprozente erhöhen würde. Zudem hat die Studie berechnet, dass das BIP, wenn das Betreuungsangebot ausgebaut und die Kosten reduziert würden, um 0,5 Prozent respektive um 3,4 Milliarden Franken steigen würde.
Ich denke, wir müssen hier nicht noch weiter auf diese Studien eingehen. Schauen wir noch auf den volkswirtschaftlichen Nutzen unserer Vorlage. Der Mangel an Fachkräften wird uns noch Jahre im Nacken sitzen. Es gibt Leute, die mehr Einwanderung wollen. Ich will hier nicht eine Diskussion über dieses Thema mit all seinen Auswirkungen, wie beispielsweise auf den Wohnungsmarkt oder auf die Volksschule, anstossen. Aber unsere Vorlage gehört ganz klar zu den wirksamsten Massnahmen gegen den Fachkräftemangel. Warum?
Wir bauen auf den vielen und wertvollen Erfahrungen aus den Impulsprogrammen auf und müssen nicht bei null anfangen. Am Montag hat das BSV eine Bilanz nach zwanzig Jahren publiziert. Verschiedene Evaluationen haben gezeigt, dass die bisherigen Instrumente zur finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung erfolgreich umgesetzt wurden: Über 72[NB]000 Plätze wurden geschaffen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 ist klar, dass die geschaffenen Betreuungsplätze nachhaltig sind: 96 Prozent der Kitas und 94 Prozent der schulergänzenden Angebote wurden auch nach dem Auslaufen der Finanzhilfen des Bundes weitergeführt.
Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nun einmal ein wirksames Mittel, um das Potenzial von qualifizierten Fachkräften besser zu erschliessen. Die Entlastung der Eltern ist ein wirksamer Hebel für den Wiedereinstieg von Müttern, aber auch von Vätern. Wenn wir junge Menschen in einem Beruf ausbilden, sei dies über eine Berufslehre oder ein Studium an einer Universität, so ist dies eine Investition, die auch etwas kostet. Mit einer besseren Erschliessung dieser Fachkräfte fliesst von dieser Investition auch wieder etwas zurück.
Wir alle fordern doch immer, dass die Standortattraktivität zu verbessern sei. Dies war auch ein Schwerpunkt bei der Diskussion zur OECD-Mindestbesteuerung. Unsere Vorschläge sind keine leeren Worte, sondern konkrete Massnahmen für eine Erhöhung der Standortattraktivität. Eine Erhöhung des Arbeitspensums bringt dem Staat höhere Steuereinnahmen. Dies sollte der Bundesrat eigentlich unterstützen und nicht bekämpfen. Höhere Löhne durch einen höheren Beschäftigungsgrad haben weitere positive Effekte, wie höhere AHV-Renten und Leistungen der Pensionskassen und weniger Ergänzungsleistungen.
Die Wirtschaftsverbände unterstützten in der Vernehmlassung grundsätzlich das Anliegen der Vorlage als wichtigsten Mosaikstein gegen die Folgen der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels. In diesem Zusammenhang [PAGE 87] sollte uns alle die Umfrage von PWC bei den Geschäftsführern von Unternehmen endlich wachrütteln: Zwei Drittel der befragten CEO gehen davon aus, dass der Mangel an Personen die Profitabilität ihres Unternehmens über die nächsten zehn Jahre massgeblich beeinträchtigen wird. Es ist höchste Zeit zu handeln.
Noch kurz zur Verfassungsmässigkeit: Unsere Vorlage ist ein Beispiel der gelebten Subsidiarität und des Zusammenspiels der verschiedenen Akteure. Der Gesetzentwurf ist verfassungsmässig. Die Ausführungen dazu auf Seite 72 unseres Berichtes sind für alle nachvollziehbar. Auch das Subsidiaritätsprinzip wird eingehalten. An der Hauptverantwortung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ändert sich absolut nichts. Diese liegt bei den Gemeinden und den Kantonen. Dies gilt auch für die Politik der frühen Kindheit. Wir wollen die Eltern unterstützen und entlasten. Damit sollen aber nicht die Kantone und Gemeinden entlastet werden.
Noch kurz zu den Umsetzungskosten: Die WBK hat sich auch mit den Umsetzungskosten der Vorlage beschäftigt. Wir rechnen mit Umsetzungskosten von 16 Millionen Franken über vier Jahre. Nach den ersten vier Jahren werden die Sachkosten stark sinken, da die Durchführung digitalisiert wird. Nach diesen vier Jahren werden also nur noch Personal- und Wartungskosten für die IT-basierte Durchführung anfallen. Um die Personal- und Sachkosten sicherzustellen, hat die WBK-N jährlich 4 Millionen Franken an den Kosten für die Programmvereinbarung gekürzt.
Kurz zum Eintreten: Die WBK-N ist mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission hat der Vorlage im vergangenen Dezember mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Zudem hat die WBK-N mit 15 zu 8 Stimmen dem Finanzierungsbeschluss zugestimmt.
Eine Minderheit Umbricht Pieren fordert Nichteintreten auf das Bundesgesetz. Eine Minderheit Wasserfallen Christian möchte nicht auf den Bundesbeschluss 2 eintreten, weil sie keine Programmvereinbarungen vorsehen will. Zudem gibt es eine Minderheit Gutjahr, welche eine Rückweisung an die Kommission des Nationalrates verlangt.
Die Mehrheit der Kommission ist für Eintreten. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.